WENN ich wirklich die Ducati Lampe dran mache muß ich die dann eintragen lassen?
Und wo ich schon dabei bin: Den Koso Tacho auch?
Duc Lampe eintragen?
dummdididummmdidummm ...!
... ich bin ganz cool!
Den ersten Absatz lernst Du auswendig und bedruckst Dein Klopapier damit!!!
... ich bin ganz cool!
Den ersten Absatz lernst Du auswendig und bedruckst Dein Klopapier damit!!!
LOL!!!mazl hat geschrieben:Jaja ich weiß. Aber ehrlich gesagt versteh ich das nicht so ganz.
Die Lampe ist ja zugelassen. Und in den Papieren steht ja nirgens das ich runde Lampen dran habe.
BITTE Tie, einmal noch für ganz blöde
Also:
Diese Lampen sind Bestandteil der Betriebserlaubnis einer Duc.
Haben die Scheinwerfer ein Prüfzeichen, könnte es dennoch in Ordnung gehen. Haben sie kein Prüfzeichen (und das kommt häufig vor, da die Lampen ja individuell für die Fahrzeuge hergestellt werden und in der BE des Fahrzeugs beschrieben sind), müssen sie abgenommen werden.
Da Du die Dinger aber in irgendeiner Verkleidung verbauen wirst, die irgendwie auf Deinen Bock passen muß, muß dieser Umbau irgendwie begutachtet werden.
Ein Teilegutachten gibt es sicher nicht, daß man sie einfach so eintragen kann. Gleiches Gilt für Deinen Koso!
Daher: Einzelabnahme beim TÜV.
Generell kann man ganz verallgemeinernd sagen:
Habe ich kein Gutachten und/oder ich verbaue Teile eines ganz anderen Motorrades, die noch zusätzliche bauliche Maßnahmen nach sich ziehen, so daß ich meine Änderungen nicht dokumentieren kann, liegt ein Fall für eine Einzelabnahme vor!