Nun, dann zuerst zur Radabdeckung:
Nationale Vorschrift sagt:
§36a StVZO.
"Die Räder von Kfz und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."
Na ja, sagt nicht wirklich viel, diese Bauvorschrift. Liegt also im Ermessen des prüfenden Sachverständigen.
Dann gibt des die vorläufige Richtlinie für die Anforderungen An Radabdeckungen vom 24.1.1962, gültig für alle Fahrzeuge:
(versuche das mal frei zu erklären:)
Ihr zieht durch die Radmitte (am hinterrad) eine Horizontale; die Radabdeckung hinten + vorn am Rad muss von oben bis auf 150mm an die Horizontale runterkommen, und von oben gesehen die ganze Lauffläche des Rades abdecken.
Ausnahme dieser Richtlinie: Vorderrad Kraftrad.
...gleiches Spiel mit der Horizontalen durch den Radmittelpunkt und Richtung Kühler auch diese 150mm von vorhin. Nach vorn reicht eine Abdeckung die an der Vertikalen (vom Radmittelpunkt 90° hoch einfach) endet.
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Lichttechnische Einrichtungen:
Also zur Erklärung: Ihr könnt euer Moppi nach EG oder nach StVZO gestalten, was euch besser gefällt. Ihr dürft aber nicht mischen! Entweder oder. Und ich für hier nicht die maximal zulässigen Scheinwerfer auf...ich denke ihr wollt keine Christbäume rumfahren...
Erklär erst mal die StVZO - Vorschriften:
-Kontollleuchten
blaue Fernlicht, oder erkennbare Schalterstellung, Nebel gelb.
-Fern-und Abblendscheinwerfer
Bauvorschrift anbringung höhe mind. 500mm, max. 1200 mm (bis 01.01.88 max. 1000mm)
-Begrenzungsleuchte (Standlicht)
-Fahrtrichtungsanzeiger
Bauvorschrift:
mindestens 350mm hoch; vorne >170mm, hinten >100mm von der Fahrzeugmitte enfernt (vorn 34cm, hinten 24cm auseinander), aber mindestens 100mm von Außenkante Scheinwerfer entfernt.
Blinkleuchte hinten seit 01.01.1987 nicht mehr an beweglichen Fz-Teilen!
-Rückstrahler hinten mind. 900mm hoch.
-Kennzeichenbeleuchtung, die das ganze! Kennzeichen lesbar macht.
-Bremsleuchte
Bauvorschrift:
mind. 350mm hoch, bis 1500mm maximal. Seit 01.01.88 erforderlich, vor 01.01.83 auch gelb möglich.
-Schlussleuchte
mind 250mm hoch, max. 1500 mm.
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Nun das ganze nach 93/92EG.
-Kontollleuchten
Fernlicht blaue nichtblinkende Leuchte, Fahrtrichtungsanzeiger optisch grün blinkend, Warnblinklicht rot blinkend.
Scheinwerfer
Bauvorschrift anbringung höhe mind. 500mm, max. 1200 mm;
Scheinwerfer dürfen über, unter oder neben anderen mit max Abst. von 200mm montiert sein,
Scheinwerfer dürfen Einschlagbewegung machen.
Begrenzungsleuchte
mind. 250mm hoch, max 1200mm hoch.
Leuchte darf Einschlagbewegung machen.
Fahrtrichungsanzeiger
Bauvorschrift: mindestens 350mm hoch max. 1200mm; vorne >120mm, hinten >90mm von der Fahrzeugmitte enfernt (vorn 24cm, hinten 18cm auseinander), aber mindestens 20mm von Außenkante Scheinwerfer entfernt.
vordere dürfen Einschlagbewegung machen.
-Rückstrahler hinten mind. 250mm, max. 900mm hoch
-Kennzeichenbeleuchtung, die das ganze! Kennzeichen lesbar macht.
-Bremsleuchte
mind. 250mm hoch, bis 1200mm maximal.
-Schlussleuchte
mind 250mm hoch, max. 1500 mm.
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Bei allen Leuchten der gleichen "Sorte" ist Symmetrie einzuhalten!! National wie EG
Hoffe das hilft manchen weiter. Bei Fragen hierzu einfach fragen

Gruss
Raigmore
Nachtrag: Hier eine Liste aller Kennzeichnungen für zulässige LTEs:
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.php (Danke other!)