J ohne Maske oder Verkleidung

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
Hubraumkiller

J ohne Maske oder Verkleidung

Beitrag von Hubraumkiller »

Hi Leute

da mir jetzt keiner meine J abkaufen will muss ich weiterbauen. Jetzt hab ich aber des Problem mit der Maske (Stummel kann ich nicht fahren :()

Kann man bei der J auch nur mit 2 lichtern fahren?? Also bekommt man das eingetragen??

und weiß einer wie der unterschied zwischen Fightermaske und NIx is??

mfg
Bastian

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Das ist eine sehr schwierige Frage.

Im Prinzip müsste man, um sowas legal zu machen die Vollverkleidung austragen. Dann darfste vorne alles dranschrauben, was ein E-Prüfzeuchen oder Papiere zur Eintragung hat !

Im echten Leben isses aber eigentlich so, dass bei kaum einem Fighter die Verkleidung ausgetragen ist. Das wird wohl, so ist meine Erfahrung gedultet oder übersehen !

Gruß
Tom

Hubraumkiller

Beitrag von Hubraumkiller »

Dass die Verkleidung ausgetragen werden muss ist mir klar. Aber dass muss ja mit ner Maske auch gemacht werden, oder??

Wie is da mit den Scheinwerfern?? Die flachen Doppelten sind ja meistens/immer Fern und Nebelscheinwerfer!!

bekommt man die auch eingetragen oder is des so ne Grauzone außerhalb der legalität??

mfg
Bastian

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7113
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

Alles zum Thema Beleuchtung steht im "Wichtig-Archiv"! Da kann man sogar die Richtlinie saugen und studieren.

Und Verkleidungen MÜSSEN AUSGETRAGEN WERDEN - per Einzelabnahme!
Und das steht dann deshalb nicht im Schein, weil dadurch eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis) erteilt wird. Ein Fighter hat mit einem Serienbike eben nicht mehr viel gemeinsam...

Wird NUR die Verkleidung abgebaut, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er darin noch ein Serienbike, mit eben nur dieser Änderung sieht - dann muß das in die Papiere - oder obe er oben erwähnte EBE erteilt. Nur dann erscheint u.U. unter Hersteller nicht mehr Kawasaki, sondern z.B. "Tie-Power-Burnschlampen Industries"

Ne Einzelabnahme brauchste also so oder so. Und was die Beleuchtung angeht: Such Dir bei den großen 3 was Schickes aus und beachte das, was in der Richtlinie steht. Der Anwendungsbereich muß aber in jedem Fall passen! Ein Nebel-Scheinwerfer ist KEIN Abblendlicht und ne Seitenmarkierungsleuchte kein Blinker!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

BadKawa

Beitrag von BadKawa »

Also ich fahre ebenfalls ne "J" und habe alles ausgetragen!!

Habe mir das Gutachten schicken lassen und bin dann hin!!! Gab keine Probleme!!!!

Wenn einer wegen GUtachten hilfe brauch einfach mal melden!!!


Gruss Bad



Bei mir is nun folgendes eingetragen:

Maske Material GFK Kennzeichnung : Keine!!!!!!!!!

strauch

Beitrag von strauch »

Ich möchte dem Tie nicht widersprechen, aber mit meinen normalen Doppelleuchten gabs keine Probleme. Bevor ich zum TÜV bin, hab ich nachgefragt ob das in Ordnung geht. Der TÜVler wußte das auf anhieb auch nicht und hat nachgeschlagen. In seinem Handbuch stand, dass bei Motorrädern auch doppelscheinwerferbetrieb möglich ist, solange die Lichtquellen nicht weiter als 200mm voneinander entfernt sind. Davon ab haben beide Seiten natürlich das H4 Glas!

Benutzeravatar
Super Rider
ZXR-Guru
Beiträge: 4065
Registriert: 31 Okt 2008 22:39
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Beitrag von Super Rider »

BadKawa hat geschrieben:Also ich fahre ebenfalls ne "J" und habe alles ausgetragen!!
-Was steht denn wörtlich wg. der Austragung drin?
(müsste dann m.E. sowas wie "orig. Front- uns Seitenteile entfernt" o.ä. drin stehen)

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7113
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

strauch hat geschrieben:Ich möchte dem Tie nicht widersprechen, aber mit meinen normalen Doppelleuchten gabs keine Probleme. Bevor ich zum TÜV bin, hab ich nachgefragt ob das in Ordnung geht. Der TÜVler wußte das auf anhieb auch nicht und hat nachgeschlagen. In seinem Handbuch stand, dass bei Motorrädern auch doppelscheinwerferbetrieb möglich ist, solange die Lichtquellen nicht weiter als 200mm voneinander entfernt sind. Davon ab haben beide Seiten natürlich das H4 Glas!
Du hast mir doch garnicht widersprochen!
Du hast quasi gerade sinngemäß einen Teil der Beleuchtungs-Rili zitiert! Und wo man die findet, hab ich oben geschrieben. :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Antworten