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TÜV abgelaufen, ab wann krieg ich richtig Probleme?

Verfasst: 21 Jan 2010 22:18
von Roaddog
Moin Männers,

mein Hobel steht seit einiger Zeit "dumm rum" - und der Tüv ist auch abgelaufen. Dürfte Mai 2009 abgelaufen sein - seitdem steht sie bei meinem Onkel in der Garage.
Vorm Tüv muss eigentlich die Gabel neugemacht werden (Standrohre tauschen). Klar kann ich es auch so probieren, klappte letztes mal ja auch aber ideal ist anders.

Ab wann muss ich z.B. eine komplett Abnahme machen lassen? Die H ist durchgängig angemeldet! Heißt bis wann sollte ich sie spätestens rep. haben.

Verfasst: 21 Jan 2010 22:19
von Catweazle
Vollabnahme nach 7 Jahren wenn se Abgemeldet ist.

wenn se noch angemeldet ist Nie :wink:

stimmt doch so oder Tie?

Verfasst: 21 Jan 2010 22:27
von Tie
Die 7 Jahre sind ne Angabe als Richtwert. Wenn man die Gesetzeslage jedoch "unbelastet" durchliest: Solange die Fahrzeugpapiere gültig und vorhanden sind, reicht eine NORMALE HU zur Wiederzulassung!
Kein §21 erforderlich!
Wozu auch? Solange "das Ding" ordnungsgemäß ist würde auch eine Einzelabnahme zu keinem anderen Ergebnis führen!
Und solange sie zugelassen ist ... pfffffft!!!

Verfasst: 21 Jan 2010 22:33
von Dennis
Praxiserfahrung zum Untermauern:
Nach 8 (irgendwas um den Dreh rum) Jahren rumstehen problemlos wieder neuen Stempel gekriegt, war die ganze Zeit angemeldet. Ganz normale HU ohne Extrasachen/-kosten.

Verfasst: 21 Jan 2010 22:35
von Roaddog
Danke, eine Sorge weniger.
Um den Halter umzumelden benötige ich jedoch wieder eine gültige Plakette oder? Motorrad auf meinen Namen weiterlaufen lassen, obwohl nicht mehr wohnhaft in Deutschland wird wohl nicht klappen und erlaubt sein oder?

Verfasst: 21 Jan 2010 22:54
von alteisen
Du kannst nur da zulassen, wo du gemeldet bist und für nen Halterwechsel, brauchst du Tüv.
Eine neue HU gilt nur, abzüglich der Überzihung.
Also wenn du 10 Monate Überzihst, hast du nach der HU nur noch 14 Monate bis zur nächsten HU. Überzihst du z.b. 4 Jahre, brauchst du 2 HU s Nacheinander( doppelte Gebühren)

Verfasst: 21 Jan 2010 22:58
von J-Racer
Bei uns in Hessen wird max. ein halbes Jahr zurückdatiert. Doppelt HU blechen wäre wohl der Hammer :shock:

Verfasst: 21 Jan 2010 23:02
von Tie
alteisen hat geschrieben:Überzihst du z.b. 4 Jahre, brauchst du 2 HU s Nacheinander( doppelte Gebühren)
Ja klar!
Ich mach eine HU, kleb ne Plakette, dreh mich zweimal im Kreis und mach "nochmal" ne HU, kratz die vor 20 Sekunden gelebte Plakette wieder ab und papp ne neue wieder drauf!

Und dann nehm ich dem Kunden nach 15 Minuten Eiertanz 114€ ab!

Also das verursacht sogar bei dem gewissenhaftesten Prüfer Hirnschmerzen!
Die Theorie stimmt und der Gesetzgeber sieht das vielleicht auch so. Praktisch macht das aber kein Mensch!

Am einfachsten lässt sich der Zirkus umgehen, indem man den Bock einfach abmeldet! Dann zählt einfach das Untersuchungsdatum für die Wiederzulassung!

P.S.: Wenn man 4 Jahre überzieht, bräuchte man 3 HUs um ne gültige Plakette zu bekommen! :twisted:

Verfasst: 21 Jan 2010 23:10
von Roaddog
also:

1. der Bock hat kein Tüv mehr seit 05/2009
2. wohne ich wohl ab 02 /2010 nicht mehr in Deutschland
3. weiß ich nicht ob (wie teuer) ich den Bock mitnehmen kann
4. die defekten Teile müssen eh ersetzt werden
5. will ich damit fahren wenn ich mal zum Urlaub hier bin, das sind mir die paar Kröten für die Versicherung wert
6. brauch ich also neuen TÜV

7. bleibt die Frage, kann ich mich einfach abmelden und den Hobel so weiterlaufen lassen als ob nichts wäre? Ich denke mal da krieg ich richtig ein an Sack oder?

