Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 10.02.06 den Gesetzesänderungen zugestimmt hat, tritt die AUK wie bereits angekündigt zum 01.04.2006 in Kraft.
Jedes Motorrad mit mehr als 50ccm und 45 km/h, das ein amtliches Kennzeichen hat (80iger, 125er, Motorräder) und nach dem 01.01.1989 erstmalig zugelassen wurde muss künftigt die UU-Motorrad im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO bestehen. Die AUK kann dabei auch getrennt durch eine anerkannte Werkstatt vorgenommen werden.
Motorräder ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat müssen die Grenzwerte der Homologation beim CO einhalten. Liegt ausnahmesweise kein Grenzwert vor, gilt eine Höchstgrenze von 4,5 % CO.
Motorräder mit geregeltem Kat müssen ebenfalls die Grenzwerte der Homologation beim CO einhalten. Die Messung erfolgt hier nicht bei Leerlaufdrehzahl sondern bei 2000 - 2500 RPM. Liegt ausnahmsweise kein Grenzwert vor ist der Höchstwert von 0,3 % CO einzuhalten.
Oh Mann, das sind ja schöne Knallfixe. So wie ich weiss sind die ZXRs Reihe H mit 3,1 Co Gehalt homologiert worden. Bei uns mit schlappen 1,5, aber dafür der Grenzwert auf 3,0.
Ich hoffe jetzt mal das sie sich hier in der Schweiz nicht durchringen werden. Normal wird ja eh Alles bei Euch abgekupfert und nur anders genannt. Aber es würde mich nicht wundern.
Gruss UWE
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Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
2023: 20jähriges Forenjubiläum...
Ich habe eben den RLP Landtagsabgeordneten Itzek angerufen.Ihm ist nix bekannt.Er ist bis Freitag in Mainz und wird sich für mich darüber erkundigen und ich werde am Samstag nochmal anrufen. Ich bekomme dann die Info.
Übrigens!!! Ich habe beim KBA, TÜV Rheinland und TÜV Baden angerufen. Alle wissen nichts davon.
Gruß Steffen
das mopped bekommt - wie beim auto auch - nen abgastester rektal eingeführt und dann werden ebend werte ermittelt. bei getunten motorrädern verschieben sie die CO werte immer mehr ins "unvorteilhafte". ohne es selber gemessen zu haben, soll wohl angeblich ein zubehör ESD ausreichen, um die werte bis an die vorgegebene co-grenze zu schieben. bei nocken und anderer bedüsung ist's dann ganz aus. bin mal gespannt was der abgastester zu meinen erhöhten vergaserdeckelchen sagen wird. wobei..eigentlich isses mir egal, da ohne B wie B-ziehung ohnehin nichts mehr bei mir läuft.
Wie macht sich denn wohl eine demontierte Abgasrückführung bei der Messung bemerkbar?
Sollte ich die nun besser wieder einbauen? Oder unterscheiden sich die Messwerte im warmen Zustand höchstwahrscheinlich eh nicht?
solange das noch keine steuerlichen nachteile hat, halte ich das ganze für "viel rauch um nichts". stimmt die vergaser mager ab, und fahrt in eine freie werkstatt. wenn die werte dann nicht hinhauen, wird der rüssel halt in ein kat-mopped gesteckt und gut is. läuft bei alten autos doch auch nicht anders.....
@jörch: die werte werden mit sicherheit ein wenig schlechter sein, da ja keine frischluft mehr zur verdünnung eingeblasen wird.
Die haben neulich mal eine XT600 getestet.....trotz diverser Umbauten an Auspuff, Luffi und Vergaser war die noch drin. Schwierig wirds nur für die G-Kat Moppies, da ist mit anderem Auspuff schon fast Sense. Steuerlich kommt da auch bald was. Würde ja sonst keinen Sinn machen mit dem Mehraufwand.
Teufel hat geschrieben:Danke Dir,dann habe ich ja noch zeit zum rumheitzen.
Teufel
Wenn du 07.06 zum Tüv musst, kannst du aber schon 04.06 zum Tüv gehen und so die AU sparen. Wenn ich die AU kosten für die Dose als Grundlage nehme wären satte 30€ gespart.
Ich habe heute Nachricht vom Herrn Itzek MDL bekommen wegen der AU fürs Bike. Ich habe die Dateien im doc. Format vorliegen.
Frage an die Admins. Wäre es möglich die Dateien für mich Online zu stellen? Ich bekomme das nicht geregelt.Falls dies nicht möglich ist und jemand Interesse daran hat, Email an mich.Ich versende es dann gerne.