Mahlzeit.
Da war ich heute frohen Mutes beim Dekra Mann und wollte für meine kleine TÜV haben.
Abgaswerte, Probefahrt, Ständerschalter etc. alles in Ordnung und dann kam: Blinker links bitte. Ich Blinker links und er: Da haben wir ein Problem. Ich: wieso? Er: Ich kann den Blinker nicht sehen. Ich: Da ist er doch. Er: aber nur zur Seite und dafür gibt es bei ihm keinen TÜV. Ich dann noch: aber es stehen ganz viele Nummern drauf. Er: is mir egal.
Jetzt die Fragen an unsere TÜV-Jungs: Neue Blinker dranbasteln oder nen neuen TÜVer suchen?
Die Verkleidungsblinker sind von Louis und haben die Bestellnummer 10033605
Drauf steht von oben nach unten: H21 W 11 12 im Kreis: E11 50R-001054 ST-151
und so sehen sie aus:
Danke.
Greets OO
Verkleidungsblinker
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Verkleidungsblinker
Wissenschaftlicher Fortschritt macht "Boing"
When nothing goes right - go left!
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Hier kannste bissl was lesen,Link zum Rest der Tüv-Hanse Sammlung am Ende des Beitrags!
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
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- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht
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Röhrig: Danke für den Link. Dmenach sind sie nach Kennung : 11 bzw 12 zulässig. So wie der Kollege meinte und auch Tie hier bestätigt liegt es eher an der "geometrischen Sichtbarkeit" ich könnte sie also in dem geeigneten Abstand unter die Scheinwerfer bauen. Das sieht nur richtig aus.
na ja werd wohl um ne Bastelstunde nicht rumkommen. Vielleicht fahr ich vorher mal zu nem anderen TÜVer und frage ihn vorher: Was sagst zu meinen Blinkern? Ich kenn Kollegen, die mit diesen Blinkern an der selben Stelle keine Probleme bekommen haben.
grets OO
na ja werd wohl um ne Bastelstunde nicht rumkommen. Vielleicht fahr ich vorher mal zu nem anderen TÜVer und frage ihn vorher: Was sagst zu meinen Blinkern? Ich kenn Kollegen, die mit diesen Blinkern an der selben Stelle keine Probleme bekommen haben.
grets OO
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When nothing goes right - go left!
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Ganz unabhängig vom Tüv, würd ich die Dinger nicht nutzen.
Hab vor ner Woche selbst mir welche bei ebay besorgt, sind auch direkt von der Seite blendend hell etc., allerdings auch nur von da. Hab die Dinger montiert und von vorn geguckt, sah man kaum was.
Hab mich entschieden lieber Leds mit Ärmchen dranzumachen die ich auch hinten dranhab, ist sonst ein übles Sicherheitsrisiko beim Überholen von mehreren Dosen. Die Dinger liegen eh schon so an dass man sie nicht mehr sehen kann wenn man auf der anderen Seite bischen versetzt steht/fährt, aber da der Winkel das nochmal schwerer macht... ich würd' und werd's mir allein aus dem Grund nicht antun. Ganz davon abgesehen, dass es da evtl. ne Teilschuld geben könnte wegen der schlechten Sichtbarkeit.
Hab vor ner Woche selbst mir welche bei ebay besorgt, sind auch direkt von der Seite blendend hell etc., allerdings auch nur von da. Hab die Dinger montiert und von vorn geguckt, sah man kaum was.
Hab mich entschieden lieber Leds mit Ärmchen dranzumachen die ich auch hinten dranhab, ist sonst ein übles Sicherheitsrisiko beim Überholen von mehreren Dosen. Die Dinger liegen eh schon so an dass man sie nicht mehr sehen kann wenn man auf der anderen Seite bischen versetzt steht/fährt, aber da der Winkel das nochmal schwerer macht... ich würd' und werd's mir allein aus dem Grund nicht antun. Ganz davon abgesehen, dass es da evtl. ne Teilschuld geben könnte wegen der schlechten Sichtbarkeit.
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