Moin moin,
mal an die Fachmänner hier ne Frage.
Wenn ich mein Kennzeichen so wie auf dem Bild montiere und das Heck entsprechend ausschneide, so das das Nummernschild von hinten komplett sichtbar ist ( ist senkrecht montiert ) gibt es da Probleme oder nicht?
Schnelle Antwort wäre genial.
Grüße
Frank
Nummernschild
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Joah, habs erst jetzt gesehen. Sorry.
Gegen diese Anbringung ist nix einzuwenden, es könnte höchstens sein, dass der zuständige Prüfer Dir das verweigert aufgrund unzureichender Radabdeckung, da 1. das Kennzeichen nicht als Radabdeckung zählt, und 2. auch wenn das Kennzeichen als Radabdeckung zählen würde wärs eh zu wenig. *g*
Gruß
Raig
PS: Ach ja, eine ausreichende bauartgenehmigte Beleuchtung muss natürlich auch vorhanden sein.
Also nix mit 15° gegen Fahrtrichtung usw.StVZO §60, (2) Satz4 hat geschrieben:Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
Gegen diese Anbringung ist nix einzuwenden, es könnte höchstens sein, dass der zuständige Prüfer Dir das verweigert aufgrund unzureichender Radabdeckung, da 1. das Kennzeichen nicht als Radabdeckung zählt, und 2. auch wenn das Kennzeichen als Radabdeckung zählen würde wärs eh zu wenig. *g*
Gruß
Raig
PS: Ach ja, eine ausreichende bauartgenehmigte Beleuchtung muss natürlich auch vorhanden sein.