XENON Licht an der ZXR?
XENON Licht an der ZXR?
Ist das moeglich?
normal sollts vom TÜV da ja keine Einwaende geben...wegen E-zeichen oder?
Ich frag ja nur mal....
S.
normal sollts vom TÜV da ja keine Einwaende geben...wegen E-zeichen oder?
Ich frag ja nur mal....
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
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Hausbau
Wieso, is das da vorschrift?Raigmore hat geschrieben:aaaaaah. Die letzten Tage habt ihr wieder sooo fragen...
Nee geht nicht...ausser Du baust eine automatische weitenregulierung ein, und eine scheinwerferreinigungsanlage.
Gruß
Raig
ich dachte die weitenregulierung gilt nur fuer autos ab baujahr 91 oder sowas....
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
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Hausbau
Watn scheiß, oder? Ich frag mich echt, wer sich diese Vorschriften ausdenkt, was soll ne ZXR mit Reinigungsanlage, wenn die Lampen so dreckig sind, dass man nix mehr sieht, ist das visier auch 100% voll!
Aber, Xenon ist auch ein Störfaktor, finde ich, es sieht zwar geil aus, aber für die andren Fahrer z.B. im Rückspiegel und auf der Gegenfahrbahn ists einfach ne qual!
Aber, Xenon ist auch ein Störfaktor, finde ich, es sieht zwar geil aus, aber für die andren Fahrer z.B. im Rückspiegel und auf der Gegenfahrbahn ists einfach ne qual!
Das stimmt!
Mir wurde gesagt: Autom. Leuchtweitenregulierung, eben weil sie bei einer falschen Einstellung oder auch nur Lastwechselreaktionen, den Gegenverkehr oder Euren Vordermann via Rückspiegel erblinden lässt.
Und das mit der Waschanlage hab ich bei einem BMW-Stützpunkt mal selbst ausprobiert. Wenn die Scheibe so richtig salzverkrustet und verdreckt ist (so wie hier im Augenblick alle Autos aussehen) .... Ihr glaubt nicht, wie die Dinger durch die Streuung blenden! Im direkten Vergleich mit nem gereinigten Scheinwerfer daneben. Ich hab mir auch gedacht, was das wieder fürn Blödsinn is, bis ichs selber gesehen hab.
Auch wenns sich wieder mal nach sesselpubsendem Vollscheißdreckparagraphenmüll anhört - in diesem Fall machts wirklich Sinn!
Vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die am Moped sitzen.
(Schon mal nen Cayenne oder Touareg an der Stoßstange pappen gehabt?)
Mir wurde gesagt: Autom. Leuchtweitenregulierung, eben weil sie bei einer falschen Einstellung oder auch nur Lastwechselreaktionen, den Gegenverkehr oder Euren Vordermann via Rückspiegel erblinden lässt.
Und das mit der Waschanlage hab ich bei einem BMW-Stützpunkt mal selbst ausprobiert. Wenn die Scheibe so richtig salzverkrustet und verdreckt ist (so wie hier im Augenblick alle Autos aussehen) .... Ihr glaubt nicht, wie die Dinger durch die Streuung blenden! Im direkten Vergleich mit nem gereinigten Scheinwerfer daneben. Ich hab mir auch gedacht, was das wieder fürn Blödsinn is, bis ichs selber gesehen hab.
Auch wenns sich wieder mal nach sesselpubsendem Vollscheißdreckparagraphenmüll anhört - in diesem Fall machts wirklich Sinn!
Vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die am Moped sitzen.
(Schon mal nen Cayenne oder Touareg an der Stoßstange pappen gehabt?)
