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lenkerblinker an Stummel

Verfasst: 14 Jun 2008 12:50
von KawaPaar
Hi leute wollte mal fragen ob man von tüv aus die Lenkerblinker am stummelblinker durch bekommt. Ich habe da Lenkerendengewichte dranne würde es auch was an den Fahreigenschaften was aus machen wenn die ersetzt werden durch blinker

Verfasst: 14 Jun 2008 13:52
von Gast
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


Und hier der passende Link!
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Verfasst: 14 Jun 2008 16:54
von KawaPaar
ich blicke da nicht durch
was die da wollen also lenkerblinker sollten keine ochsenaugen sein sondern die kleinen vorne

Verfasst: 15 Jun 2008 3:15
von Gast