hallo zusammen,
hab seit letzter woche ne richtige geile zxr750j sie hat ein k heck drauf.dürfte es jedenfalls sein, siehe galerie unter Patrick(hoffe das ist ok wenn ich das hier als beispiel anbringe), meines wissens ist das heck nicht eingetragen,desweiteren wären brembo bremsen verbaut und eine wp gabel, was muß ich tun um diese sachen eintragen zu lassen usw.,bzw. ist das nötig, hab keinen bock auf stress mit der rennleitung....
danke schon mal im voraus
k heck auf j etc.
Hallo
Also zum Thema Heck kann ich dich beruhigen
Das mußt du nicht eintragen lassen,weil deine eine J ist. Wenn man von K auf J ändern würde, müsste man den zweiten Sitz eintragen lassen. Die K ist nur für eine Person zugelassen und für ein bestimmtes Gesamtgewicht.
Da deine J für 2 Personen zugelassen ist und auch das Gesamtgewicht dazu passt, ist es egal ob du mit einer oder zwei einer zweiten Person fährst. Wichtig ist nur das das Gesamtgewicht nicht überschritten wird, da in deinem F.-schein die J einträge vorhanden sind, kannst du mit einer Person wenniger nichts falsch machen.
Also zum Thema Heck kann ich dich beruhigen
Das mußt du nicht eintragen lassen,weil deine eine J ist. Wenn man von K auf J ändern würde, müsste man den zweiten Sitz eintragen lassen. Die K ist nur für eine Person zugelassen und für ein bestimmtes Gesamtgewicht.
Da deine J für 2 Personen zugelassen ist und auch das Gesamtgewicht dazu passt, ist es egal ob du mit einer oder zwei einer zweiten Person fährst. Wichtig ist nur das das Gesamtgewicht nicht überschritten wird, da in deinem F.-schein die J einträge vorhanden sind, kannst du mit einer Person wenniger nichts falsch machen.
??????????Also zum Thema Heck kann ich dich beruhigen
Das mußt du nicht eintragen lassen,weil deine eine J ist.
Na, Du weisst aber mal Bescheid....
Dumme Frage: Unter Ziff.:12 der Fahrzeugpapiere (Anzahl Sitzplätze) ist bei der J eine 2 eingetragen, sollte das nicht zufällig geändert werden?§27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung
(1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Gruß
Raig
Bei den Überwachungsorganisationen gibt es eine "Berichtigung der Fz-Papiere"-Abnahme, das wäre in diesem Fall wohl das richtige.
Aber da Du ja noch andere Baustellen offen hast, ist es ratsam alles auf einmal machen zu lassen in Form einer 21er Abnahme. (dann zahlst zumindest nicht doppelt)
Gruß
Raig
Aber da Du ja noch andere Baustellen offen hast, ist es ratsam alles auf einmal machen zu lassen in Form einer 21er Abnahme. (dann zahlst zumindest nicht doppelt)
Gruß
Raig