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Defekte Verkleidung

Verfasst: 06 Sep 2004 22:00
von Gast
Moin, möchte mal wissen, ob ich mit einer gerissenen Verkleidung noch herum fahren darf, oder ob dies illegal ist :!: :?: :!:

Verfasst: 06 Sep 2004 22:07
von Klaus69
ich denke mal das hängt davon ab wie weit Deine Verkleidung gerissen ist. Wegen ner kleinen Beule wird auch kein Auto stillgelegt (außer in Rahmen oder A/B Säule)...

Verfasst: 06 Sep 2004 22:15
von alter-mann
... im prinzip keine ahnung ....
denke mir aber ...wenn die rennleitung ein gefahr darin sieht .....
ist es vorbei ...? ... oder ?

Verfasst: 07 Sep 2004 15:39
von Gast
also alles auslegungssache, *grins*,und in diskutieren bin ich gut!

Verfasst: 07 Sep 2004 18:13
von Tie
STOP!!!
Wenn da was scharfkantig übersteht oder ein Fußgänger bei nem Streifschuß daran aufgeschlitzt werden kann, ist das ne rote Karte bei der HU!

Verfasst: 07 Sep 2004 18:48
von Gast
Jo, hab nichts hinzuzufügen. Ausser dass es §30StVZO regelt, genauer §30cStVZO:
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen,
daß sie den Verkehr mehr als unvermeidlich gefährden...."

Gruß
Raigmore

Verfasst: 07 Sep 2004 19:03
von Tie
Sach ma, hast Du den Beck gefressen oder was? Streber!!!
Sogar die ganzen §§ hat der Kerl noch drauf!

Verfasst: 07 Sep 2004 19:42
von Gast
Nee, eigentlich nicht. Der liegt nur hier neben dem Rechner ganz gut.... :wink:
...Im Geschäft hab ich das ja auf dem Lap...

Gruß
Raigmore

PS: da seht ihr mal was ich für euch arbeite... :lol:

Verfasst: 07 Sep 2004 19:56
von Gast
mein lieber scholli... :shock: der raigmore hat wohl immer die paragraphen-
sammlung unter dem kopfkissen gehabt!

gruss heinz

Verfasst: 09 Sep 2004 3:35
von Gast
Überstehen tut da ja nix! Sind ja "nur" Risse innerhalb der Verkleidung

Verfasst: 09 Sep 2004 9:37
von Gast
Wie schon oben gesagt, wenn nur Risse in der Verkleidung sind dürfte das keine maßgebliche Auswirkung auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben (Im Rahmen einer HU wäre das sicherlich ein Mangel, aber ein geringer(!))
Ausser.....jemand legt Dir das so aus, dass das Bruchverhalten der defekten Verkleidung total verändert ist, und es sich möglicherweise bei einem An-bzw.aufprall negativ auswirken könnte.

Aber ich denke nciht dass jemand soweit gehen würde. Man betrachte nochmals den Satz und lege Wert auf "möglicherweise" und "könnte".

Das schlimmste, was Dir in dem Fall passieren könnte wäre ein Mängelbericht der Rennleitung mit der Bitte um Abstellung.

Gruß
Raigmore