lenkerblinker an Stummel
lenkerblinker an Stummel
Hi leute wollte mal fragen ob man von tüv aus die Lenkerblinker am stummelblinker durch bekommt. Ich habe da Lenkerendengewichte dranne würde es auch was an den Fahreigenschaften was aus machen wenn die ersetzt werden durch blinker
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Und hier der passende Link!
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Und hier der passende Link!
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer