Kleineres Ritzel kann man doch Eintragen lassen, oder ???

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Monster-Sascha

Kleineres Ritzel kann man doch Eintragen lassen, oder ???

Beitrag von Monster-Sascha »

Mir ist's eigentlich völlig wurscht ...

Da sich aber gerade alle um Ihre Übersetzungen kümmern und sorgen haben, hier der neue Thread:

Soweit ich weis, kann man eine Veränderung der Übersetzung eintragen lassen, soweit 8% Toleranz gegenüber der originalen Übersetzung nicht überschritten werden :!:

Wichtig ist dabei auch, dass die Abgaswerte eingehalten werden (also für Mopeds ohne Kat nicht relevant) und sich die Lautstärke ebenfalls noch in der Toleranz befindet.

Das ganze kann man dann über eine Einzelabnahme eintragen lassen.

So müsste man eigentlich sein 15er Ritzel gegenüber einem 16er bei den H-Modellen eintragen lassen können. Oder ein 48er Kettenrad anstatt einem 46er.

Soweit mein Stand.

Was sagen denn die Herren TüVler dazu?
Bin ich da richtig informiert?

Dann würden evtl. eineige hier in dem Forum wieder etwas sorgenfreier rumdüsen ... :roll:

Grüsse Sascha

Gast

Beitrag von Gast »

Ich weiß nicht was die Prüfer dazu sagen, aber ich habe bei meinem Umbau mit dem Prüfer geredet. Damals hat er mit bei meiner KTM SM die Übersetzung ausgetragen "Übersetzung wW" stand dann in den Papieren. Bei der ZXR hat er mir gesagt, da muss er nichts ändern, weil ja keine Übersetzung eingetragen ist, also kann dir der Mann in grün auch nix!
Gruß,
henrik

Gast

Beitrag von Gast »

Kann man schon eintragen, wenn man viel Geld hat.

Die Endgeschwindigkeit ändert sich, müsste man feststellen, dann brauchst noch ein Abgasgutachten und eine Fahrgeräuschmessung.

Gruß
Raig

Gast

Beitrag von Gast »

Wieviel Geld brauch man denn für eine solche Eintragung?

Hab mir auch ein 15er Ritzel bestellt für meine L und möchte das lieber genehmigt fahren... auch wenn die Kollegen in grün nícht unbedingt drauf kommen...

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

Raigmore hat geschrieben:Kann man schon eintragen...
der tuev-verein is schon klasse ... LOL ...
alles was sich veraendert ( durch so ein kleines ritzel ;-) )
machen wir mal zu geld ...
:mrgreen:

Gast

Beitrag von Gast »

Was mich jetzt mal interessieren würde is,
warum ist bei ner Enduro die Übersetzung eingetragen und bei ner ZXR nicht und warum erlischt die BE bei einer Änderung dieser.

Bei der Enduro, weil es so eingetragen ist und bei der ZXR weil,???

Ich frag mal blöd, weil ichs echt wissen will.

Ich dachte halt auch nach dem Umstieg von Enduro auf Strasse, cool kann ich ja endlich ne andere Übersetzung legal fahren, is ja nich eingetragen.

Danke für die Aufklärung

Gast

Beitrag von Gast »

Martl hat geschrieben:Was mich jetzt mal interessieren würde is,
warum ist bei ner Enduro die Übersetzung eingetragen und bei ner ZXR nicht und warum erlischt die BE bei einer Änderung dieser.
BE schon die letzten Tage an die 50mal von mir erklärt, könnt ihr nicht lesen? -->hier!

Warum ist bei manchen Mopeds eine Reifenbindung eingetragen, und bei manchen nicht?

Ist halt so, kann ich Dir auch nicht erklären. Die Übersetzung ist in jedem Fall bis ins kleinste Detail festgehalten in den FZ-BE´s (in die die Rennleitung und wir Einblick haben), und obs jetzt in den FZ-papieren ersichtlich für den FZ-Halter eingetragen ist oder nicht, ist denke ich Sache der Hersteller...bzw. Willkür derer...

Wenn ihr in ein Auto ein anderes Getriebe einbaut, oder z.b. einen Quattro aus einer Ente macht, meint ihr dann ist die BE nicht erloschen?
Das ist genau das gleiche....in jedem Fall ändert sich doch die Endgeschwindigkeit, das Abgasverhalten und das Geräuschverhalten.

Warum seht ihr das nicht ein???

Gruß
Raig

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Harm
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Beitrag von Harm »

Raigmore hat geschrieben:....in jedem Fall ändert sich doch die Endgeschwindigkeit, das Abgasverhalten und das Geräuschverhalten.

Warum seht ihr das nicht ein???

