Unklarheit bei Beleuchtungsvorschriften
Verfasst: 30 Okt 2012 21:35
Servus!
Ich hab schon fast das Gefühl mich für unsere Prüfer schämen zu müssen aber hätt dann doch ne frage...
Möcht bei meiner neuen kleinen Drecksau nen 38 DE Abblendscheinwerfer vors Lenkkopflager montiern und links und rechts auf den Kühler die Fernlicht Funzeln.
Zwecks Symmetrie dürfte es ja hinhaun und weiter als 20cm vom Abblendlicht bin ich jeweils links und rechts nicht entfernt.
Anbauhöhe passt auch und abgedeckt werden sie auch nicht.
Ich frag ma in die Runde is das so Zulässig oder nich?
Quasi wie BMW das bei seinen Geiern mit den Nebelscheinwerfern macht, nur eben als Fernlicht.
Gruss
Ich hab schon fast das Gefühl mich für unsere Prüfer schämen zu müssen aber hätt dann doch ne frage...
Möcht bei meiner neuen kleinen Drecksau nen 38 DE Abblendscheinwerfer vors Lenkkopflager montiern und links und rechts auf den Kühler die Fernlicht Funzeln.
Zwecks Symmetrie dürfte es ja hinhaun und weiter als 20cm vom Abblendlicht bin ich jeweils links und rechts nicht entfernt.
Anbauhöhe passt auch und abgedeckt werden sie auch nicht.
Ich frag ma in die Runde is das so Zulässig oder nich?
Quasi wie BMW das bei seinen Geiern mit den Nebelscheinwerfern macht, nur eben als Fernlicht.
Gruss