8. muss ich den Bock also auf meinen Vater oder wen auch immer zulassen, wenn er hier bleibt.
9. wenn er mitkommt brauch ich sowieso besuch von einem versierten H Schrauber ;) - falls mal was kaputt geht.
10. Muss ich das also im Feb. anleiern, da ich sonst den Hobel abmelden und neu anmelden muss (richtig?)

Danke

P.S. Tüb kriegt nur einmal Kohle, sind ja noch nicht mal 12 Monate! Wollte bloß größeren Ärger umgehen.

Verfasst: 21 Jan 2010 23:17
von alteisen
@ Tie
Wenn du das nicht machst, daumen hoch ich habe es vor 3 Jahren so gehabt, hier in Wuppertal. Die aussage vom Prüfer, endweder sie kommen inerhalb 2 Wochen nochmal, oder sie bezahlen doppelt! Ich habe doppelt bezahlt :roll:

Verfasst: 21 Jan 2010 23:19
von Tie
Wenn Du in D keinen Wohnsitz mehr hast, kannst Du auch kein Fahrzeug auf Dich zulassen!
Wenn die HU seit 05/09 abgelaufen ist, bekommst Du bis 04/11 05/11 geklebt. Überspringst Du exakt ein Intervall oder kommst danach zur HU wirst Du mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit ne Plakette bis 05/13 geklebt bekommen (reine Theorie).
Soll der Bock auf jemand anderen zugelassen werden, der damit einverstanden ist, daß Du damit bei Anwesenheit fahren kannst, benötigst Du so oder so ne gültige HU zur Wiederzulassung bzw. Ummeldung.
Sollte das also der Fall sein, meld den Bock ab und lass sie kurz vor Deinem "Urlaub zu Hause" prüfen und wiederzulassen - auf wen auch immer.
Ärger gibts wenn dann erst, wenn irgendjemand in Deinem Namen mit Deinem Bock Bullshit produziert, obwohl es Dich in D ja garnicht mehr gibt! :wink:

@ alteisen: Soviel Selbstachtung sollte jeder Mensch haben, der sonen eh schon unangenehmen und verrufenen Job hat, wie ich!
Wenn Du auf diese Weise abgezockt worden bist, ist Dir ein exponiertes Arschloch meiner Berufsgruppe begegnet!

Nachtrag: Ein Fahrzeug mit abgelaufener HU >3 Monate sollte nicht von aussen sichtbar abgestellt sein! Es gibt Fälle, da stand ein überzogenes UND ZUGELASSENES Fahrzeug eingezäunt im Garten. Ein vorbeilaufender Volkspolizist erblickte das Übel und erstattete Anzeige! Ab 3 Monaten gibts Punkte ... Sicherlich ein Einzelfall, aber juristisch ist es vollkommen korrekt, da es sich um eine "Halterpflicht" handelt die Kiste fristgerecht zur HU vorzuführen!

Verfasst: 21 Jan 2010 23:46
von Roaddog
deswegen steht sie mittlerweile in der Garage bei meinem Onkel.
bleibt also der Kostenvergleich zwischen:

Abmelden, Anmelden, Tüv

und

Tüv, ummelden, + 1 Jahr eher Tüv, + Vers. und Steuern für den Zeitraum
Danke - ich denke ist alles gesagt.

Verfasst: 22 Jan 2010 4:53
von Catweazle
meld sie doch einfach ab und hol dir wenn du Urlaub machst ein Kurzzeitkennzeichen :wink:

Brauchste kein Tüv und kein Deutschen Wohnsitz für
und wenn du nicht da bist kost der Bock auch kein Geld :wink:

Verfasst: 22 Jan 2010 4:55
von Catweazle
Tie hat geschrieben:
Nachtrag: Ein Fahrzeug mit abgelaufener HU >3 Monate sollte nicht von aussen sichtbar abgestellt sein! Es gibt Fälle, da stand ein überzogenes UND ZUGELASSENES Fahrzeug eingezäunt im Garten. Ein vorbeilaufender Volkspolizist erblickte das Übel und erstattete Anzeige! Ab 3 Monaten gibts Punkte ... Sicherlich ein Einzelfall, aber juristisch ist es vollkommen korrekt, da es sich um eine "Halterpflicht" handelt die Kiste fristgerecht zur HU vorzuführen!
na gott sei dank gibt es nurnoch Hinten die Plakette hab ich jetz bei nem Kumpel gesehn weil ja die AU immer mit dem TÜV zusammen fällt.

dann kammer das Auto einfach rumdrehen :lol:

Verfasst: 22 Jan 2010 9:32
von mmtt22
Also einmal zum doppelt bezahlen.

