Frage an unseren Tüffer bzgl. Rückleuchte

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ZXRHunter

Frage an unseren Tüffer bzgl. Rückleuchte

Beitrag von ZXRHunter »

Hallo!

Ich plane für die nähere Zukubft einen Heckumbau. Ich will das Heck im Stil der Suzuki SV haben.
Es soll in etwa in der Form seien wie auf der Grafik hier:

Bild

Das geplante Rücklicht ist aus dem Zubehör MIT E-Zeichen.
Der Winkel den ich mir bisher gedacht habe beträgt ca. 35°.
Meine Frage ist ob das mit diesem Winkel so tüvig ist, sprich ob ichs eingetragen bekomme. Bei der Anbringung von Kennzeichen ist ja auch ein gewisser Winkelbereich vorgeschrieben.
Und eh ich was baue was nicht legal ist, frag ich lieber nach.

Was vielleicht auch interessant ist oder wäre, wie groß der Winkel sein darf . Vielleicht wird das Heck steiler, das wird sich dann später zeigen, in dem Fall wäre dann auch der Winkel des Rücklichts größer, sprich es zeigt "mehr" nach hinten.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Öhm, wenns eine "normale Schlußleuchte ist, also eine die dafür gebaut worden ist vertikal scheinend am Heck angebracht zu werden, könnte es spannend werden. Du sollst mit dem Ding ja den nachfolgenden Verkehr Deine Position verraten und nicht den Boden beleuchten!
Original-Schlußleuchten ala SV strahlen trotzdem nach hinten, weil die eingebauten Spiegel entsprechend positioniert sind.

Ansonsten (aus der Richtlinie):

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Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

ZXRHunter

Beitrag von ZXRHunter »

Es handelt sich bei dem angedachten teil um nix spezielles, also vermute ich mal das es eins ist für direkt nach hinten... Sprich, der Winkel dürfte "nur" 15 Grad sein.

Also sollte ich wahrscheinlich ein Rücklicht Marke Suzuki SV nehmen damit es problemlos von statten geht oder das Heck auf die Gewünschte Steilheit bringen :wink: .

Und kann man bei sowas den Prüfer dennoch überzeugen das einzutragen wenn das Licht nach hinten ausreichend hell oder stark ist?
Es handelt sich um LED Leuchten, ich will auch nicht eine sondern zwei verbauen (rein wegen der Optik, was aber auch mehr Licht bedeutet).

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Tie
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Beitrag von Tie »

Was auch immer Dein Prüfer einträgt: Er wird kaum die aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen ändern können.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

ZXRHunter

Beitrag von ZXRHunter »

Alles klar, also werd ich wohl auf das SV Rücklicht zurückgreifen müssen.
Aber dazu noch eine Frage, an sich steht das ja auch so schräg, ist da eine Markierung dran die sagt das es so schräg stehen darf/muss oder woher weiß der Prüfer dann das es so sein darf?
Oder hat das nur was mit den Lampen bzw. der Verspiegelung zu tun?

Nochmal Danke für die schnellen und brauchbaren Aussagen :P !

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Tie
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Beitrag von Tie »

Tja, da hörts mit der Theorie auf. Ich würde sagen wenn Du Dich für eine SV-Schlußleuchte entschieden hast, tanzt Du mit nem Foto davon mal beim TÜV/der Dekra vorbei wo Dir das Trum eingetragen werden soll.
Ich denke aber schon daß irgendwie erkennbar sein wird, daß eine SV Schlußleuchte kaum senkrecht montiert werden soll.
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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

AlexP

Beitrag von AlexP »

...bin auf Fotos gespannt........

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