Nummernschild

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Frank zxr-fighter
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Nummernschild

Beitrag von Frank zxr-fighter »

Moin moin,

mal an die Fachmänner hier ne Frage.

Wenn ich mein Kennzeichen so wie auf dem Bild montiere und das Heck entsprechend ausschneide, so das das Nummernschild von hinten komplett sichtbar ist ( ist senkrecht montiert ) gibt es da Probleme oder nicht?

Bild

Schnelle Antwort wäre genial.

Grüße
Frank

Gast

Beitrag von Gast »

wenns beleuchtet und komplett sichtbar ist denke ich das geht OK, der Winkel um den das KZ geneigt ist darf soweit ich weiß maximal 30 Grad betragen - positiv oder negativ.

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zxr-fightclub
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Beitrag von zxr-fightclub »

nach hinten 30 °
nach vorne 15°
würde sagen es geht aber.......... (ich habe ja keine ahnung davon)
Ich habe keine Lust!!!!!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Fugu hat geschrieben:wenns beleuchtet und komplett sichtbar ist denke ich das geht OK, der Winkel um den das KZ geneigt ist darf soweit ich weiß maximal 30 Grad betragen - positiv oder negativ.
Dito :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

Joah, habs erst jetzt gesehen. Sorry.
StVZO §60, (2) Satz4 hat geschrieben:Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
Also nix mit 15° gegen Fahrtrichtung usw.

Gegen diese Anbringung ist nix einzuwenden, es könnte höchstens sein, dass der zuständige Prüfer Dir das verweigert aufgrund unzureichender Radabdeckung, da 1. das Kennzeichen nicht als Radabdeckung zählt, und 2. auch wenn das Kennzeichen als Radabdeckung zählen würde wärs eh zu wenig. *g*

Gruß
Raig
PS: Ach ja, eine ausreichende bauartgenehmigte Beleuchtung muss natürlich auch vorhanden sein.

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