Klartext.
Klartext.
Hallo
Also meine h2 hat Tüv bis 4-2007,und ich habe den Bos drann der auch eine e- nummer hat.
Ansicht ist der Bos aber laut gutachten für die Honda SC-28 wie ja viele hier wissen.War ja auch bisher inordnung.
Aber nun zu meiner frage wegen der Asu zum 1.4.06,es ist bekant das der Topf mit dem man zu Asu vorfährt im prüfbericht vermerkt wird,wenn original dann ist das ja auch kein problem.Man kann diesen vermerkten aber nicht nach bestandener Asu wieder abbauen,da man sonnst ohne Asu fährt.
Aber was ist wenn man mit einen Austauschschalldämpfer mit e-nummer vorfährt.
Muß man dann auch eine schriftliche ABE oder Gutachten vorzeigen da ja nicht original ,damit dieser vermerkt werden kann.
Dann würde der Tüv sehen das mein Bos für die SC28 ist,schlecht für mich.Dann kann ich meinen in die tonne hauen.
Oder vermerken die gennerell wenn e-nummer vorhanden ist und nicht zu laut klingt ohne schriftstück.
Bitte klärt uns auf,wie gesagt ist mein BOS Neu und nicht zu laut mit EG-nummer,aber eben laut Gutachten für SC28.Bei kontrollen hat die E-nummer gereicht da nicht zu laut.
Grüße.......Teufel
Also meine h2 hat Tüv bis 4-2007,und ich habe den Bos drann der auch eine e- nummer hat.
Ansicht ist der Bos aber laut gutachten für die Honda SC-28 wie ja viele hier wissen.War ja auch bisher inordnung.
Aber nun zu meiner frage wegen der Asu zum 1.4.06,es ist bekant das der Topf mit dem man zu Asu vorfährt im prüfbericht vermerkt wird,wenn original dann ist das ja auch kein problem.Man kann diesen vermerkten aber nicht nach bestandener Asu wieder abbauen,da man sonnst ohne Asu fährt.
Aber was ist wenn man mit einen Austauschschalldämpfer mit e-nummer vorfährt.
Muß man dann auch eine schriftliche ABE oder Gutachten vorzeigen da ja nicht original ,damit dieser vermerkt werden kann.
Dann würde der Tüv sehen das mein Bos für die SC28 ist,schlecht für mich.Dann kann ich meinen in die tonne hauen.
Oder vermerken die gennerell wenn e-nummer vorhanden ist und nicht zu laut klingt ohne schriftstück.
Bitte klärt uns auf,wie gesagt ist mein BOS Neu und nicht zu laut mit EG-nummer,aber eben laut Gutachten für SC28.Bei kontrollen hat die E-nummer gereicht da nicht zu laut.
Grüße.......Teufel
Hab ich im Netz gefunden.....
EG/ABE für Austauschschalldämpfer
Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
EG/ABE für Austauschschalldämpfer
Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Gruß Chokri # 577
klartext
um das beamtendeutsch mal auseiander zu ballern, heisst das jetzt wenn der esd, für ne honda ist, aber auf ner zxr drauf ist, und mit e nummer, intressierts keinen, das er nur für die honda ge abe ´et ist ?? und somit istb es wurscht, für welches motorrad er abe technisch zugelassen wurde, und auf welchem moped er dann drauf ist, hauptsache , die verfi.... nummer ist zu sehen ??
Jaein. Ich sag es mal so,den meisten Grünen und Tüv Prüfern reicht die e-nummer. Wenn man zur HU muß und man auf einen sehr genauen Prüfer trifft,kann er anhand der KBA-nummer des Topfes rausfinden für welches Mopped der Dippen zugelassen ist. Dan wird es mit einer Plakette nichts,wenn der Topf nicht zum Mopped passt (laut e-nummer)
Da gibt es aber Tausend von Meinungen. Mein HU-Berechtigter besteht auf ein Dokument des Topfes
Mal sehen was unsere HU-Berechtigten hier meinen. Die haben es aber bestimmt auch schon oft hier durchgekaut
Da gibt es aber Tausend von Meinungen. Mein HU-Berechtigter besteht auf ein Dokument des Topfes
Mal sehen was unsere HU-Berechtigten hier meinen. Die haben es aber bestimmt auch schon oft hier durchgekaut
Gruß Chokri # 577
Re: Klartext.
Soll das etwa heissen, wenn ich mit z.B für ZXR zugelassenen ESD vorfahre und AU mache, darf ich kein anderes mehr drauf schrauben?????Teufel hat geschrieben:Hallo
Man kann diesen vermerkten aber nicht nach bestandener Asu wieder abbauen,da man sonnst ohne Asu fährt.
Grüße.......Teufel
Was ist mit den Leuten die jeden Tag anderen Topf draufschrauben??????????
Ja, haben sie! So oft, daß man, ohne Probleme ... ok, dann halt nochmal:Mal sehen was unsere HU-Berechtigten hier meinen. Die haben es aber bestimmt auch schon oft hier durchgekaut Very Happy Wink
Wird festgestellt, daß es ein Honda-Topf auf ner Kawa is, siehts finster aus. Wir können bei der HU das vor Ort aber nicht nachprüfen. Ob sich das ab April mit der AU ändert: Keine Ahnung!
Stellt es die Staatsanwaltschaft oder die Versicherung nach einem Unfall bei einem "Lupen-Gutachten" fest ... kein Versicherungsschutz, Fahren ohne Betriebserlaubnis, blablabla ...
Ich sags jetzt trotzdem nochmal:
Bei Wald- und Wiesen-Themen benutzt doch bitte mal die Suche. Alleine zu diesem Thema habe ich selbst 3 Threads auf gemacht.
Bitte, es bleibt halt übersichtlicher, wenn man das Hauptthema fortführt, wenn noch nicht alles darin gesagt worden ist.
Ganz genau !!! Er muß nachweisen das der Topf zu laut ist. Das geht nur per db-messung (Wir reden jetzt von Töpfen mit e-nummer). Denn jeder Mensch empfindet Lautstärke anders.Fremdkörper hat geschrieben:NEIN!!!
Er darf es SICHERSTELLEN!!! Stilllegen ist einkassieren und zwangsabmelden. Dazu ist ein bedeutend anderer Tatbestand erforderlich als nur ein lautes Endrohr. Die Stillegung kann aber der Sicherstellung folgen.
Übern Race-Topf brauchen wir ja net zu Diskutieren,da ist ja alles Klar was dann abgeht
Gruß Chokri # 577