Ach! Fragen tatsächlich nicht, kein Wort geht mir da über die Lippen!hamtaro24 hat geschrieben:also gelinde ausgedrückt würd ich mal auf den tüv "schei%&en".
wenst das einbauen willst ,dann mach es!
fragt ja eh keiner
Du meinst, daß wir so getrübte Pupillen haben, daß wir Xenon nicht von ner H4-Funzel unterscheiden können? Das Erdungskabel wickelst Du Dir ganz unauffällig um den Lenkkopf und das Hochspannungsnetzteil steckste Dir sicher unter die Sitzbank, damit Du auch morgen noch ...
Mal ehrlich, warn Scherz oder? Ich meine, wenn meine österreichischen Kollegen von Euch so eingeschätzt werden ... Ich hatte noch nicht das Vergnügen!
Nur mal ganz ohne Wertung: Wer bei mir mit nem Ebay-Xenon-Selbstbausatz aufkreuzt, bekommt keine erheblichen Mängel, der kann froh sein, wenn ich ihm nicht sofort die Plakette abbkratze und ihm zeige wo die nächste Bushaltestelle is! (Is mein Ernst!)
Bitte streicht doch dieses Thema endlich aus Euren Köpfen! Machbar is alles! Aber Ihr solltet dabei berücksichtigen, daß Ihr bei Xenon mit 25.000 Volt rumspielt! Sowas WILL ich garnicht am Motorrad!
war ja auch nur ne idee....regt euch doch nich auf
und...nix gegen 25 kv.....tobi...sonst schalt ich dir deine zuendanlage ab
das is naemlich auch nicht viel weniger spannung
das mit der leuchtweitenregulierung hab ich nich gewusst....na und fragen kann man ja mal
Und ne....so blind is keiner, dass er ne xenonlampe nicht erkennt wenn er reinkuckt.
Meine Denkweise war einfach so: e zeichen, also zulaessig, also dranbauen ohne stress...
S.
und...nix gegen 25 kv.....tobi...sonst schalt ich dir deine zuendanlage ab
das is naemlich auch nicht viel weniger spannung
das mit der leuchtweitenregulierung hab ich nich gewusst....na und fragen kann man ja mal
Und ne....so blind is keiner, dass er ne xenonlampe nicht erkennt wenn er reinkuckt.
Meine Denkweise war einfach so: e zeichen, also zulaessig, also dranbauen ohne stress...
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
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Harm, meine Aussage war auch in keinster Weise böse gemeint und aufgeregt hab ich mich eigentlich auch nicht. (Kommt scheinbar häufiger vor, daß wenn ich meine Meinung unterstreiche, jeder denkt ich würde mich aufregen! Wozu ist denn ein Forum da?)
Also, ich sehe die Sache zwangsläufig auch durch die DEKRA-grüne Brille.
Was hier allerdings gerne vergessen wird: eine EG-Typ-Genehmigung ist noch kein Freischein! Blinker mit dem berühmt-berüchtigten "E" drauf sind einzelne Baueinheiten, die (fast) beliebig verbastelt werden dürfen. Es gibt aber auch "E"-geprüfte Teile, die Fahrzeug-spezifisch sind - z.B.: Auspuffanlagen.
Wenn wir unsere Knalltüten tauschen (wenn das geht), fahren wir beide mit erloschener BE, obwohl beide ne E-Nummer haben!
Ganz genau weiß auch ich nicht mehr wo da die Grenzen liegen, wann das geprüfte Teil beliebig und wann spezifisch verbaut werden darf.
Bei Xenon geht das ganze ja weit über den geprüften Reflektor (nur diese Nummer kann man lesen) hinaus! Es handelt sich ja um die gesamte Anlage - also quasi um eine Baugruppe und nicht nur einem Bauteil! Theoretisch gibt es sicherlich die Möglichkeit sowas auch am Motorrad zu haben. Allerdings nur unter den geltenden, oben angeführten Bauvorschriften.
Mann kann das sicherlich auch ohne offiziellen Segen machen, womit sich ja hier auch an einigen Stellen beweihräuchert worden ist.
