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Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 21:28
von Dennis
Moin,

Prinzipiell: Ich hätt gern besseres Licht an der 7er. Das Ganze soll allerdings vollkommen legal sein.

§22a StVZO besagt eine Bauartgenehmigungspflicht für Abblend-/Fernlicht und verweist auf §50:
Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);
§50 Absatz 5 regelt allerdings hierfür relevant nur die Minimalwerte des Fernlichts:
Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,
0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Was ich gehofft habe zu finden, sind klare Regelungen, was maximal drin ist. Im Fall von Mofas steht ja z.B. ausdrücklich drin, dass die Lampe genau 15W haben muss. Für Kräder find ich nichts entsprechendes.


Bei der 7er ist ja statt wie ansonsten bei H4 üblich lediglich 45/45W verbaut im Abblendlicht.
Darf ich hier z.B. eine H4 mit 55/60W reinhaun, wie bei HJKLM üblich?
Gibts eine klare Grenze, z.B. besagte 55W als Abblendlicht und 60W als Fernlicht, oder ist die Leistungsaufnahme des original verbauten Leuchtmittels im Scheinwerfer die Maximalgrenze?
Davon ausgehend, dass in den H4-Scheinwerfer auch weiterhin eine geprüfte H(alogenglühlampe)4-Birne mit ENummer kommt, bzw. in den H7 eben eine H7.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 21:38
von Kratzi
Was hast du für einen 7er Scheinwerfer? Hört sich nach US Modell an, denn beim EU Modell hat das Abblendlicht H3 drin und das Fernlicht H1.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:14
von Dennis
Hoppla, ich hab mich auf Ronayers und nen Forenpost verlassen, weil man da bei der 7er ja nich grade gut rankommt.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:24
von Tie
Also ich bin voll zufrieden mit meinen Funzeln!
Wie alt sind die Birnen?
Hast Du mal Frische probiert?
Es gibt durchaus auch höherwertigere Leuchtmittel mit sichtbar mehr Bums - ganz legal, nur eben teurer.
Andere Formate sind unzulässig und passen auch nicht in die Fassungen!

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:31
von Kratzi
Gebe der Lästerschwester gerne recht. Ich habe irgendein Osramzeug drin und bin sehr zufrieden.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:33
von Dennis
Ich mein auch keinen Umbau auf andere Fassungen, ich meinte eben hauptsächlich den Umstieg 45W->55W, weil Ronayers 45W angibt für Abblendlicht, und der Standard ja 55W zu sein scheint.

Die Birnen sind mir Unbekannte und unbekannt lange drin.
Die sollen eben ersetzt werden, und ich hätt gern das (legale) Maximum. Dabei ersmal unerheblich mit wieviel +% Lichtausbeute auf der Packung geworben wird, aber ne 55W-Birne wird eben heller sein die 45W-Version der selben Birne.

Bzgl. meiner offenbar Fehlinformation betreffend der Sockelart:
Ist das beim deutschen Modell denn überhaupt so wie beim Amimodell, dass nur ne 45W-Birne original drin ist?

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:43
von Tie
Ich müsste jetzt in die Garage Ersatzbirnen rauskramen, um zu sehen wieviel Watt die haben...
Hol Dir frische Birnen und lass Dich überraschen!
Das Investitionsrisiko ist sehr überschaubar!

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:45
von Kratzi
Der US Scheinwerfer sieht optisch wie 2x der Fernscheinwerfer von uns. Die US Lampen sind n Witz :roll:

Der Serien EU Scheinwerfer hat Standartlampen drin...Wattzahlen sind mir unbekannt aber sollten bei Google schnell zu finden sein.

Abblendlicht H3
Fernlicht H1

:wink:

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:50
von Dennis
Mir gehts drum, ob die Leistungsaufnahme bzw. Wattzahl (rechtlich) egal ist, solange ein E-Zeichen drauf is und die Birne eben für den Sockel ist.
Zumindest die US-Scheinwerfer machen ja eben nicht von der "normalen" Wattzahl Gebrauch, und dort hätte ich bei einer nicht eindeutig illegalen 100W-Birne ohne Kennzeichnung, sprich einer üblichen 55W-Birne, eben mehr drin als original vorgesehen.
Das war der Grund für den Thread.

AW: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:56
von Kratzi
100W gehen da schon rein und von außen wird das nie einer sehen.
Du mußt aber auch darauf achten das dir die 100W Dinger nicht den Reflektor schmelzen :wink:

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 22:58
von Tie
H1, H3, H4, H7 sind zulässig genormte Standardausführungen.
Scheinwerfer sind auf ihre angegebenen Leuchtmittel konstruiert und nur damit kombinierbar und zulässig!
Spezial-Ralley-Funzeln sind illegal und unzulässig!
Analog Xenon in Halogenspiegeln.
Was die Amis haben und machen ist hier völlig uninterssant!

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 10 Jun 2014 23:19
von Dennis
Tie hat geschrieben:H1, H3, H4, H7 sind zulässig genormte Standardausführungen.
Das wars im Endeffekt, was ich wissen wollte. Ich ging bei H1 und H3 eben von einer Sockelvariante aus.
Ich hau also irgendeine H3-Birne mit ENummer in meine H3-Lampe rein, egal ob da vorher ne 45W oder 55W drin war.
Danke.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 11 Jun 2014 16:26
von Tie
Nicht ganz egal!
H1 haben STANDARDMÄSSIG 55W!
Bei Ebay findest Du sicher irgendeinen Chinakram mit bsp. 75W.
UNZULÄSSIG!!!
Die Leistung der Lampen ist im Standard enthalten!
Nur der gleiche Sockel alleine machts noch nicht legal!
Was H3 hat, weiß ich jetzt nicht...

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 11 Jun 2014 16:29
von Terrini
Dennis hat geschrieben:Ich hau also irgendeine H3-Birne mit ENummer in meine H3-Lampe rein, egal ob da vorher ne 45W oder 55W drin war.

mit einer E-Nummer sollte er aber nichts falsch machen - er will ja auch genau so vorgehen.

Re: Rechtliches Abblend-/Fernlicht

Verfasst: 11 Jun 2014 16:34
von Tie
Ich wollte es nur vervollständigen.
Wenn er normale Leuchtmittel kauft, bekommt er eh nichts anderes.