L auf 34 PS drosseln

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Gast

L auf 34 PS drosseln

Beitrag von Gast »

Hi Leute
Hätt mal ne Frage: läßt sich die ZXR auf 34 PS fahren oder is das total fürn Arsch? Und wieviel bringt sie Spitze? :shock:

ZXR J´92

Beitrag von ZXR J´92 »

Meine J bringt es gedrosselt auf 170 km/h.

Gast

Beitrag von Gast »

Das geht ja noch. Meine GPZ für gedrosselt nur 140.
Würd sie ja am liebsten offen lassen. War gestern mit Sozius auf er Bahn satte 240 Km/h :lol:

heizer_2

Beitrag von heizer_2 »

Gedrosselt sollte die so etwa 150 km/h schaffen.
Klar lässt sie sich damit fahren... Es gibt ja auch kurven die mit weniger als 150 zu fahren sind.

Gast

Beitrag von Gast »

Aber der Schub fehlt ja. Wie hoch dreht sie denn überhaupt? 8000 Touren dann is Schluss nehm ich an? Und was schluckt sie gedrosselt? Hab schon mit dem Gedanken gespielt nur eine Drossel zu verbauen. Reduzierscheiben oder Gasschieberanschläge. Hat da einer Erfahrung mit?

Dark

Beitrag von Dark »

also meine J geht gedrosselt auch so zwischen 160 und 170. bergab vllt. 180.
die dreht schon auch bis 12 oder weiter, aber so ab 9000 isses halt einfach nur ein Elend weil nicht mehr wirklich was geht..
wegen Gasschieberanschläge?? hm.. werden die überhaupt noch verbaut? also ich hab halt de 14,7mm Reduzierscheiben drin. falls es dir zu langsam is, kannst ja die evtl. noch a bissl aufbohren.
ich für meinen teil werds aber lassen. lohnt sich jetzt au nimmer bis juli!

ach und schlucken tut meine so ca. 7 Liter. kann ich dir aber net exakt sagen!

THOM

Beitrag von THOM »

also meine J geht im 4ten scho 165-170! mehr konnt ich noch ned fahrn da ich sie erst seit 2 tagen hab!! aba ich dachte eigentlich schon dass die knappe 200 geht?!?! 8)

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Harm
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Beitrag von Harm »

mit 34ps 200? traeum weiter...
S.
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Dagosaki
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Beitrag von Dagosaki »

Da gebe ich Harm völlig recht dat haut nicht hin

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THOM

Beitrag von THOM »

hmmm...aba im 4ten 170 sin scho drin!! und da träum ich wohl ned!!
geht aba da dann nix mehr oda wie?

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Harm
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Beitrag von Harm »

170 tacho sind wohl wirklich das aeusserste der gefuehle.
immerhin wiegt der eimer nicht wenig....
S.
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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

naja Tachotuning oder was ?

nene - also meine H ging mit 34PS an guten Tagen bis TACHO 170. Glaube einmal bis 180 im freien Fall

ab ca 8000 Touren kam fast nichtsmehr, musste mir erstmal angewöhnen auszudrehen als sie dann offen war.

Und zum Thema offen fahren, trotz Probezeit:
Lass es. 34PS sind schneller als die meisten Autos, Kurven gehen auch.
Passiert aber wirklich was, und du musst ja nichtmal Schuld sein - ist Polen offen. Wäre ich der Unfallgegner - sorry - , ich würde dich auseinandernehmen lassen vor Gericht.
Wenn es ganz gut läuft kommen also folgende Kosten auf dich zu:
- fahren ohne gültiger Fahrerlaubniss ( wieso macht man dann überhaupt einen Führerschein wenn man sowieso quasi ohne fährt ??? )
- fahren ohne gültigen Versicherungsschutz und Versicherungsbetrug
- normale Bußgelder
- anfallende Kosten für Polizei,Rettungswagen, etc.
- und dann das Beste : ALLE Kosten der Krankenversicherung ( zumindestens wenn es verletzte "Gegner" gibt ), und mit ganz viel Glück auch Deine eigenen Kosten. Und du willst garnicht wissen was da zusammen kommt. Ich habe mir am 31.12. den Daumen gebrochen ( bin lediglich drauf gefallen ). Bis heute sind 18 Röntgenbilder gemacht, 3 Tage stationärer Aufenthalt, 1 Tag ambulanter Aufenthalt, 2 Op´s , Krankengymnastik, usw. usw. - die Kosten übersteigen mitlerweile die 10.000€ um ein vielfaches.

