Du baust ein Teil eines anderen Motorrades an, Leuchtmittel inklusive und musst Laminieren.
All das ist in der Betriebserlaubnis Deines Mopeds nicht enthalten.
Teilegutachten gibt es auch nicht dazu.
=> Einzelabnahme nach §21
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?
Das größte Problem, das ich hier sehe ist die große anlaminierte Fläche und die Leuchtmittel.
Das Abblendlicht muss einen bestimmten Austrittswinkel haben, auf den solltest Du achten.
Die große anlaminierte Fläche besitzt massiv andere Splitter und Brucheigenschaften als der Rest der Kanzel.
Daher könnte...wenn der Prüfer das mitbekommt...er ein Splittergutachten verlangen...kommt aber auch hier mal wieder auf den Prüfer an.
Möglicherweise geilt er sich noch bei den Fahreigenschaften in punkto Strömungseigenschaften auf, aber das sollte mit einer Probefahrt schnell erschlagen sein.
Ansonsten dürfte das "eigentlich" per §21 kein Problem geben.