Gerücht um Reifenpaarungen
Gerücht um Reifenpaarungen
Hi
Bei uns geht das Gerücht um dass ich zum Beispiel vorne ne Pirelli und hinten nen Metzeler fahren darf wenn sie freigegeben sind.
Könnt ihr etwas dazu sagen?
Ich bin der Meinung dass das Bullshit ist. Ich hab in der Fahrschule gelernt dass am Motorrad immer Reifen des gleichen Typs sein müssen.
Bei uns geht das Gerücht um dass ich zum Beispiel vorne ne Pirelli und hinten nen Metzeler fahren darf wenn sie freigegeben sind.
Könnt ihr etwas dazu sagen?
Ich bin der Meinung dass das Bullshit ist. Ich hab in der Fahrschule gelernt dass am Motorrad immer Reifen des gleichen Typs sein müssen.
Zuletzt geändert von Gast am 19 Nov 2008 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
Bei manchen Motorrädern ist das glaub egal, soweit ich weis.
Ich hatte mal eine Suzuki Bandit 400 im Fuhrpark, bei der durfte ich verschiedene Hersteller fahren, nur die Größe musste passen.
Voraussetzung: Geschwindigkeitsindex der Reifen maximal H.
Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher, ob das auch heute noch gilt.
Grüße Sascha
Ich hatte mal eine Suzuki Bandit 400 im Fuhrpark, bei der durfte ich verschiedene Hersteller fahren, nur die Größe musste passen.
Voraussetzung: Geschwindigkeitsindex der Reifen maximal H.
Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher, ob das auch heute noch gilt.
Grüße Sascha
Wenn keinerlei EXPLIZITE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN vorliegen DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
Macht ja auch wenig Sinn, wenn man weiß, daß sogut wie alle Reifenhersteller Vorder- und Hinterrad aufeinander abstimmen (Profil, Kontur, Gummi-Mischung, etc.).
Experimentiert da bloß nicht rum! Wenn Ihr da auf die Fresse geht, zahlt keine Versicherung dieses Universums!
Und wenn jetzt das Argument kommt: "Im Fahrzeugschein eines Kumpels meines Cousins steht aber keine Reifenbindung! Der darf das!" heißt das nur, daß er eine beliebige Reifenpaarung eines Herstellers UND einer Baureihe fahren darf, auch wenn es keine ausdrückliche Freigabe für das ursprüngliche Modell gibt. Gleiches gilt für die Exoten, die ebenfalls keine Profilbindung haben.
Und dann hätten wir noch die aktuellste Masche (z.B. bei Suzuki). Da steht bei aktuellen Mopeds immer häufiger keine Profilbindung mehr im Schein, sondern sinngemäß: Reifen-Herstellerfreigabe zu beachten.
D.h.: Der Mopedhersteller reicht den Stiefel an die Reifenhersteller weiter, Freigaben für ihre Schluffen zu erstellen. Es haftet also der Reifenhersteller für die Freigabe an Maschine XYZ. Der Halter hat somit die Pflicht sich einen Reifen zu besorgen, für den es eine Freigabe für das entsprechende Moped gibt.
Bei Oldtimern, Mofas und LKRs siehts wieder anders aus.
Generell ist es aber auch dann immer sinnvoll einen einheitlichen und harmonierenden Satz Reifen zu fahren, auch wenn man vorne nen Sportreifen und hinten ne Stollenpelle fahren dürfte.
Macht ja auch wenig Sinn, wenn man weiß, daß sogut wie alle Reifenhersteller Vorder- und Hinterrad aufeinander abstimmen (Profil, Kontur, Gummi-Mischung, etc.).
Experimentiert da bloß nicht rum! Wenn Ihr da auf die Fresse geht, zahlt keine Versicherung dieses Universums!
Und wenn jetzt das Argument kommt: "Im Fahrzeugschein eines Kumpels meines Cousins steht aber keine Reifenbindung! Der darf das!" heißt das nur, daß er eine beliebige Reifenpaarung eines Herstellers UND einer Baureihe fahren darf, auch wenn es keine ausdrückliche Freigabe für das ursprüngliche Modell gibt. Gleiches gilt für die Exoten, die ebenfalls keine Profilbindung haben.
Und dann hätten wir noch die aktuellste Masche (z.B. bei Suzuki). Da steht bei aktuellen Mopeds immer häufiger keine Profilbindung mehr im Schein, sondern sinngemäß: Reifen-Herstellerfreigabe zu beachten.
