Im Prinzip müsste man, um sowas legal zu machen die Vollverkleidung austragen. Dann darfste vorne alles dranschrauben, was ein E-Prüfzeuchen oder Papiere zur Eintragung hat !
Im echten Leben isses aber eigentlich so, dass bei kaum einem Fighter die Verkleidung ausgetragen ist. Das wird wohl, so ist meine Erfahrung gedultet oder übersehen !
Alles zum Thema Beleuchtung steht im "Wichtig-Archiv"! Da kann man sogar die Richtlinie saugen und studieren.
Und Verkleidungen MÜSSEN AUSGETRAGEN WERDEN - per Einzelabnahme!
Und das steht dann deshalb nicht im Schein, weil dadurch eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis) erteilt wird. Ein Fighter hat mit einem Serienbike eben nicht mehr viel gemeinsam...
Wird NUR die Verkleidung abgebaut, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er darin noch ein Serienbike, mit eben nur dieser Änderung sieht - dann muß das in die Papiere - oder obe er oben erwähnte EBE erteilt. Nur dann erscheint u.U. unter Hersteller nicht mehr Kawasaki, sondern z.B. "Tie-Power-Burnschlampen Industries"
Ne Einzelabnahme brauchste also so oder so. Und was die Beleuchtung angeht: Such Dir bei den großen 3 was Schickes aus und beachte das, was in der Richtlinie steht. Der Anwendungsbereich muß aber in jedem Fall passen! Ein Nebel-Scheinwerfer ist KEIN Abblendlicht und ne Seitenmarkierungsleuchte kein Blinker!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?
Ich möchte dem Tie nicht widersprechen, aber mit meinen normalen Doppelleuchten gabs keine Probleme. Bevor ich zum TÜV bin, hab ich nachgefragt ob das in Ordnung geht. Der TÜVler wußte das auf anhieb auch nicht und hat nachgeschlagen. In seinem Handbuch stand, dass bei Motorrädern auch doppelscheinwerferbetrieb möglich ist, solange die Lichtquellen nicht weiter als 200mm voneinander entfernt sind. Davon ab haben beide Seiten natürlich das H4 Glas!
strauch hat geschrieben:Ich möchte dem Tie nicht widersprechen, aber mit meinen normalen Doppelleuchten gabs keine Probleme. Bevor ich zum TÜV bin, hab ich nachgefragt ob das in Ordnung geht. Der TÜVler wußte das auf anhieb auch nicht und hat nachgeschlagen. In seinem Handbuch stand, dass bei Motorrädern auch doppelscheinwerferbetrieb möglich ist, solange die Lichtquellen nicht weiter als 200mm voneinander entfernt sind. Davon ab haben beide Seiten natürlich das H4 Glas!
Du hast mir doch garnicht widersprochen!
Du hast quasi gerade sinngemäß einen Teil der Beleuchtungs-Rili zitiert! Und wo man die findet, hab ich oben geschrieben.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?