Gruß
Raig
Weils meiner Meinung nach nicht stimmt.
Wo aendert sich das Geraeuschverhalten?
Das Geraeusch bei halber Nenndrehzahl duerfte das gleiche sein.
Und wieso aendert sich das Abgasverhalten?
Ich denk mal, das aendert sich bei jedem zehntel Millimeter, den ich am Gasgriff dreh.
Das aendert sich auch nach jedem Kilometer, wo sich der Luftfilter weiter zusetzt.
Das aendert sich auch, wenn ich normal oder Super tank.
Das aendert sich auch, wenn ich von NN auf 2000m Hoehe fahr.
Das aendert sich sogar, wenns Wetter besser oder schlechter wird.
Muss ich das nun alles eintragen?
Sorry Raig...aber das ist gequirlte Kacke!
Auch wenn Du es dir nicht ausgedacht hab, ist ja auch kein Angriff gegen dich.
Aber welches kranke Hirn denkt sich so nen Schwachsinn aus?
S.

PS: Dennoch hast naklar Recht mit der Eintragungspflicht :) auch wenn das wohl kein Mensch jemals kontrolliert
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Hausbau

Gast

Beitrag von Gast »

Also nochmal. Ein EG-Zyklus der die Abgasvorschriften erfüllen soll wird mit genau vorgeschriebenen und eingehaltenen Geschwindigkeiten (die digital gemessen und eingestellt werden, und nicht am Tacho abgelesen...), in einem hermetisch abgeriegelten Raum mit genau definierten Umgebungsvariablen wie Wind, Temperatur usw. abgefahren, und die Messwerte des Abgases bis ins kleinste Detail festgehalten und geprüft.

ZXR-Deutsch-Verständlich: Blabla da da blabla...dada...mit vorgeschriebenen Geschwindigkeiten...blabalallla ddadadada schneep geprüft.

-Geschwindigkeit? Klingelt was? Andere Drehzahl des motors? Andere Abgaswerte. Punkt basta.
Ich denk mal, das aendert sich bei jedem zehntel Millimeter, den ich am Gasgriff dreh.
Das aendert sich auch nach jedem Kilometer, wo sich der Luftfilter weiter zusetzt.
Das aendert sich auch, wenn ich von NN auf 2000m Hoehe fahr.
Das aendert sich sogar, wenns Wetter besser oder schlechter wird.
Muss ich das nun alles eintragen?
Und genau das sind alles Dinge, die in einem EG Zyklus berücksichtigt werden.



Mit dem Geräuschverhalten ist das genauso...das ändert sich halt ...egal in welche Richtung, besser oder schlechter. (Nicht das Standgeräusch Harm, sondern das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch stimmt immer noch, ist klar, aber ist ja kein Richtwert, sondern ein Überprüfungswert, der aus der Fahrgeräuschmessung resultiert.)
Da hier auch wieder mit einer exakt vorgegebenen und gemessenen Geschwindigkeit durch die erste Lichtschranke gefahren wird, und dann voll durchbeschleunigt.
D.h. im Klartext das eingetragene (und eingehaltene!) Standgeräusch passt nicht mehr zum wahren Fahrgeräusch.
Sorry Raig...aber das ist gequirlte Kacke!
Sorry Harm, aber das, was Du ablässt ist das, was Du mir anhängst. Gequirlte Kacke. :wink:

Gruß
Raig

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Harm
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Beitrag von Harm »

ich haengs dir ja nicht an.
ich halt nur solche vorschriften fuer....na du weisst schon.
is mir klar, dass die nich auf deinem mist gewachsen sind.
Worauf ich hinweisen wollte ist, dass saemtliche messwerte nach paar tagen alltagsbetrieb einfach nicht mehr stimmen koennen.
von daher halt ich es halt fuer bloedsinn.
S.
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Gast

Beitrag von Gast »

Das Abgas- und, oder Geräuschverhalten ändert sich beim Einbau einer anderen Übersetzung nicht. Ausserdem ist die Übersetzung nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Also wie soll dass ein Polizist da drauf kommen???

Eintragen musst Du es dann selbstverständlich auch nicht.

Gruss vom Bodensee und von einem der das sicher weiss. Glaubs mir einfach!!! :D

Gast

Beitrag von Gast »

zet33 hat geschrieben:Das Abgas- und, oder Geräuschverhalten ändert sich beim Einbau einer anderen Übersetzung nicht. Ausserdem ist die Übersetzung nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Also wie soll dass ein Polizist da drauf kommen???

Eintragen musst Du es dann selbstverständlich auch nicht.

Gruss vom Bodensee und von einem der das sicher weiss. Glaubs mir einfach!!! :D
Aha. Wieder mal jemand, der klüger ist als ein Prüfer.
Sach ich nix zu...hab ich jetzt schon bis ins kleinste Detail erklärt.

Gruß
raig

Gast

Beitrag von Gast »

Ok. Raigmore. Da magst Du ja Recht haben. Du bist von der "prüfenden Fraktion".

