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Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 7:33
von Crushingcasper
Stellungnahme vom TÜV Nord  für MGM Heckumbauten

Es kommt immer wieder vor, das  uns Kunden  nach Teilegutachten oder ABEs
für Heckumbauten fragen. Teilegutachten
und ABEs sind aber immer Modellbezogen und bei der Vielzahl der Modelle
würde das jedoch den Rahmen  sprengen.

Fast alle unsere Hecks aus unserem Programm, sind universell und können
somit auf verschiedene Modelle verbaut werden.

Mit diesem Problem haben wir uns nun an die Prüfstelle des TÜV Nord
-Hannover gewand und gefragt was wir unseren Kunden
mit geben können, damit diese  unsere Hecks, egal auf welchem Modell sie
verbaut werden sollen, auch Eingetragen bekommen.

Der TÜV Nord hat eingesehen, daß es für Individualumbauten kein
Teilegutachten bzw. eine ABE geben kann und hat uns ein
Offizielles TÜV Schreiben zugeschickt, welches  jeder Kunde, der bei uns ein
Heck kauft mit geliefert bekommt.

In diesem Schreiben steht, daß wenn der Kunde sich an gewisse Richtlinien
hält, der Sachverständige (aaS für Kraftverkehr)  das
Heck der Firma MGM-BIKES  nach §19(2) StVZO eintragen darf.

In dem Anschreiben steht auch, das es unbedenklich ist, ein Serienheckteil
für den Umbau zu kürzen, ggf. zu verstärken
und umzuschweißen , oder einen geschraubten original Heckrahmen gegen eine
individuell erstellte Stahlkonstruktion zu ersetzen.

Des weiteren wird bestätigt, das sich das Fahrverhalten nicht verändert  und
so auch  keine Fahrprobe gemacht werden muss.
Es wurde von den TÜV Prüfern auch immer wieder gefragt, ob es ein Gutachten
über das  Brandverhalten der GFK-Teile gibt,
auch das wird bescheinigt. 

Natürlich muss der Umbau nach dem Stand der heutigen Technik erfolgen. Für
die Schweißarbeiten ist es immer von Vorteil, wenn 
eine Schweißbescheinigung mit vorgelegt werden kann.

Alle dazugehörigen Umbauten wie z.B. Blinker, Nummernschild , Beleuchtung
usw. sollten ebenfalls nach den Richtlinien der STVO 
ausgeführt werden . Diese sind in dem Schreiben aber auch genau aufgelistet
.

Wer all die Punkte erfüllt, bekommt auch die erhoffte Eintragung.

Natürlich ist das Anschreiben nur für Teile der Firma MGM-BIKES  gültig,
weil wir die gewünschten Anforderungen  des TÜV NORD 
erfüllt haben.

1.   Alle MGM-Produkte sind dauerhaft mit einem einlaminiertem,
gekennzeichneten Typenschild versehen !!

2.   Die Verifizierungs-Urkunde  vom TÜV Nord für die Entwicklung,
Produktion und Vertrieb  von An- und Umbauteilen für
      Krafträder .

3.   Ein aktuelles 7 Seiten  umfassendes Materialgutachten  mit den Bild des
verwendeten  MGM-GFK Teils auf der      
      Vorderseite.

4.   Die Verifizierungs-Urkunde muss auch zu jeder Bestellung mit dazu
geliefert.

5.   Alle Gutachten  & Anschreiben  müssen mit einem erhabenen
MGM-PRÄGESTEMPEL versehen sein, damit Sie  nicht  kopiert 
      werden können.

Ab sofort wird das Anschreiben bei jedem  Kauf eines MGM-BIKES Heck dazu
gelegt, und ich glaube mehr kann man 
nicht mehr machen.

Wir Wünschen allen Kunden über den Winter eine warme Garage ……    Wolly &
Siggi

  _____ 

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 8:46
von Tie
Na dieses Schreiben würde ich mal gerne sehen!