Also im Ernstfall hast du die Wahl. Zahlen weil Du unbedingt offen fahren musstet, oder eben in Laden gehen und ein neues Motorrad kaufen + ein schönen Urlaub in der Sonne

Ich will hier nicht als Miesepeter da stehen, aber ich verweise auf Terrini in der Bremsenecke. Man steht ein wenig in der Pflicht den anderen evtl unerfahrenen Usern gegenüber. Wenn du "offen" fährst kann eben eine Menge passieren, und wenn ich der Gegner wäre - ich würde nicht aus Mitleid auf mein Recht verzichten und den Ärger kannst du halt garnicht erst entstehen lassen.
Übrigens es zeigt mehr geistige Reife und Willenstärke mit 34PS zu fahren als eben nicht gedrosselt zu fahren.

Bau die Drossel ein und gut ist. Mach es nicht, und es passiert irgendetwas, und wenn es nur die normale Straßenkontrolle ist ( glaub mir - man erkennt ob ein Bike 34PS oder 118 PS hat ) , dann heul nicht rum sondern steh auch für den Bockmist gerade. Wenn du nicht gedrosselt fahren kannst, dann schick deinen Schlüssel solange einer Person die ihn für dich wegsperrt bis zum Tag X

so nun zerreißt mich :D

Gast

Beitrag von Gast »

Ja hast Recht. Die Folgen sind zu heftig. Nen Kumpel von mir wurde dabei gepackt von nem Motorrad Bullen und die Folgen waren alles andere als schön. Fahr ich halt diese Saison noch gedrosselt. Im Oktober darf ich sie ja aufmachen. Meine Drossel is auch Heute mit der Post eingetroffen. Werd sie Sonntag auf jeden Fall einbauen. Muss eh noch meine neuen Ansaugstutzen verbauen, da die alten ausgehärtet und geschrumpft sind. Meine Airbox liegt nur auf den Gasern und sie läuft natürlich so auch beschissen :evil:

Frank

Beitrag von Frank »

Zahlen muß die Versicherung auf jeden Fall - es wird aber eine Vertragsstrafe fällig. Die Chance, erwischt zu werden sind je nach Fahrstil recht gering. Problem dabei ist, daß es im Falle des Falles nicht mit einem Bußgeld getan ist, wobei auch der PKW Führerschein betroffen ist. Die Zeit bis Oktober würde ich noch absitzen. Nicht kurz vor Ende...

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

die versicherung zahlt evtl erstmal ja - aber die holen sich das auch gerne mal wieder !

jeder der ein führerschein hat ist alt genug - und erwachsen und muss für seine sch*** selbst geradestehen.

evtl aufbauseminare etc dafür kann man scho 2tage auf die rennstrecke
also ich sehe keinen grund offen zu fahren. spricht zu viel dagegen.
und ich kenne genug leute die sind mit 250ern schneller als die meisten mit 600ern etc - und das in oschersleben wo leistung gerne genommen wird!
also es reichen auch 34ps zum schnell fahren

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Mal kurz zu der Versicherung:

Wenn der Fahrer, ob nun unter Alkohol, ohne passende Fahrerlaubnis oder warum auch sonst immer (die sogenannten Obliegenheitsverletzungen bzw. Pflichtverletzungen), einen Unfall baut, MUSS die Versicherung für den Entstandenen Schaden voll aufkommen (deswegen auch HAFTPFLICHTversicherung).
Die Versicherung wird den Fahrer, ggfs sogar auch den Halter ( wenn diese Person nicht die gleiche ist), in Regreß nehmen.
Heißt, sie wird sich einen Teil des Gesamten Betrages zurück holen.
Diese Summe ist aber vom Gesetzgeber auf maximal 5112,92Euro (früher 10000DM) begrenzt.
Bei 'kleinen' Obliegenheitsverletzungen liegt die Grenze bei 2500Euro.


Es gab mal ein Urteil, das bei zwei Obliegenheitsverletzungen die Summe auch zweimal gefordert werden darf, dann ist aber Schluß. (zB Alkoholfahrt mit Unfall und darauf folgender "Fahrerflucht" = §142StGB)

Dazu kommt noch, das die Versicherung, dieses nur fordern darf, wenn sie dir spätestens einen Monat nach der Kenntnisnahme von der Pflichtverletzung schriftlich kündigt, erfolgt dies nicht, haste Glück.