ABER: Es fällt bei der HU nunmal auf, da wir die komplette Beleuchtung checken müssen. Und die Konsequenz wird jedem Bastler klar sein, wenn er sein "Werk" (oder wie immer man diesen Pfusch auch nennen mag, denn etwas anderes kann es kaum sein) vollendet und bei der HU vorführen will.
Nichts für ungut Jungs! Aber ich weiß nunmal welche Risiken dahinterstehen und wie mein Berufsstand damit umzugehen hat. Ich kann Euch nur wärmstens davon abraten! Spart Euch die Arbeit und das Geld für andere Spielsachen auf. Aber Xenon ...
Wieso wohl bietet kein einziger Hersteller sowas an? Nichtmal BMW als "Xenon-Pionier" und "Technologie-Spielzeug-Guru" verbaut sowas. Wenn das so ohne Probleme machbar wäre, gäbe es das sicherlich schon einige Zeit.
Aber ne SW-Reinigungsanlage mit Mund-Duschen-Effekt ...
Wie gesagt, ich will das Zeug erst garnicht! Aber das ist meine Meinung!
Ach ja!
Wenns da mal nen Kurzen geben sollte wirds wirklich hell - aber nicht lange!
Ich schau nochmal nach. Irgendwo müsste ich noch Unterlagen haben, nicht daß ich Euch hier den totalen Quatsch erzähle!
Also, ich sehe die Sache zwangsläufig auch durch die DEKRA-grüne Brille.
Was hier allerdings gerne vergessen wird: eine EG-Typ-Genehmigung ist noch kein Freischein! Blinker mit dem berühmt-berüchtigten "E" drauf sind einzelne Baueinheiten, die (fast) beliebig verbastelt werden dürfen. Es gibt aber auch "E"-geprüfte Teile, die Fahrzeug-spezifisch sind - z.B.: Auspuffanlagen.
Wenn wir unsere Knalltüten tauschen (wenn das geht), fahren wir beide mit erloschener BE, obwohl beide ne E-Nummer haben!
Ganz genau weiß auch ich nicht mehr wo da die Grenzen liegen, wann das geprüfte Teil beliebig und wann spezifisch verbaut werden darf.
Bei Xenon geht das ganze ja weit über den geprüften Reflektor (nur diese Nummer kann man lesen) hinaus! Es handelt sich ja um die gesamte Anlage - also quasi um eine Baugruppe und nicht nur einem Bauteil! Theoretisch gibt es sicherlich die Möglichkeit sowas auch am Motorrad zu haben. Allerdings nur unter den geltenden, oben angeführten Bauvorschriften.
Mann kann das sicherlich auch ohne offiziellen Segen machen, womit sich ja hier auch an einigen Stellen beweihräuchert worden ist.
ABER: Es fällt bei der HU nunmal auf, da wir die komplette Beleuchtung checken müssen. Und die Konsequenz wird jedem Bastler klar sein, wenn er sein "Werk" (oder wie immer man diesen Pfusch auch nennen mag, denn etwas anderes kann es kaum sein) vollendet und bei der HU vorführen will.
Nichts für ungut Jungs! Aber ich weiß nunmal welche Risiken dahinterstehen und wie mein Berufsstand damit umzugehen hat. Ich kann Euch nur wärmstens davon abraten! Spart Euch die Arbeit und das Geld für andere Spielsachen auf. Aber Xenon ...
Wieso wohl bietet kein einziger Hersteller sowas an? Nichtmal BMW als "Xenon-Pionier" und "Technologie-Spielzeug-Guru" verbaut sowas. Wenn das so ohne Probleme machbar wäre, gäbe es das sicherlich schon einige Zeit.
Aber ne SW-Reinigungsanlage mit Mund-Duschen-Effekt ...
Wie gesagt, ich will das Zeug erst garnicht! Aber das ist meine Meinung!
Ach ja!
