ich denke mal das hängt davon ab wie weit Deine Verkleidung gerissen ist. Wegen ner kleinen Beule wird auch kein Auto stillgelegt (außer in Rahmen oder A/B Säule)...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Jo, hab nichts hinzuzufügen. Ausser dass es §30StVZO regelt, genauer §30cStVZO:
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen,
daß sie den Verkehr mehr als unvermeidlich gefährden...."
Wie schon oben gesagt, wenn nur Risse in der Verkleidung sind dürfte das keine maßgebliche Auswirkung auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben (Im Rahmen einer HU wäre das sicherlich ein Mangel, aber ein geringer(!))
Ausser.....jemand legt Dir das so aus, dass das Bruchverhalten der defekten Verkleidung total verändert ist, und es sich möglicherweise bei einem An-bzw.aufprall negativ auswirken könnte.
Aber ich denke nciht dass jemand soweit gehen würde. Man betrachte nochmals den Satz und lege Wert auf "möglicherweise" und "könnte".
Das schlimmste, was Dir in dem Fall passieren könnte wäre ein Mängelbericht der Rennleitung mit der Bitte um Abstellung.