Nur gleiche Reifen?
Nur gleiche Reifen?
Stimmt es das man vorne und hinten die gleichen Reifen fahren muß???
Dann könnte ich ja erst wechseln wenn beide runter sind
Dann könnte ich ja erst wechseln wenn beide runter sind
Auf jeden Fall sind vorne und hinten Reifen gleichen Herstellers zu verwenden. Teilweise erlauben die Hersteller dann auch, verschiedene Produkte ihrer Palette zu fahren, wie z.B. Brigdestone. Dort ist es dann möglich, den 010 für vorne zu benutzen und den 020 für hinne. ( So übrigens gar keine so schlechte Kombination sein, mein ein Bekannter von mir).
Gruß
Bernd
Gruß
Bernd
Hallo Christian,
lies mal hier: http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=4523
lies mal hier: http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=4523
Moinsen!
Hab´s jetzt endlich mal geschafft, mich bezüglich der Rechtsgrundlagen für Motorradbereifung (Vorne und Hinten nur gleicher Hersteller?) schlau zu machen.
Vorweg muß gesagt werden, dass die Bestimmungen dahingehend einem ständigen Wandel, bedingt durch die Eu-Rechtsgebung, unterliegen. Zur Zeit prüft die TÜV- Vereinigung jedoch nach folgenden Kriterien:
Bei Motorrädern mit eingetragenen Herstellerbindungen bleiben diese wie bisher erhalten. Möchte man einen aktuellen Sportreifen montieren, so muß für diesen eine Freigabe bestehen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Da sich die Freigaben eines Herstellers aber stets auf das ganze Fahrzeug beziehen (da auch nur so der Freigabetest stattgefunden hat, nämlich vorne und hinten die gleiche Pelle), muß nach herrschender Meinung vorne und hinten das selbe Fabrikat verwendet werden. Eine abschließende Regelung bezüglich des Reifentyps gibt es nicht, also die Kombination BT 020 vorne und BT010 hinten ist nicht zwangsläufig rechtswidrig.
Bei Motorrädern ohne Herstellerbindung (Das Motorrad hat die Zulassung zum Straßenverkehr im Rahmen der EG-Typgenehmigung erhalten) sieht es anders aus. Hier kann vorne z.B. Michelin und hinten Metzeler montiert werden. Ausschlaggebend hierfür ist neben der Reifengröße ( z.B 120/70 ZR 17) die Übereinstimmung der Geschwindigkeitskategorie sowie der Tragfähigkeitskennzahl. Bei solchen Mofetten steht im Brief auch nur die Größenbezeichnung drin, sonst nichts (wie bei meiner Aprilia). Dies ergibt sich aus der Richtlinie 97/24/EWG:
„...
Nach EG-Richtlinie 97/24/EWG ergibt sich der Verwendungsbereich des Reifens aus dem Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie sowie der Angabe der Tragfähigkeitskennzahl. Reifen gleicher Größenbezeichnung und Bauart [...] dürfen ohne Erneuerung der Betriebserlaubnis oder Berichtigung der Fz-Papiere verwendet werden, sofern die Fragfähigkeit des Reifens den Betriebsbedingungen (Belastung und bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) des Kraftrads entsprechen.
...“
So, leider kann ich die momentane Lage nur mit eigenen Worten wiedergeben, da die Prüfverordnung der Überwachungsvereine nur für den internen Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, bei der Geschichte am Ball zu bleiben und eventuelle Änderungen mitzuteilen.
Gruß
Bernd
Hab´s jetzt endlich mal geschafft, mich bezüglich der Rechtsgrundlagen für Motorradbereifung (Vorne und Hinten nur gleicher Hersteller?) schlau zu machen.