Ist mein letzter Kenntnisstand zu diesen Geschichten :wink:
Zuletzt geändert von zxr-jolli am 22 Apr 2006 1:02, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

auf evtl schadensersatzklagen von berufsinvaliden würde ich es trotzdem nicht ankommen lassen. das kann schnell gehen, und ich weiß es nicht sicher aber glaube, dass man auch in deutschland schnell mehr als 5000€ zahlen muss.

vielleicht weiß ein bekannter von mir rat.
wir haben aber doch auch den ein oder die andere aus der branche. würde mich mal interessieren.

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Roaddog hat geschrieben:auf evtl schadensersatzklagen von berufsinvaliden würde ich es trotzdem nicht ankommen lassen. das kann schnell gehen, und ich weiß es nicht sicher aber glaube, dass man auch in deutschland schnell mehr als 5000€ zahlen muss.


Nach meinem Wissensstand nicht!
Man ist mit der Zahlung der 5000Euro 'aus dem Schneider'.

Ich muss morgen mal meine Unterlagen durchforsten was ich dazu da drin stehen hab.
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

Der_Lolek

Beitrag von Der_Lolek »

zxr-jolli hat geschrieben:Nach meinem Wissensstand nicht!
Man ist mit der Zahlung der 5000Euro 'aus dem Schneider'.

Ich muss morgen mal meine Unterlagen durchforsten was ich dazu da drin stehen hab.
Hmm in wie weit man mit 5000 Euronen weniger in der Tasche aus dem Schneider ist bleibt ist ja Ansichtssache!
Rechtlich schon aber finanziel erst recht nicht!
Ich würde mir die Geschicht vorher mal 10 mal überlegen bevor es dann mal zu spät ist! :wink:

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Der_Lolek hat geschrieben: Hmm in wie weit man mit 5000 Euronen weniger in der Tasche aus dem Schneider ist bleibt ist ja Ansichtssache!
Nehme mal als Beispiel an, Du baust nen Satz unter Alkoholeinfluss und verursachst einen Schaden von 50000Euro, dann wirste mir zustimmen, das Du mit der einmaligen Zahlung von 5000Euro 'gut bediehnt bist', oder nicht?

Der_Lolek hat geschrieben:Rechtlich schon aber finanziel erst recht nicht!
Wieso finanziell nicht?
Es kommen (so weit ich informiert bin) keine weiteren kosten auf Dich zu (jetzt rein auf den Entstandenen Schaden bezogen) :wink:
Wenn Du keine Versicherung hättest, wärst Du am Arsch, richtig, aber durch Deine Versicherung wohl nicht, oder :wink:



Über den Sinn dieser Aktionen, besonders auf die Geschichte mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz bzw ABE, brauchen wir hier wohl nicht zu sprechen, dieses Thema hatten wir schon zu genüge, aber leider wird es immer wieder welche geben, die meinen, sie wüssten es besser.

Ich denke aber, bierkoenig wird schon die richtige Entscheidung treffen :wink:
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fantabrunner

Beitrag von fantabrunner »

zxr-jolli hat geschrieben:Mal kurz zu der Versicherung:

Wenn der Fahrer, ob nun unter Alkohol, ohne passende Fahrerlaubnis oder warum auch sonst immer (die sogenannten Obliegenheitsverletzungen bzw. Pflichtverletzungen), einen Unfall baut, MUSS die Versicherung für den Entstandenen Schaden voll aufkommen (deswegen auch HAFTPFLICHTversicherung).
Die Versicherung wird den Fahrer, ggfs sogar auch den Halter ( wenn diese Person nicht die gleiche ist), in Regreß nehmen.
Heißt, sie wird sich einen Teil des Gesamten Betrages zurück holen.
Diese Summe ist aber vom Gesetzgeber auf maximal 5112,92Euro (früher 10000DM) begrenzt.
Bei 'kleinen' Obliegenheitsverletzungen liegt die Grenze bei 2500Euro.


Es gab mal ein Urteil, das bei zwei Obliegenheitsverletzungen die Summe auch zweimal gefordert werden darf, dann ist aber Schluß. (zB Alkoholfahrt mit Unfall und darauf folgender "Fahrerflucht" = §142StGB)

Dazu kommt noch, das die Versicherung, dieses nur fordern darf, wenn sie dir spätestens einen Monat nach der Kenntnisnahme von der Pflichtverletzung schriftlich kündigt, erfolgt dies nicht, haste Glück.



