Re: endtopf
Verfasst: 12 Aug 2010 7:06
na wenn die Nummer KHI 216 is dann isses ein Original Topf oder die nummer is nachträglich in den Zubehörtopf gekloppt worden und dann isses Urkundenfälschung 

Hi Tie,Tie hat geschrieben:Das stimmt nur in Teilbereichen!
Die Sache hat dann nämlich den Haken, daß dann ein "Nicht-Original-Topf" ohne E-Nr. eingetragen sein muß, egal wie HU-konform er theoretisch auch sein mag!
Mit Anbauen nach Lust und Laune... Das wäre schön!
Und eine E-Nummer ist KEINE KBA-Nummer (EU und national)!!!
Theoretisch muß die E-Nummer auch zum Bike passen. Praktisch ist es aber im Zuge der HU oder einer Streckenkontrolle nicht nachprüfbar - abgesehen davon, daß E-Dämpfer meistens für eine halbe Flotte an Bikes homologiert wurden.
Daher kann man sich (fast) reinsten Gewissens auch nen Honda oder Suzuki-Dämpfer anbauen, solange die Geräusch-Eckdaten des Bikes eingehalten werden. Im Alltag wird man nie in Schwierigkeiten geraten!
Ich weiß nicht wie oft ich diese Antwort schon gegeben habe...
Und wieso nicht, wenn Du schon erkannt hast, wie tot dieses Thema bereits diskutiert wurde? Wieviele Antworten zum Thema soll ich denn noch schreiben?...dass Du diese Antwort schon oft gegeben hast ist mir schon klar, nur liest nicht jeder alle 1000+ Beiträge durch nachdem er die Suche bemüht hat.
Eine Begutachtung eines Eigenbaus oder eines angebauten Fremdfabrikats (ohne E-Nr.) fällt in den Bereich der Einzelabnahme nach §21. Der Umfang dieser Untersuchung liegt im Ermessen des befugten Prüfers (aaSoP). Er alleine entscheidet darüber ob eine Fahrgeräuschmessung erforderlich ist oder nicht! Die gesetzlich gültigen Grenzwerte sind die der Erstzulassung. Werden diese sofort erkennbar (hörbar) eingehalten, wäre eine zusätzliche Geräuschmessung unnötig und unverhältnismäßig!Mit anbauen nach Lust war gemeint, bis EZ:01.01.1989 KANN ich ab Krümmer anbauen was ich will(unter Beachtung der Lärmwerte, aber ohne Abgasuntersuchung oder teure Fahrgeräuschmessung),mit oder ohne e-nummer,Eigenbau,Honda ESD auf Kawa etc., dann mit evtl.vorhandener Bezeichnung auf esd eintragen lassen.
Das würde ich tunlichst lassen! Prüfzeichen jeder Art haben Urkundenstatus! Und nur der ausführende Prüfer hat die Möglichkeit sicherzustellen, daß keine "Kennzeichnung" doppelt ausgestellt wird! Die mir bekannten, nachträglich eingeschlagenen Prüfzeichen beginnen alle mit TPXXXXXX. Wenn das bei Dir schonmal akzeptiert wurde, würde ich nicht damit rechnen, daß es immer so ist!Wenn nix draufsteht kann ich selber mit Schlagzahlen eine Nr. einprägen und diese eintragen lassen.(Korrigiere mich bitte wenn falsch, hab ich aber selbst schon gemacht)
Logisch, da damals die EG-Typverordnung in Kraft getreten ist! Die nationale Fahrzeug-ABE wurde durch europaweitgültige EG-Zulassungen - mit den bekannten E-Nummern - abgelöst. Gleiches gilt für Austausch-Schalldämpfer. Wobei ich dachte, daß auch weiterhin Eigenbauten oder Anlagen ohne E-Nr. per Vollabnahme eintragbar wären." Zitat TÜv Nord:Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden. Zitat Ende"
1. gibt es "Kollegen" die nicht unbedingt motorradinteressiert sind und durch Kompetenz glänzen.Mir ging es darum , das der Threadersteller weiss, da er ja eine H2 hat( denke EZ vor 94), das er nicht unbedingt nach einem ESD mit e-nummer schauen muss. Wobei ich mich sowieso Frage, warum er beim TÜV Probleme hat mit einem scheinbar original ESD von Kawa (KHI K 216) .
Wenn Dein Remus eine E-Nr. hat, muß er ganz sicher nicht eingetragen sein! Denn wenn er unzulässig wäre, hätte er keine E-Nr.! Es sei denn die hat "jemand" da drangebastelt! Natürlich gilt auch hier der Geräuschgrenzwert!Wenn ich mit meiner 89 H1 und Remus ESD mit e-Nr. zum TÜV fahre, klar muss die eingetragen sein/oder werden, da ja nicht Original. Sieht ja jeder Prüfer gleich, da ja NICHT KHI K xXx draufsteht sondern eine blöde e-Nr und Remus.
Den hättest Du Dir kneifen können! Denn wenn mich diese Tätigkeit langweilen würde, hättest Du in der Suche keine 1000 Antworten gefunden!Und versprochen, war mein letzter Beitrag in der TÜV Ecke, will ja niemanden langweilen.