"Heckrahmen" ist nicht "Heckverkleidung"!
Und bei der Änderung von Serienteilen - egal welche - erlischt deren BE, bis deren Zulässigkeit wieder nachgewiesen wurde (§21)!

Egal wer diesen Text verfasst hat: Er drückt nichts weiter aus, als optimistisches Halbwissen!
Und auch wenn es alles so angenehm unkompliziert auf Papier steht: Es ändert kaum die Gesetzlage!

Glaubt bitte ja nicht, was da oben zitiert wurde! Dann gibts auch keine böse Überraschung bei der HU!
Und das vermutlich gemeinte "Materialgutachten" zur Eintragung per Einzelabnahme wird im Normalfall von allen GFK-Teilezulieferern mitgegeben!

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 9:19
von Zixxer
Wollt ich schon sagen. Es erstetzt nicht den Weg zum aaS. Vorher! Damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.
Und sein wir mal ehrlich, was manche als Konstruktion eines Heckrahmens ansehen oder wie einige Leute Schweißnähte ausführen- da muß man schon sehr optimistisch oder schmerzfrei sein um da seinen Segen drauf zu geben.

Ich nenne das mal ein nett angelegtes verkaufsförderndes Schreiben.

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 14:26
von Dennis
Crushingcasper hat geschrieben:In dem Anschreiben steht auch, das es unbedenklich ist, ein Serienheckteil
für den Umbau zu kürzen, ggf. zu verstärken
und umzuschweißen , oder einen geschraubten original Heckrahmen gegen eine
individuell erstellte Stahlkonstruktion zu ersetzen.
Sicherheitsrelevante Bauteile beliebig selbst basteln ohne Nachweis von Festigkeiten oder ähnlichem? :grobirr

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 14:42
von hellbilly
Crushingcasper hat geschrieben: In diesem Schreiben steht, daß wenn der Kunde sich an gewisse Richtlinien
hält, der Sachverständige (aaS für Kraftverkehr)  das
Heck der Firma MGM-BIKES  nach §19(2) StVZO eintragen darf.

Natürlich muss der Umbau nach dem Stand der heutigen Technik erfolgen. Für
die Schweißarbeiten ist es immer von Vorteil, wenn 
eine Schweißbescheinigung mit vorgelegt werden kann.

Alle dazugehörigen Umbauten wie z.B. Blinker, Nummernschild , Beleuchtung
usw. sollten ebenfalls nach den Richtlinien der STVO 
ausgeführt werden .
 
Wieso da steht doch alles richtig drin?
Er DARF es eintragen, muss aber nich.
Man muss sich an Richtlinien halten, und die Änderungsarbeiten müssen Fachgerecht ausgeführt sein.
Dass man vorher nachfragt sollte jedem mit klarem Menschenverstand einleuchten.

Ich wär oft froh gewesen ein solches Schreiben vorlegen zu können wenn mir von vielen schon erzählt wurde "darf man generell nich" "ist unter keinen umständen möglich"...
So kann ich wenigstens genauer auf die Richtlinien hin fragen und werd nicht direkt vom Hof geschmissen oder kurz abgefertigt da man hier ja wirklich was arbeiten müsste...

Finds gut und kost nix.

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 14:53
von Tie
Nach §19(2) darf er in diesem Zusammenhang GARNICHTS!

19.2 greift dann, wenn ich ne Golf V-Felge an nen Golf IV schrauben will und altersbedingt keine entsprechende ABE oder kein Teilegutachten für Golf IV existiert!

Undokumentierte (Ver-)Änderungen - also auch das Rumschnitzen an Serienverkleidungen und -rahmen - sind IMMER (!!!) Einzelabnahmen nach §21!