Meine H2 war das letzte mal 05/03 beim Tüv.
Letztes Jahr wieder im August!! Der Tüv Mensch hat den Tüv bis 08/11 geklebt, war also schon der erste Fehler!

Und ich habe doppelt bezahlt, obwohl ja eigentlich drei Untersuchungen fällig gewesen wären (05, 07 und 09), war also der zweite Fehler (obwohl beide Fehler zu meinen Gunsten!!).

mfg Ralf

Verfasst: 22 Jan 2010 11:17
von Harm
Tie hat geschrieben:Ein Fahrzeug mit abgelaufener HU >3 Monate sollte nicht von aussen sichtbar abgestellt sein! Es gibt Fälle, da stand ein überzogenes UND ZUGELASSENES Fahrzeug eingezäunt im Garten. Ein vorbeilaufender Volkspolizist erblickte das Übel und erstattete Anzeige! Ab 3 Monaten gibts Punkte ...
Das halt ich aber fuer rechswidrig.
Solang das Fahrzeug nicht am oeffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, hat es dem Staat Latte zu sein, ob es Tuev hat. (und ist es auch)
Wenns nur zugelassen ist, ist der Halter daemlich, weil er Steuer/Versicherung bezahlt.
Er darf damit nicht auf ne oeffentliche Strasse (auch nicht dort abstellen), aber was er auf Privatgrund macht, ist seine eigene Sache.
S.

Verfasst: 22 Jan 2010 11:28
von AndyG
Harm hat geschrieben:Das halt ich aber fuer rechswidrig.
Das sagst du so einfach!

Bei uns in Bochum bekommst du angeblich (keine eigene Erfahrung!) ein Problem wenn du ein Fahrzeug bei dem der TÜV abgelaufen ist, abmelden willst.
Völlig hirnrissig :twisted: , aber die denken sich ja viel Scheiß aus!

Verfasst: 22 Jan 2010 16:25
von Tie
Da die fristgerechte Vorführung zur HU bei zugelassenem Fahrzeug zu den Halterpflichten zählt und man so zur Durchführung der HU verpflichtet ist, ist eine Ahndung rechtmäßig!

Ich finds genauso toll - GERADE BEI EINEM ANHÄNGER, DER IM GARTEN STEHT!!!

Verfasst: 22 Jan 2010 17:42
von Takis
:shock: Es gibt doch den " Fern Tüv " Wo ist das Problem .
Ich habe seit 10 J ein Boot mit Bootsanhänger in Croatien , ab und zu hole ich das Boot wieder zum Fitmachen über den Winter nach Hause . Nach 5 J in Cr habe ich dann seit 5 J den Tüv überzogen :cry:
Laut Gesetz muß ich dann sofort nach der Grenze zum Tüv :banana .
Dank den "Fern Tüv" ging das immer so :wink:
Beziehung ist das halbe Leben , hoffe das mein Freund 100 J alt wird :lol:

Verfasst: 22 Jan 2010 17:48
von Tie
Na hoffentlich weckst Du keine schlafenden Hunde! Wenn einem Prüfer sowas nachgewiesen werden kann, wars das!
Solche Aktionen würd ich nicht mal für meine Mutter durchziehen!

Ich kann DEINE Beweggründe bestens nachvollziehen! Aber vorher fahr ich mit nem abgemeldeten Hänger in CRO rum und besorg mir vor dem Fitmachen und der Fahrt nach D ein Kurzzeit- oder Überführungs-Kennzeichen!

Verfasst: 22 Jan 2010 18:20
von Takis
Tobi , der Hänger ist angemeldet , er hat eine grüne Nr. !!! Der Hänger ist wie neu , er hat max 1200 Km gelaufen . Einmal zur Insel Rab und dann 2 mal im Jahr 2 km zum Hafen und zurück . In CR ist nix mit Tüv , ausser den Weiber auf dem Arsch sehen und Kaffee saufen machen die Bullen da unten nix .
Nur Tüv hat er nicht , ich fahre doch nicht alle 2 J zum Tüv nach D .
Ich finde den Fern Tüv gut , die Untersuchung holen wir in D bei einer Kiste Bier nach . Leben und Leben lassen :lol: :party:

Verfasst: 22 Jan 2010 18:39
von Tie
Kein Problem Takis, garnicht! Ich würde mich genauso an Deiner Stelle freuen und die Gelegenheit genauso nutzen! Du gehst ja auch kaum ein Risiko ein.
DICH kann ich da gut verstehen! Deinen Kumpel, der sich diesem Risiko aussetzt, NICHT!