Ist mein letzter Kenntnisstand zu diesen Geschichten :wink:
hatte das erst vor kurzem in der berufschule! ist soweit richtig, nur wurde der betrag auf 5000 abgerundet! Also so hab ichs jedenfalls in der Schule gelernt!

ach ja,und HaftPFLICHT heißt sie aber weil sie für jeden, der ein Kfz auf seinen Namen anmeldet PFLICHT ist, nicht weil sie verpflichtet ist zu zahlen!

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Das mit der abrundung stimmt.

Pflicht ist sie nicht!!
Denkt mal an die Bundeswehr, die gleicht die durch ihre Kfz entstandenen Schäden selber aus (gibt noch andere Ausnahmen)

Bin leider noch nicht dazu gekommen meine Unterlaqen durch zu forsten, ich meine aber, das wenn ich genügend Eigenkapital zur wiedergutmachung eines entstandenen Schadens habe, brauche ich diese auch nicht, aber wie gesagt, schwirrt mir nur grad im Kopf rum und ich meine da ging es um 50Mio Eus......
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

fantabrunner

Beitrag von fantabrunner »

zxr-jolli hat geschrieben:Das mit der abrundung stimmt.

Pflicht ist sie nicht!!
Denkt mal an die Bundeswehr, die gleicht die durch ihre Kfz entstandenen Schäden selber aus (gibt noch andere Ausnahmen)

Bin leider noch nicht dazu gekommen meine Unterlaqen durch zu forsten, ich meine aber, das wenn ich genügend Eigenkapital zur wiedergutmachung eines entstandenen Schadens habe, brauche ich diese auch nicht, aber wie gesagt, schwirrt mir nur grad im Kopf rum und ich meine da ging es um 50Mio Eus......
aber wer hat 50mio?
doch,die ist pflicht (kann sein dass die wehr da ne ausnahme ist,die haben ja auch andere nummernschilder und sind ja keine bürger...),aber eben weil personenschäden (invalidität zum beispiel) ganz schnell extrem teuer werden kann, muss die pflicht sein!

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Ausnahmen gibt es definitiv :wink:
Nicht nur die BW, sondern auch Gemeinden/Kommunen mit mehr als 100000Einwohnern, die KFZ der Versicherungen und gewisse juristische Personen sind auch ausgenommen , zB AG oder GmbH, dazu noch Zweckverbände und wo der Statt der Halter ist :wink:
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

fantabrunner

Beitrag von fantabrunner »

so,hab nochmal nachgeschaut:

Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeugs für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschaden deckt, wenn das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen verwendet wird.
Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kann nur bei einem im Inland ansässigen Versicherer vorgenommen werden.

Mit den Ausnahmen hattest doch recht,sorry,hatte das ja auch eher auf den "normalen" Menschen bezogen!

Also,nicht versicherungspflichtig sind:
- Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und Gemeinden über 100.000 Einwohner
- Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 6km/h nicht übersteigt
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Höchstgeschwindigkeit 20km/h, wenn sie nicht zulassungspflichtig sind
- Anhänger, wenn sie nicht zulassungspflichtig sind
- juristische Personen sind versicherungspflichtig!


Von Seiten des Versicherers besteht ein Annahmezwang (Kontrahierungszwang), jedoch gibt es auch da Ausnahmen:
- Der Versicherer hat einen gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgrund und lehnt den Antrag innerhalb von 2 Wochen ab Antragstellung schriftlich ab:
  • - sachliche oder örtliche Beschränkung im Geschäftsplan des Versicherers, z.B. berufsständische Versicherungsnehmer (Fahrlehrer, öffentlicher Dienst)
    - wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer das Recht hatte, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen.
- Der Versicherer unterbreitet wegen einer nachweisbaren höheren Gefahr ein vom allgemeinen Untermehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen seit Antragstellung.Höhere Gefahr wäre zum Beispiel:
  • - Antragsteller, denen vom Vorversicherer gekündigt wurde
    - Antragsteller, die aufgrund der Vielzahl von Vorschäden in der Malusklasse eingestuft sind
- Das Kraftfahrzeug soll als Taxi, Personenmietwagen oder Selbstfahrervermietfahrzeug verwendet werden

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