D.h.: Der Mopedhersteller reicht den Stiefel an die Reifenhersteller weiter, Freigaben für ihre Schluffen zu erstellen. Es haftet also der Reifenhersteller für die Freigabe an Maschine XYZ. Der Halter hat somit die Pflicht sich einen Reifen zu besorgen, für den es eine Freigabe für das entsprechende Moped gibt.
Bei Oldtimern, Mofas und LKRs siehts wieder anders aus.
Generell ist es aber auch dann immer sinnvoll einen einheitlichen und harmonierenden Satz Reifen zu fahren, auch wenn man vorne nen Sportreifen und hinten ne Stollenpelle fahren dürfte.
- kleiner onkel
- Synchronschraubenterminator
- Beiträge: 1966
- Registriert: 15 Jun 2006 10:42
- ZXR-Modellreihe: anderes Mopped
Tie hat geschrieben: DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
....
wie geil... welcome back traumreitertraumreiter hat geschrieben:unabhängig dases totaler schwachsinn ist, ist es denn explizit irgendwoe verboten ?....
und pass auf, da vorne stehen die bullen...muahahaah
MEGAROFL
[b]Gas is RECHTS und nur die Besten, sterben jung ! ! !
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY
[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY
[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw
ne ich hab mal nen bissle gegoogelt.
bundesverband
http://www.bundesverband-reifenhandel.d ... eifung.pdf
tüv nord
http://tuev-nord.de/23187.asp
das liest sich so, als ob man nur die dimensionen und die geschwindigkeitsangabe gleich haben muss, auf den reifen
tie, kannst du dir das mal bitte genau durchlesen und nen sagen was du daraus liest
und wenn ich das bei bridgstone richtig gelesen hab, sagen die
Hersteller Bridgestone:
Die Profile BT014 und BT016
gleichlautende dürfen miteinander kombiniert werden.
Die Profile BT54, BT020 und BT021
dürfen miteinander kombiniert werden
also kann man ja schonmal die profile unter einander mischen.
nicht das ich sowas machen würd, nur des thema nervt langsam, weil jeder ne andere meinung hat und ich endlich klarheit haben will, ob irgendwo es ein gesetz gibt, wo es schwartz auf weiss steht, § soundso sagt, in D verboten. was ja nicht bedeuten muss, das die eu es verbietet. geht denn eu recht vor oder brd recht
in ösi oder frankreich isses da echt anders
@ kleiner onkel, ich war nie weg, nur stiller geworden,aus persönlichen gründen, und mit den grünen hab ich im mom. ganz andere sorgen, als meine reifen, da diese beide von conti sind, he he
bundesverband
http://www.bundesverband-reifenhandel.d ... eifung.pdf
tüv nord
http://tuev-nord.de/23187.asp
das liest sich so, als ob man nur die dimensionen und die geschwindigkeitsangabe gleich haben muss, auf den reifen
tie, kannst du dir das mal bitte genau durchlesen und nen sagen was du daraus liest
und wenn ich das bei bridgstone richtig gelesen hab, sagen die
Hersteller Bridgestone:
Die Profile BT014 und BT016
gleichlautende dürfen miteinander kombiniert werden.
Die Profile BT54, BT020 und BT021
dürfen miteinander kombiniert werden
also kann man ja schonmal die profile unter einander mischen.
nicht das ich sowas machen würd, nur des thema nervt langsam, weil jeder ne andere meinung hat und ich endlich klarheit haben will, ob irgendwo es ein gesetz gibt, wo es schwartz auf weiss steht, § soundso sagt, in D verboten. was ja nicht bedeuten muss, das die eu es verbietet. geht denn eu recht vor oder brd recht
in ösi oder frankreich isses da echt anders
@ kleiner onkel, ich war nie weg, nur stiller geworden,aus persönlichen gründen, und mit den grünen hab ich im mom. ganz andere sorgen, als meine reifen, da diese beide von conti sind, he he
Träumchen, bitte lies nochmal was ich geschrieben habe:
Wie auch der TÜV in Deinem Link schreibt:
Und darüber brauchen wir eh nicht reden:
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229
Nachtrag: Wenn ein Reifenhersteller, wie hier Bridgestone, eine Freigabe erteilt, daß ein 14-er mit einem 16-er kombiniert werden kann, ist alles in Butter, solange man diese Freigabe im Bedarfsfall auch vorweisen kann.
Ähnliches gibts bei BT20/21.
Aber vorne Conti hinten Bridgestone ... NEVER!!!
