Bin mir da ziemlich sicher, dass du das in D nicht zugelassen bekommst. Die ham doch für Mopeds einen Mindestabstand welchen die Blinker haben müssen. Und der wird hier "gerigfügig" unterschritten.
Aber mal schauen was die Männäs vom Fach dazu sagen. Vielleicht gibbet ja irgendeinen findigen Paragraphen der es ermöglicht. Schliesslich sind wir DER Rechts- und Gesetzesstaat schlechthin.
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
ledoctorrossi hat geschrieben:Habe das hier gefunden.
Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
Womit erst mal zu klären wäre nach welcher Norm das Licht des restlichen Bikes ausgerichtet ist. Denn danach richtet sich welche der beiden Vorgaben zu erfükllen ist...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Ist schon alles gesagt! Abgesehen davon - auch wenn die Abstände passen würden - ohne Prüfzeichen (Verwendungsbereich und Zulässigkeit) ...
Also keine Chance das Ding benützen zu dürfen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?