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 15:07
von Windy-ZXR
Dennis hat geschrieben:
Crushingcasper hat geschrieben:In dem Anschreiben steht auch, das es unbedenklich ist, ein Serienheckteil
für den Umbau zu kürzen, ggf. zu verstärken
und umzuschweißen , oder einen geschraubten original Heckrahmen gegen eine
individuell erstellte Stahlkonstruktion zu ersetzen.
Sicherheitsrelevante Bauteile beliebig selbst basteln ohne Nachweis von Festigkeiten oder ähnlichem? :grobirr
so wie dennis seh ich das auch. das ist ja ein freibrief für jeden hobbybrutzler, sorry aber das kann so nicht stimmen.
erinnert mich ein wenig an das "muschwitz-gutachten" :lol:

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 15:26
von hellbilly
Tie hat geschrieben:Nach §19(2) darf er in diesem Zusammenhang GARNICHTS!

Undokumentierte (Ver-)Änderungen sind IMMER (!!!) Einzelabnahmen nach §21!
Gut dann ist eben nen falscher Paragraph zitiert worden, dass wird einem der Ing dann schon sagen dasses ne Einzelabnahme wird.
Bin mit den Paragraphen nicht wirklich vertraut und ging von vornerein gleich von ner Einzelabnahme aus.
Ist ja auch der Übliche und richtige weg.

@windy und dennis
Steht doch drin dasses nach heutigem Stand der Technik gemacht werden muss.

Naja was solls wiedermal gegen den strom geschissen...nix für ungut nur manchmal isses mir echt zu hoch...

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 17:29
von Tie
@billy-boy: Wieso bist Du denn jetzt angepisst?

Soll ich das Wischiwaschi so unkommentiert stehen lassen, weil es sich so nett liest?
Ich meine Du bist doch der lebende Beweis dafür, was verstanden wird, wenn ein Laie das zu verstehen versucht! Und damit bist Du sicher nicht alleine!
Das was dasteht, ist eine Fehlinterpretation, Wunschdenken oder anders gesagt schlichtweg FALSCH!
Und somit gibt es keinen Grund Dich angegriffen zu fühlen!
Mach Dich mal locker!

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 17:42
von hellbilly
Keine Panik Angepisst is anders :wink:

Das Heckteil und Heckrahmen nen unterschied sind is klar, jedoch geht so manches Heck auch drauf indem man den Heckrahmen nur kürzt. Also kurz hinter einer Querverstrebung, Verstärkung, versteifung oder was auch immer beendet.
Weisst ja.
Ich denk dies wurde wohl als Heckteil kürzen gemeint.

Und das mit der individuell erstellten Stahlkonstruktion stimmt ja auch, nur ist es zu weitgreifend Formuliert.
Ihr habt schon recht dass dieses Schreiben zu viel Interpretationsfreiraum lässt und es für so manchen der sich noch garnicht damit befasst hat wie nen Freibrief klingt, einiges Schönredet.

Meine Hoffnung war dass sich der Individualverkehr etwas Gerechter/Gleichgestellter durch so ein Schreiben in den einzelnen Bundesländern ausbreiten darf.
Leider bleibt man Tüv Laie wenn einem von diversen Stellen eine Konkrete Aussage vorenthalten bekommt.
DICH aussen vor! Deine Tipps haben mir schon so manches mal geholfen.

FzG Steffen :prost:

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 20:27
von Tie
Na denn... :prost:

@Bernie/Admin: Bitte in meinen Zuständigkeitsbereich transferieren!

Re: Stellungnahme vom TÜV Nord für Heckumbauten

Verfasst: 30 Nov 2012 22:54
von Crushingcasper
Ist ja ne lustige Diskussion draus geworden :prost:
Interessanterweise ist noch zu erwähnen das unter diesen Text von MGM ein 20% Rabatt Aktion auf alle GfK Teile war :lol:
Jeder der sich mit einem Umbau befasst und ernsthaft denkt mit diesem Schreiben bei einer Prüfstelle vorfahren zu können wird woll schnell auf den Boden der Tatsachen zurück geholt.
In diesem Sinne einen schönen ersten Advent und einen erfolgreichen umbauwinter .........mit oder ohne dieser Stellungnahme
:prost: