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Schloss verlegen

Verfasst: 12 Okt 2004 11:34
von Frank zxr-fighter
Moin moin,

wer hat ne Idee um das Schloss zu verlegen?
Sieht recht besch.... aus so nackert mit dem riesen Teil dran

Ach ja USD in H2 is drin.

Grüße
Frank

Verfasst: 12 Okt 2004 11:41
von Klaus69

Verfasst: 12 Okt 2004 14:13
von Frank zxr-fighter
äh ja oder nich

falsch ausgedrückt.

Wie ich ein normales Zündschloß verlege ist nicht das Problem.
Wie aber verlege ich es mit integriertem Lenkradschloß?
Das is ja nu mal bei uns vorhanden und da sollen so Fraggels im Kittel geil drauf sein :wink:

Grüße
Frank

Verfasst: 12 Okt 2004 14:21
von alter-mann
@frank...
... habe ich mir ehrlich gesagt noch nie gedanken drum gemacht ...
bzw. drum machen muessen ... :kratz:
... aus dem bauch faellt mir auch nix dazu ein ...
aber da ist bestimmt was machbar ..... :roll:

Verfasst: 12 Okt 2004 15:27
von Klaus69
@Frank: Es muß nicht das originale verwendet werden. Du kennst doch die Variante an manchen Harleys:Vorhängeschloß durch 2 Ösen (Rahmen/Gabelbrücke).

würd mal in der TÜV Ecke nachhaken...

Verfasst: 12 Okt 2004 16:17
von Tasso
bei den vollcrossern reicht ein bremsscheibenschloss.....bei uns jedenfalls

Verfasst: 12 Okt 2004 23:25
von Frank zxr-fighter
Ok, werde auch mit Alex noch einmal schnacken der hat doch in seinem Dorf auch sowat durchbekommen.

Danke an Euch und Grüße
Frank

Verfasst: 13 Okt 2004 12:09
von zxr-fightclub
ein kumpel von mir hat seines auch weggebaut (war ne zxr) und rechts beim kühler hingebaut der muss jetzt immer ein bügelschloss mitführen...........
ist auch eingetragen :shock: :shock: :shock:

Verfasst: 13 Okt 2004 23:44
von Biggain
Also ich war heute beim TÜV wegen der geplanten Umbauten. Der TÜVi mit dem ich gesprochen habe hatte wenig bis keine Ahnung was §21 beim Moppi betrifft.

Zum Zündschloß verlegen sagte er mir, daß dies nicht eintragungsfähig sei, da es eine fest eingebaute Diebstahlsicherung geben müsse. Ausnahme seien Oldtimer bei denen eine Umrüstung nicht möglich sei.

Als ich ihn auf die Vollcrosser mit Strassenzulassung angesprochen habe, sagte er, das sei was anderes, da die Vollcrosser im gesammten eine Einzelabnahme bekommen, und bei mir ja ein Lenkerschloss eingebaut sei.
Kein Plan wie er das rechtfertigt, aber er war nicht verhandlungsbereit. Das sowas eintragungsfähig ist, sieht man ja bei fast 50% aller ordentlichen Fighter.

Aber das ist halt TÜV

Verfasst: 14 Okt 2004 14:35
von Frank zxr-fighter
Biggain hat geschrieben:Zum Zündschloß verlegen sagte er mir, daß dies nicht eintragungsfähig sei, da es eine fest eingebaute Diebstahlsicherung geben müsse. Ausnahme seien Oldtimer bei denen eine Umrüstung nicht möglich sei.
Genau die Argumentation kenn ich auch, mal weitersehen was es gibt

Grüße
Frank

Verfasst: 14 Okt 2004 14:45
von Klaus69
Hast Du Ihn nicht gefragt wie der Begriff "Diebstahlsicherung" zu definieren ist?

Verfasst: 14 Okt 2004 19:17
von Biggain
Doch. Er sagte, das sie fest mit dem Rahmen verbungen sein müsste. Als ich dann gesagt habe das ein mit einem Bremsscheibenschloß gesichertes Mopi schwerer zu klauen sei als eins mit nem Lenkerschloss sagte er nur: "Das ist meines Erachtens nicht eintragungsfähig"

Tolle Wurst. Aber er hat wenigstens zugegeben dass er mit §21 am Mopi nix am Hut hat.

Aber gegen einen polierten Rahmen sei nix einzuwenden, wenn die Schweißnähte nicht ganz abgeschliffen seien. :roll:

Hö Hö Hö

Verfasst: 15 Okt 2004 3:53
von Frank zxr-fighter
Bei mir sagte der prüfer das Maschinen die werksseitig mit einer Zünd- Lenkradschloß Kombination ausgerüstet sind nicht geändert werden dürfen.

Da lohnte sich keine Diskussion.