Falsch! Die ist fast doppelt so hoch! Allerdings mit einer viel geringeren Ampere-Zahl! Jedes Piezo-Feuerzeug bringt satte 50 kV - aber eben in einer sehr niedrigen Dosis (iregendwas im mA-Bereich). Aber bei einigen (ganzen) Amperes Startstrom und das bei 25 kV ...und...nix gegen 25 kv.....tobi...sonst schalt ich dir deine zuendanlage ab
das is nämlich auch nicht viel weniger spannung
Wenns da mal nen Kurzen geben sollte wirds wirklich hell - aber nicht lange!
Ich schau nochmal nach. Irgendwo müsste ich noch Unterlagen haben, nicht daß ich Euch hier den totalen Quatsch erzähle!
Ich denke, mit ZX7R-Front und Scheinwerfern ist zumindest der Einbau des Brenners in den DE-Abblendscheinwerfer kein Thema.
Bei den ollen H4 Funzeln der ZXR wirds schwierig, da müsste ein Freiflächenbrenner genommen werden, wie ihn Mercedes in den älteren E-Klasse Modellen verbaut hat.
Soviel zur mechanischen Ausführung.
Elektrisch muss das Steuergerät irgendwo hin...die 25kV würden mich da genauso wenig stören, wie an meinem Auto.
Zur Reinigung würde ich Scheibenwaschdüsen verwenden.
Behälter mit Pumpe z. B. am rechten Getriebedeckel befestigen.
Bleibt also nur noch das Problem der Höhenregulierung.
Die müsste nämlich verdammt sensibel und sehr oft ansprechen können, da sie ja bei jedem Lastwechsel, sprich Beschleunigen, den Brennerstrahl "am Boden" halten muss.
Wenn da jemand ein System hätte, ich würde es mir einbauen und versuchen nen Eintrag zu bekommen.
Allerdings dürfte es eben genau daran scheitern, die Höhenregulierung hin zu bekommen.
Sooo, und nudn noch ne ganz spezielle Frage an unsere TÜV-Experten:
Mein Kollege hat nen 3er Ford Capri mit schwarzen Scheinwerfern vom 3er BMW E30, natürlich mit Xenonbrennern.
Das Fahrzeug wird mit roter Nummer betrieben.
Nix Reinigungsanlage und Höhenverstellung...
Und das ist trotzdem legal?
Angeblich hat er im Internet irgendwas gefunden, das die Reinigungsanlage nicht zwingend nötig sei?
Bei den ollen H4 Funzeln der ZXR wirds schwierig, da müsste ein Freiflächenbrenner genommen werden, wie ihn Mercedes in den älteren E-Klasse Modellen verbaut hat.
Soviel zur mechanischen Ausführung.
Elektrisch muss das Steuergerät irgendwo hin...die 25kV würden mich da genauso wenig stören, wie an meinem Auto.
Zur Reinigung würde ich Scheibenwaschdüsen verwenden.
Behälter mit Pumpe z. B. am rechten Getriebedeckel befestigen.
Bleibt also nur noch das Problem der Höhenregulierung.
Die müsste nämlich verdammt sensibel und sehr oft ansprechen können, da sie ja bei jedem Lastwechsel, sprich Beschleunigen, den Brennerstrahl "am Boden" halten muss.
Wenn da jemand ein System hätte, ich würde es mir einbauen und versuchen nen Eintrag zu bekommen.
Allerdings dürfte es eben genau daran scheitern, die Höhenregulierung hin zu bekommen.
Sooo, und nudn noch ne ganz spezielle Frage an unsere TÜV-Experten:
Mein Kollege hat nen 3er Ford Capri mit schwarzen Scheinwerfern vom 3er BMW E30, natürlich mit Xenonbrennern.
Das Fahrzeug wird mit roter Nummer betrieben.
Nix Reinigungsanlage und Höhenverstellung...
Und das ist trotzdem legal?
Angeblich hat er im Internet irgendwas gefunden, das die Reinigungsanlage nicht zwingend nötig sei?