Bevor ich mir Deine 4 Jahre alten Schinken ansehe, bleibe ich bei dem was ich gelernt und während meiner letzten Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommen habe. (Dieser Reifenherstellerverband ist für meinen Job vollkommen uninteressant, da er absolut NICHTS mit der derzeit gültigen Gesetzeslage am Hut hat!)Tie hat geschrieben:Wenn keinerlei EXPLIZITE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN vorliegen DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
Macht ja auch wenig Sinn, wenn man weiß, daß sogut wie alle Reifenhersteller Vorder- und Hinterrad aufeinander abstimmen (Profil, Kontur, Gummi-Mischung, etc.).
Experimentiert da bloß nicht rum! Wenn Ihr da auf die Fresse geht, zahlt keine Versicherung dieses Universums!
Und wenn jetzt das Argument kommt: "Im Fahrzeugschein eines Kumpels meines Cousins steht aber keine Reifenbindung! Der darf das!" heißt das nur, daß er eine beliebige Reifenpaarung eines Herstellers UND einer Baureihe fahren darf, auch wenn es keine ausdrückliche Freigabe für das ursprüngliche Modell gibt. Gleiches gilt für die Exoten, die ebenfalls keine Profilbindung haben.
Und dann hätten wir noch die aktuellste Masche (z.B. bei Suzuki). Da steht bei aktuellen Mopeds immer häufiger keine Profilbindung mehr im Schein, sondern sinngemäß: Reifen-Herstellerfreigabe zu beachten.
D.h.: Der Mopedhersteller reicht den Stiefel an die Reifenhersteller weiter, Freigaben für ihre Schluffen zu erstellen. Es haftet also der Reifenhersteller für die Freigabe an Maschine XYZ. Der Halter hat somit die Pflicht sich einen Reifen zu besorgen, für den es eine Freigabe für das entsprechende Moped gibt.
Bei Oldtimern, Mofas und LKRs siehts wieder anders aus.
Generell ist es aber auch dann immer sinnvoll einen einheitlichen und harmonierenden Satz Reifen zu fahren, auch wenn man vorne nen Sportreifen und hinten ne Stollenpelle fahren dürfte.
Wie auch der TÜV in Deinem Link schreibt:
Is sinngemäß das Gleiche, wie ich es gestern geschrieben habe!Unter folgenden Voraussetzungen kann, aufgrund einer Bekanntgabe des Bundesverkehrsministeriums, von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abgewichen werden:
...
Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifen ohne jede Einschränkung an dem betreffenden Motorrad gefahren werden darf.
Und darüber brauchen wir eh nicht reden:
Und weil Du es wahrscheinlich nicht mitbekommen hast:Unsere Empfehlung: Halten Sie sich im Interesse Ihrer Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da nur diese in aufwendigen Fahrversuchen auf Ihren Motorradtyp abgestimmt sind. Besonders bei schnellen Motorrädern haben nicht nur Bauart und Größe, sondern auch Fabrikat und Profil der Reifen erhebliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten, speziell bei hohen Geschwindigkeiten.
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229
Nachtrag: Wenn ein Reifenhersteller, wie hier Bridgestone, eine Freigabe erteilt, daß ein 14-er mit einem 16-er kombiniert werden kann, ist alles in Butter, solange man diese Freigabe im Bedarfsfall auch vorweisen kann.
Ähnliches gibts bei BT20/21.
Aber vorne Conti hinten Bridgestone ... NEVER!!!
Muhahaha. Wie geil ist das denn?kleiner onkel hat geschrieben:Tie hat geschrieben: DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
....wie geil... welcome back traumreitertraumreiter hat geschrieben:unabhängig dases totaler schwachsinn ist, ist es denn explizit irgendwoe verboten ?....
und pass auf, da vorne stehen die bullen...muahahaah
MEGAROFL
Im sonstigen: Thumbs up für Tobi, der Recht hat.
Gruß
Tie hat das ja alles schon sehr genau Ausgeführt
wollt halt nur reinwerfen das man es Bei motorrädern mit H
Bereifung Eintragen lassen Kann..
Also Sowas mit die Kleine GPZ305 von meinem Dad oder meine alte Z 750
da hab ich das Abnehmen lassen da die Reifen ja auch etwas Länger drauf bleiben als bei nem Sportler lohnt sich das...

wollt halt nur reinwerfen das man es Bei motorrädern mit H
Bereifung Eintragen lassen Kann..
Also Sowas mit die Kleine GPZ305 von meinem Dad oder meine alte Z 750
da hab ich das Abnehmen lassen da die Reifen ja auch etwas Länger drauf bleiben als bei nem Sportler lohnt sich das...