DerDieZXRNeuHat hat geschrieben:@Klaus
Vom Gefühl her würde ich eher sagen sie zerrt mich hinterher....
Habe eben von meinem Kollegen erfahren, dass es billiger ist
- mit Blaulicht und Martinshorn (unerlaubterweise) über die Bahn zu reisen (20 € und kein Punkt)
als
- drängeln und Lichthupe zu geben (250 € und 3 Punkte)
wenn jemand wehement auf der linken Spur fährt...
seltsam, oder!?
Ich glaube ich lege mir mal nen Satz Blaulichter zu...

altes (aber schönes) Bauernmärchen.
Nach StVZO muss das Ding erstmal TüV-mäßig abgenommen sein ((§52 Abs.3 StVZO) Ansonsten ist das ganze Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Das kostet dann meines Wissens 50,- und gibt 3 Flens-Punkte.
Nach StVO wirst du 40,- los, wenn du Amtsinhaber bist, das Sondersignal eingetragen ist und du die Leuchte wiederrechtlich verwendest.
Bist du Normalsterblicher wirds etwas teurer, da dann nicht (nur) die StVO sondern auch das StGB greift:
§132 StGB Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Dann lieber
-rechts überholen: 50,- und 3 Flens-Punkte
oder besser:
-über den Standstreifen brettern: 50,- und nur 2 Flens-Punkte
Ach übrigens: Beträge unter oder bis 35€ sind sogenanntes Verwarngeld und müssen nicht bezahlt werden! Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung!
..zahlt man sie allerdings nicht, kann ein Bußgeldbescheid erwirkt werden, der dann teurer ist und evtl.. auch Punkte bringt
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/kostenpunkte.html