Alles was Verkleidung, Verkleidungsscheibe, Abdeckungen und allgemeines Optik-Tuning angeht. Fragen, die durch die FAQs beantwortet werden, werden unangekündigt gelöscht!
Zwotausender hat geschrieben:Zulässig ist es , solange die Blinker die Du verbauen magst bauartgeprüft sind und Du die vorgeschriebenen abmaße einhälst, würde ich sagen !
ist erlaubt. ich habe bei nem automobilveredeler gearbeitet der auch in die originalen spiegel einfach blinker eingesetzt hat - da gab es keine probleme zwecks tüv!
Es gibt im Autozubehör Led- Leisten zum aufkleben. Wegen Zulassung würde ich beim Tüv nachfragen, dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.
lg u. cu Armin ... der mit der H1 & K tanzt
:kniefall: innen grün, außen ... [size=150][color=red]ZXR[/color][color=black] 750[/color][color=red] H1[/color][/size]
[color=red][b]Angst essen Seele auf!
[/b][/color] Zitat Schräglagentrainer vom 29.04.06
War ebend beim Tüv und der meinte: Wenn der Blinker geprüft ist und die Sichtbarkeit gegeben ist (irgendwie von der Seite 30°) dann ist es kein Problem.