oftmals ist die rede von einer briefkopie .... die helfen soll etwas eingetragen zu bekommen ...
hilft solch eine kopie ... wirklich weiter ...
oder hat dadurch schon mal wer etwas eingetragen bekommen ...
was nutzt ein briefkopie ... ?
Egal welche Kopie, ob von Brief oder Schein, hilft bei mir (DEKRA) und üblicher Weise auch bei meinen Kollegen in blau oder rot GARNICHTS!
Kopien sind manipulierbar und eben nur Kopien von Urkunden, die fahrzeugspezifisch sind, das Fahrzeug identifizieren und Anhaltspunkte geben können. Mit einer Kopie alleine dürfen wir weder ne HU machen, geschweige denn was eintragen. Immer nur Originale...
P.S.: Auch Kollegen machen (wie ich) Fehler! Nur weil die was Irrsinniges eintragen, muß ich das ja nicht auch tun. Ich unterschreib ja auch dafür. Abgesehen davon, daß sich im Rahmen der Modellpflege auch technische Änderungen einbringen, die vorherige Änderungen ausschließen. (Nach dem Motto: Nur weil das gleiche draufsteht muß noch nicht das gleiche drin sein!) Is Zirkus, ich weiß, aber was muß das muß!
Kopien sind manipulierbar und eben nur Kopien von Urkunden, die fahrzeugspezifisch sind, das Fahrzeug identifizieren und Anhaltspunkte geben können. Mit einer Kopie alleine dürfen wir weder ne HU machen, geschweige denn was eintragen. Immer nur Originale...
P.S.: Auch Kollegen machen (wie ich) Fehler! Nur weil die was Irrsinniges eintragen, muß ich das ja nicht auch tun. Ich unterschreib ja auch dafür. Abgesehen davon, daß sich im Rahmen der Modellpflege auch technische Änderungen einbringen, die vorherige Änderungen ausschließen. (Nach dem Motto: Nur weil das gleiche draufsteht muß noch nicht das gleiche drin sein!) Is Zirkus, ich weiß, aber was muß das muß!
Kommt drauf an.
Wenn das Herstellerbescheinigungen sind (z.B. Reifenfreigaben) kann man sich die sogar auf den Herstellerseiten (Motorrad- oder Reifenherst.) selbst ausdrucken. Die akzeptieren wir/ich. Die anderen grünen Jungs nicht immer, weil die Biester oft wirklich wie selbst gemacht aussehen.
Alufelgen, Fahrwerke, Auspufftöpfe. etc. benötigen für §19.3 Teilegutachten, in denen genau festgelegt ist für welches Fahrzeug sie gültig sind (bis auf die Motorisierung und EG-Typ-Nr. genau) und unter welchen Bedingungen das jeweilige Teil verbastelt werden kann (Wechselwirkung mit anderen Änderungen).
Werden Fahrzeugdaten (Leistung, Maße, Gewicht, zGG) geändert, werden diese Gutachten NUR für für ein Fahrzeug - also unter Angabe der FIN - ausgestellt und erfordern eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere.
Ihr müßt dran denken: §19.3 heißt für Euch ausgeschrieben "Änderungsabnahme", also muß man das was da gemacht worden ist nicht nur einfach auf ein Stück Papier schreiben, sondern auch überprüfen! In 1000 Fällen passiert nix, ABER letzte Woche:
Prolo-Golf mit Fahrwerk, Pellen, Felgen und Karosserie-Kit. (Sah aus wie ... )
Alle Gutachten waren in Ordnung, alles hat gepasst, aber eben nur für sich selbst betrachtet!!! Dann viel mir auf (Gott sei Dank!), daß im Fahrweksgutachten geschrieben stand: nur bis 195-er Schluffen, sonst §21 (Einzelabnahme).
Der hatte aber 205-er!
Ich nochmal zum Auto und hab nochmal ganz genau geschaut. Und siehe da: Er hatte sein Gewindefahrwerk auf Anschlag runtergeschraubt (7 cm tiefer!!!) und beide nagelneuen Vorderreifen schliffen an den Federtellern, bereits 5 mm tief, nach angeblich nur 20 km Fahrt.
Das konnte ich nur sehen, weil ich darauf bestanden hatte die Reifen nochmal abzumontieren (reinfassen ging nicht), zur großen Freude der Werkstatt!!! Die wurden aber sehr leise, als sie sahen was beim ersten Ritt auf der Autobahn hätte passieren können.
