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Verfasst: 25 Feb 2010 16:40
von DerDieZXRNeuHat
@Klaus

Vom Gefühl her würde ich eher sagen sie zerrt mich hinterher....

:kratz:

Habe eben von meinem Kollegen erfahren, dass es billiger ist

- mit Blaulicht und Martinshorn (unerlaubterweise) über die Bahn zu reisen (20 € und kein Punkt)

als

- drängeln und Lichthupe zu geben (250 € und 3 Punkte)

wenn jemand wehement auf der linken Spur fährt...

seltsam, oder!?

Ich glaube ich lege mir mal nen Satz Blaulichter zu... :mrgreen:

Verfasst: 25 Feb 2010 17:19
von Metalhead77
:welcome: nochmals aus`m Westerwald

Halt dich an Cat, für die Fälle auf der Bahn hat der`n schönen
Morgenstern als Motivationshilfe zum Platzmachen....
:twisted: :twisted: :twisted:

Verfasst: 02 Mär 2010 12:29
von Kantenfräse
Gruß aus`m Sauerland!!

:welcome:

Verfasst: 02 Mär 2010 13:45
von antanis
DerDieZXRNeuHat hat geschrieben:@Klaus

Vom Gefühl her würde ich eher sagen sie zerrt mich hinterher....

:kratz:

Habe eben von meinem Kollegen erfahren, dass es billiger ist

- mit Blaulicht und Martinshorn (unerlaubterweise) über die Bahn zu reisen (20 € und kein Punkt)

als

- drängeln und Lichthupe zu geben (250 € und 3 Punkte)

wenn jemand wehement auf der linken Spur fährt...

seltsam, oder!?

Ich glaube ich lege mir mal nen Satz Blaulichter zu... :mrgreen:
altes (aber schönes) Bauernmärchen.

Nach StVZO muss das Ding erstmal TüV-mäßig abgenommen sein ((§52 Abs.3 StVZO) Ansonsten ist das ganze Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Das kostet dann meines Wissens 50,- und gibt 3 Flens-Punkte.

Nach StVO wirst du 40,- los, wenn du Amtsinhaber bist, das Sondersignal eingetragen ist und du die Leuchte wiederrechtlich verwendest.

Bist du Normalsterblicher wirds etwas teurer, da dann nicht (nur) die StVO sondern auch das StGB greift:

§132 StGB Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Dann lieber
-rechts überholen: 50,- und 3 Flens-Punkte

oder besser:
-über den Standstreifen brettern: 50,- und nur 2 Flens-Punkte :wink:


Ach übrigens: Beträge unter oder bis 35€ sind sogenanntes Verwarngeld und müssen nicht bezahlt werden! Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung! :P

..zahlt man sie allerdings nicht, kann ein Bußgeldbescheid erwirkt werden, der dann teurer ist und evtl.. auch Punkte bringt :x

http://www.berlin.de/polizei/verkehr/kostenpunkte.html

Verfasst: 02 Mär 2010 15:29
von Dennis
Afaik darfst du sowas auch garnich besitzen, das Lichtlein wird dir folglich also auch noch weggenommen :clown:

Verfasst: 02 Mär 2010 18:22
von Awak
:welcome: von vor der Alb.
Schöne Vorstellung.

Ich dachte nur Blaulicht benutzen wäre günstig und wenn man das Martinshorn dazu, nimmt wäre es Amtsanmaßung... :kratz:

Verfasst: 02 Mär 2010 20:53
von reini 13
:welcome: und Servus aus Oberösterreich

Verfasst: 03 Mär 2010 8:52
von Sengaya
Auch ein :welcome: aus Niedersachsen.

Greetings...
Chris

Verfasst: 08 Mär 2010 9:11
von Typ44
:welcome: aus Düsseldorf ! ! !

Gruß Typ44

Verfasst: 31 Mär 2010 10:31
von Gralssucher
DerDieZXRNeuHat hat geschrieben:...
Habe eben von meinem Kollegen erfahren, dass es billiger ist....
Bist Du bei den Ordnungshuetern?

Verfasst: 31 Mär 2010 11:49
von Hitman
Herzlich :welcome: und viel Spaß bei uns.


Gruß der Hitman 8)

Verfasst: 31 Mär 2010 13:28
von Frosch
:welcome: aus Südhessen :D

Und viel Spass mit deiner H

Verfasst: 01 Apr 2010 10:33
von DerDieZXRNeuHat
@gralssucher
Bin bei einer Verwaltung angestellt. Aber mein Kollege hat manchmal die Angewohnheit ein wenig zu klugscheißen :-)