Vorweg muß gesagt werden, dass die Bestimmungen dahingehend einem ständigen Wandel, bedingt durch die Eu-Rechtsgebung, unterliegen. Zur Zeit prüft die TÜV- Vereinigung jedoch nach folgenden Kriterien:
Bei Motorrädern mit eingetragenen Herstellerbindungen bleiben diese wie bisher erhalten. Möchte man einen aktuellen Sportreifen montieren, so muß für diesen eine Freigabe bestehen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Da sich die Freigaben eines Herstellers aber stets auf das ganze Fahrzeug beziehen (da auch nur so der Freigabetest stattgefunden hat, nämlich vorne und hinten die gleiche Pelle), muß nach herrschender Meinung vorne und hinten das selbe Fabrikat verwendet werden. Eine abschließende Regelung bezüglich des Reifentyps gibt es nicht, also die Kombination BT 020 vorne und BT010 hinten ist nicht zwangsläufig rechtswidrig.
Bei Motorrädern ohne Herstellerbindung (Das Motorrad hat die Zulassung zum Straßenverkehr im Rahmen der EG-Typgenehmigung erhalten) sieht es anders aus. Hier kann vorne z.B. Michelin und hinten Metzeler montiert werden. Ausschlaggebend hierfür ist neben der Reifengröße ( z.B 120/70 ZR 17) die Übereinstimmung der Geschwindigkeitskategorie sowie der Tragfähigkeitskennzahl. Bei solchen Mofetten steht im Brief auch nur die Größenbezeichnung drin, sonst nichts (wie bei meiner Aprilia). Dies ergibt sich aus der Richtlinie 97/24/EWG:
„...
Nach EG-Richtlinie 97/24/EWG ergibt sich der Verwendungsbereich des Reifens aus dem Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie sowie der Angabe der Tragfähigkeitskennzahl. Reifen gleicher Größenbezeichnung und Bauart [...] dürfen ohne Erneuerung der Betriebserlaubnis oder Berichtigung der Fz-Papiere verwendet werden, sofern die Fragfähigkeit des Reifens den Betriebsbedingungen (Belastung und bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) des Kraftrads entsprechen.
...“
So, leider kann ich die momentane Lage nur mit eigenen Worten wiedergeben, da die Prüfverordnung der Überwachungsvereine nur für den internen Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, bei der Geschichte am Ball zu bleiben und eventuelle Änderungen mitzuteilen.
Gruß
Bernd
Hi!
Das ist allerdings ´ne gute Frage! Wenn die Paarung für die Kawa verwendet werden soll, ist sie grundsätzlich ersteinmal nicht erlaubt!
Da aber Pirelli und Metzeler eigentlich eine Firma ist, würde ich mal pauschal per Email anfragen, ob Freigabetests in Kombination Pirelli und Metzeler stattgefunden haben. Wurden solche Tests durchgeführt und stellt ME oder PI die positiven Ergebnisse in Form von Freigaben zur Verfügung, steht der Verwendung der Pellen im Mix nichts entgegen.
Wie gesagt, es muß aber eine Freigabe für den Mischgebrauch bestehen, die dann, der Sicherheit halber, stets mitzuführen ist. ( Grün- Weiß kann ja schließlich nicht alles Wissen, gell?)
Gruß
Bernd
Das ist allerdings ´ne gute Frage! Wenn die Paarung für die Kawa verwendet werden soll, ist sie grundsätzlich ersteinmal nicht erlaubt!
Da aber Pirelli und Metzeler eigentlich eine Firma ist, würde ich mal pauschal per Email anfragen, ob Freigabetests in Kombination Pirelli und Metzeler stattgefunden haben. Wurden solche Tests durchgeführt und stellt ME oder PI die positiven Ergebnisse in Form von Freigaben zur Verfügung, steht der Verwendung der Pellen im Mix nichts entgegen.
Wie gesagt, es muß aber eine Freigabe für den Mischgebrauch bestehen, die dann, der Sicherheit halber, stets mitzuführen ist. ( Grün- Weiß kann ja schließlich nicht alles Wissen, gell?)
Gruß
Bernd