Ich bin von der "kontrollierenden Fraktion". Manche hier nennen die auch "Kalkmützen" und ich spreche nur von meiner Erfahrung... Oder kannst Du mir vielleicht einen Tip geben, wie ein Polizist in einer Verkehrskontrolle feststellen kann, ob jemand seine Übersetzung geändert hat, wenn im Fahrzeugschein nicht einmal die Ritzel aufgeführt sind???

Spielt das Führerscheinrechtlich vielleicht eine Rolle???

Und ausserdem, hast Du schon einmal auf Weisung der Polizei eine Fahrgeräuschkontrolle durchgeführt, wenn der db-Wert des Standgeräuschtests ok ist???

Ich geb Dir ja recht, aber kann/wird das in der Praxis wirklich Kontrolliert???

Ich spreche aus meiner eigenen Erfahrung und sage: Nein.

Und zum Schluss: Falls wirklich bei jemandem die Übersetzung eingetragen ist, würde ich ihm empfehlen, bei Änderung dieser, eine entsprechende Änderung im Fahrzeugschein eintragen zu lassen!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Ritzel eintragen :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :party: :party: :party: :rasta: :rasta: :rasta:

heizer_2

Beitrag von heizer_2 »

Klar ändert sich das abgasverhalten, weil sich ja auch der lastzustand ändert.

Bsp: Wenn ich im 2. gang 70 fahre mit 16/45 dreht der motor z.b. 7000 touren. Fahre ich mit 15/48 im 2. gang 70 dann dreht der motor 8500 u/min. Weil er höher dreht, macht er auch mehr krach und pust auch mehr hinten raus... also ändert es sich doch. Is doch ne ganz einfache sache... Diese änderung ist halt vorhanden und das ist halt nicht "orischinal".

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Beitrag von zxr-fightclub »

@ raigmore
du klingst hier schon ziemlich genervt aber ne frage habe ich noch.....
wenn jemand schon ne andere übersetzung eingetragen hat, und ich damit zum tüv gehe. könnte das der freundliche übernehmen????
Ich habe keine Lust!!!!!!!

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Harm
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Beitrag von Harm »

heizer_2 hat geschrieben:Klar ändert sich das abgasverhalten, weil sich ja auch der lastzustand ändert.

Bsp: Wenn ich im 2. gang 70 fahre mit 16/45 dreht der motor z.b. 7000 touren. Fahre ich mit 15/48 im 2. gang 70 dann dreht der motor 8500 u/min. ...
dann schalt ich halt inn 3.
Is mir auch klar, dass das abgasverhalten sich aendert. und das geraeuschverhalten auch.
Aber!
Unsre Mopeds sind nicht nur fuer nen gewissen Drehzahlbereich freigegeben, sondern fuers ganze band, von 0 - Begrenzer.
Also kannst theoretisch auch n ganzen tag in der Stadt im Begrenzer rumeiern, wenns dir spass macht.
und keiner kann was dagegen sagen.
So....und nu erklaere mir einer "sinnvoll" wo ne Uebersetzungs bindung im realen Leben irgendwas bringen soll.
Weil mal einer n Geraeusch bei Gang x und Geschwindigkeit y gemessen hat?
Und wer sagt, dass ich bei Geschwindigkeit y in Gang x fahren muss?
Richtig.
Kein Schwein.
Und was kann ich dann mit solchen "Messwerten" machen?
Richtig...mir den Allerwertesten polieren, bis er feucht glaenzt.
Fuer mich (und unsre Pruefer moegen das bitte nicht als Angriff gegen sie persoenlich nehmen) sind solche Vorschriften gequirlte Kacke.
Das ist nix als duemmliche Paragraphenreiterei.
Abgesehen davon wird die Uebersetzung niemals geprueft.
Weder bei ner Kontrolle unterwegs, noch bei der HU, und auch nicht bei ner Vollabnahme.
S.
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heizer_2

Beitrag von heizer_2 »

Ich hab ja nur auf die frage geantwortet.

Wie war das doch gleich bei personenschäden? "nehmen Dir die karre auseinander...."

Hm, andere übersetzung -> BE erloschen... Und das machen die auch nur um kohle zu sparen (versicherung). Die suchen halt nach nem grund so wenig wie möglich zu blechen.

Und im begrenzer durch die stadt ist auch verboten... weil da is nur 50 erlaubt und dann hast sicher knapp 100-120 drauf im ersten gang. Um das zu bringen müsste die übersetzung auf 13 / 104 geändert werden... dann gehts evtl.

(Und was ich pers. von vorschriften halte, das weißt Du.)

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Harm
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Beitrag von Harm »

yo hast ja recht.
Ich weiss es ja.
ALso.....
wenn man sicher sein will, muss mans eintragen lassen.
und wenn mans eintragen lassen will, wirds definitiv nicht billig.
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