Schloss verlegen
- Frank zxr-fighter
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Schloss verlegen
Moin moin,
wer hat ne Idee um das Schloss zu verlegen?
Sieht recht besch.... aus so nackert mit dem riesen Teil dran
Ach ja USD in H2 is drin.
Grüße
Frank
wer hat ne Idee um das Schloss zu verlegen?
Sieht recht besch.... aus so nackert mit dem riesen Teil dran
Ach ja USD in H2 is drin.
Grüße
Frank
- Klaus69
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Guckst Du:
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
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Also ich war heute beim TÜV wegen der geplanten Umbauten. Der TÜVi mit dem ich gesprochen habe hatte wenig bis keine Ahnung was §21 beim Moppi betrifft.
Zum Zündschloß verlegen sagte er mir, daß dies nicht eintragungsfähig sei, da es eine fest eingebaute Diebstahlsicherung geben müsse. Ausnahme seien Oldtimer bei denen eine Umrüstung nicht möglich sei.
Als ich ihn auf die Vollcrosser mit Strassenzulassung angesprochen habe, sagte er, das sei was anderes, da die Vollcrosser im gesammten eine Einzelabnahme bekommen, und bei mir ja ein Lenkerschloss eingebaut sei.
Kein Plan wie er das rechtfertigt, aber er war nicht verhandlungsbereit. Das sowas eintragungsfähig ist, sieht man ja bei fast 50% aller ordentlichen Fighter.
Aber das ist halt TÜV
Zum Zündschloß verlegen sagte er mir, daß dies nicht eintragungsfähig sei, da es eine fest eingebaute Diebstahlsicherung geben müsse. Ausnahme seien Oldtimer bei denen eine Umrüstung nicht möglich sei.
Als ich ihn auf die Vollcrosser mit Strassenzulassung angesprochen habe, sagte er, das sei was anderes, da die Vollcrosser im gesammten eine Einzelabnahme bekommen, und bei mir ja ein Lenkerschloss eingebaut sei.
Kein Plan wie er das rechtfertigt, aber er war nicht verhandlungsbereit. Das sowas eintragungsfähig ist, sieht man ja bei fast 50% aller ordentlichen Fighter.
Aber das ist halt TÜV
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Genau die Argumentation kenn ich auch, mal weitersehen was es gibtBiggain hat geschrieben:Zum Zündschloß verlegen sagte er mir, daß dies nicht eintragungsfähig sei, da es eine fest eingebaute Diebstahlsicherung geben müsse. Ausnahme seien Oldtimer bei denen eine Umrüstung nicht möglich sei.
Grüße
Frank
Doch. Er sagte, das sie fest mit dem Rahmen verbungen sein müsste. Als ich dann gesagt habe das ein mit einem Bremsscheibenschloß gesichertes Mopi schwerer zu klauen sei als eins mit nem Lenkerschloss sagte er nur: "Das ist meines Erachtens nicht eintragungsfähig"
Tolle Wurst. Aber er hat wenigstens zugegeben dass er mit §21 am Mopi nix am Hut hat.
Aber gegen einen polierten Rahmen sei nix einzuwenden, wenn die Schweißnähte nicht ganz abgeschliffen seien.
Hö Hö Hö
Tolle Wurst. Aber er hat wenigstens zugegeben dass er mit §21 am Mopi nix am Hut hat.
Aber gegen einen polierten Rahmen sei nix einzuwenden, wenn die Schweißnähte nicht ganz abgeschliffen seien.
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