(Nenn mich Schisser: Ich kenne halt auch den Umgang damit, wenn die Sache auffliegt...)

Nach sowas braucht man mich nicht mal fragen! Das wäre für mich fast beleidigend ...

Verfasst: 22 Jan 2010 19:03
von Takis
:lol: Tobi , kein Problem . Toll das nicht alle Menschen gleich sind .
Ich habe mal gelesen , das die Tüvuntersuchung alles nur eine Untersuchung ist die für den Moment gilt , wo der Tüvmann am Auto ist .
Fahre ich vom Hof und die Bremsen versagen kann ich nicht den Tüvmann haftbar machen . Ist das so , oder ist das humbug ???

Verfasst: 22 Jan 2010 19:26
von Tie
Das ist Humbug!

Wenn nachweisbar ist, daß ein technischer Mangel bereits zum Zeitpunkt der HU erkennbar war bzw. im Rahmen der HU hätte erkannt werden müssen und dieser dann kurz darauf zu personellen oder materiellen Schäden geführt hat, sitzt der Prüfer mit im Boot!
Natürlich besonders gerne dann, wenn man dem Prüfer ne halbe Stunde angebettelt hat, die auf Eisen gehenden Bremsen doch bitte, bitte "an der Verschleißgrenze" und somit gering zu schreiben, weil die Beläge ja schon in der Garage liegen und die Frau per Handyaufruf gerade schonmal den Kompressor eingeknippst hat!

Es sei denn, daß es nachweislich nicht möglich war den Mangel im Zuge der HU (Sichtprüfung, ohne Demontagen) zu erkennen! z.B.: Durchgerostete Bremsleitung zwischen Bodenblech und Tank.

Daß eine Bremse nicht auf einer 2km-Strecke, nach der HU einer spontanen Selbstauflösung zum Opfer fallen kann, ist hier hinreichend bekannt!

Mir wollten sie ja auch schonmal ans Leder, weil ich im Zuge einer polizeilich angeordneten, außerordentlichen HU (bzw. TU - technische Untersuchung) auf 18m Bus eine etwa 2cm große Durchrostung zwar am Hauptrahmen, jedoch hinterhalb der Motoraufnahme - also im nichttragenden Bereich - mitm Montiereisen aufgekratzt und "nur" erheblich anstatt VU (verkehrsunsicher) geschrieben hatte.
Der gleiche Bus wurde 1,5 Stunden und 100km später ein weiteres Mal gefickt!
Dieser Prüfer hing mich auf voller Bandbreite an den Marterpfahl ("In der Vorschrift steht aber ..."): vom bayr. Ministerium bis zur GTÜ-Zentrale wollten alle - inklusive sämtlicher Zwischenstationen - eine Stellungnahme von mir. Androhungen des Vertrauensentzuges, Dienstverfahren, Disziplinarverfahren (Vorsatz! Ich hab das Ding ja gesehen und im Bericht dokumentiert!) und dergleichen inklusive!

Da ich Fotos von JEDEM Mangel gemacht hatte (bei uns Standart-Vorgehensweise bei Polizei- und Gerichtsaufträgen) konnte ich meine Untersuchung bis aufs µ dokumentieren.
Daher musste alles fallengelassen werden... Aber der Kollege hätte (oder hat?) den Bus wegen 2cm Rostloch an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen und die 40 Reisenden an Board auf die Straße gesetzt!

Ich denke, daß Ihr immer noch alle glaubt, wir hätten immensen Handlungsspielraum und könnten entscheiden wie wir wollten! Wie hoch das Risiko inzwischen für uns ist, abweichend von den Vorgaben, aber mit Sachverstand zu urteilen, interessiert eh niemanden!

Ich hab mich auch schon anwaltlich rechtfertigen müssen, wieso es bei einem 2-er Golf, 6 Monate nach meiner HU, passieren kann, daß beide hinteren Federdome nach dem (forschen) Überfahren eines Bahnübergangs wegen Rostschwächung durchbrechen können!

Und Du fragst nach Fern-TÜV!

Verfasst: 22 Jan 2010 19:47
von Catweazle
Takis du bist ein Schuft und ein Egoist noch obendrein!
Tie hat Vollkommjen recht!

du solltest deinen Kumpel mit in den Urlaub nehmen dann kann er sich wenigstens von dem Ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers überzeugen und das Bier mit dir in der Sonne trinken :lol: