@ dracu: also im allgemeinen mußt du jede veränderung am fahrzeug eintragen lassen. ausgenommen davon sind teile die ein E prüfzeichen haben. rahmen und tragende teile dürfen in keinem fall verändert werden, bekommst auch nirgends eingetragen. hilfsrahmen(wie der heckrahmen bei der zxr dürfen verändert werden, wenn sie profesionell überarbeitet werden, da sie nicht tragend sind), wegen der verkleidung solltest du ma in der suche ne anzeige reinsetzten ob irgendwer im forum ein gutachten zur austragung hat und dir das evtl. kopiert oder für den austrag leiht. kannst auch mal inner suche eingeben, gab da schon ma nen thread deswegen und irgendwer hatte ma eins. den das brauchst du. der tüvler meinte, das durch den abbau der verkleidung, sich die fahrverhältnisse andern, z.b. winddruck seitlich, vorne, damit ist zusammen hängend dann auch die fahrsicherheit beeinträchtigt, die zu unfallgefahr führen kann. ist zwar alles immer nicht ganz so wild( schließlich rennt die keine 300), aber da gehen sie immer auf nummer sicher wie es in den statuten steht. kann ich aber auch irgendwo verstehen, den nicht jeder der anner kiste schraubt macht das auch richtig und gut, so wie es sein sollte. also streng dich an.
falls du noch fragen hast, jederzeit gerne wieder oder ma ein gutachten brauchst, kannst dich jederzeit an mich wenden. nur das vonner verkleidungaustragung hab ich nich.
lg dragon