Dieses Beispiel hat jetzt zwar nix mit Mopeds zu tun, aber ähnliches kann mit Stahlflexleitungen, anderen Verkleidungen, USD-Gabeln oder sonstigen Änderungen in Kombination ganz genau so passieren. (Stahlflexscheuert am Kabelbaum, Bremsleitung an einer neuen Kante der Verkleidung, etc. ALLES SCHON DAGEWESEN!!!) Im Normalfall is alles ok, bei den Ausnahmen wirds meistens sehr brenzlig!
Und wenn Ihr wüßtet wie schnell man in so nem Haufen bunter Fotokopien was übersehen kann und dann alleine der Verantwortliche dafür ist! Da sind schon ein paar Kollegen für in den Knast gegangen!
Seit dem mir dieser Fall erst im zweiten Anlauf aufgefallen ist, schau ich bei Änderungen um einiges genauer!
Bitte habt da beim nächsten mal Verständnis für uns Plakettenpapper. Das ist keine Schikane, sondern kann nicht nur für Euch lebenswichtig sein!
Wenn das Herstellerbescheinigungen sind (z.B. Reifenfreigaben) kann man sich die sogar auf den Herstellerseiten (Motorrad- oder Reifenherst.) selbst ausdrucken. Die akzeptieren wir/ich. Die anderen grünen Jungs nicht immer, weil die Biester oft wirklich wie selbst gemacht aussehen.
Alufelgen, Fahrwerke, Auspufftöpfe. etc. benötigen für §19.3 Teilegutachten, in denen genau festgelegt ist für welches Fahrzeug sie gültig sind (bis auf die Motorisierung und EG-Typ-Nr. genau) und unter welchen Bedingungen das jeweilige Teil verbastelt werden kann (Wechselwirkung mit anderen Änderungen).
Werden Fahrzeugdaten (Leistung, Maße, Gewicht, zGG) geändert, werden diese Gutachten NUR für für ein Fahrzeug - also unter Angabe der FIN - ausgestellt und erfordern eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere.
Ihr müßt dran denken: §19.3 heißt für Euch ausgeschrieben "Änderungsabnahme", also muß man das was da gemacht worden ist nicht nur einfach auf ein Stück Papier schreiben, sondern auch überprüfen! In 1000 Fällen passiert nix, ABER letzte Woche:
Prolo-Golf mit Fahrwerk, Pellen, Felgen und Karosserie-Kit. (Sah aus wie ... )
Alle Gutachten waren in Ordnung, alles hat gepasst, aber eben nur für sich selbst betrachtet!!! Dann viel mir auf (Gott sei Dank!), daß im Fahrweksgutachten geschrieben stand: nur bis 195-er Schluffen, sonst §21 (Einzelabnahme).
Der hatte aber 205-er!
Ich nochmal zum Auto und hab nochmal ganz genau geschaut. Und siehe da: Er hatte sein Gewindefahrwerk auf Anschlag runtergeschraubt (7 cm tiefer!!!) und beide nagelneuen Vorderreifen schliffen an den Federtellern, bereits 5 mm tief, nach angeblich nur 20 km Fahrt.
Das konnte ich nur sehen, weil ich darauf bestanden hatte die Reifen nochmal abzumontieren (reinfassen ging nicht), zur großen Freude der Werkstatt!!! Die wurden aber sehr leise, als sie sahen was beim ersten Ritt auf der Autobahn hätte passieren können.
Dieses Beispiel hat jetzt zwar nix mit Mopeds zu tun, aber ähnliches kann mit Stahlflexleitungen, anderen Verkleidungen, USD-Gabeln oder sonstigen Änderungen in Kombination ganz genau so passieren. (Stahlflexscheuert am Kabelbaum, Bremsleitung an einer neuen Kante der Verkleidung, etc. ALLES SCHON DAGEWESEN!!!) Im Normalfall is alles ok, bei den Ausnahmen wirds meistens sehr brenzlig!
Und wenn Ihr wüßtet wie schnell man in so nem Haufen bunter Fotokopien was übersehen kann und dann alleine der Verantwortliche dafür ist! Da sind schon ein paar Kollegen für in den Knast gegangen!
Seit dem mir dieser Fall erst im zweiten Anlauf aufgefallen ist, schau ich bei Änderungen um einiges genauer!
Bitte habt da beim nächsten mal Verständnis für uns Plakettenpapper. Das ist keine Schikane, sondern kann nicht nur für Euch lebenswichtig sein!
toyota... nichts is unmoeglich ...Kai hat geschrieben:...kann man zumindest belegen, daß die eintragung nicht unmöglich ist....
@kai ...
... jo ... das war dass was ich mir dachte ...
@koerper....
... hatte und habe immer sehr grosses verstaendnis fuer die plakettenmaenner ... nur nich fuer alle ....