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Nur ein "E" ist nicht OK

Verfasst: 10 Dez 2009 19:33
von helldancer
Etwas über E-Prüfzeichen!

Alle werben damit “Hat E-Zeichen“, aber fast immer die falsche Kennzeichnung.
Aufgrund dieses Berichtes hab ich mal ein Auge auf Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen auf der Fighterama geworfen und war entsetzt.
Kaum ein Anbieter hat den Durchblick.
Da die Bastelzeit vor der Tür steht, der Ein oder Andere sich etwas aus dem Zubehör zulegt und Gefahr läuft übers Ohr gehauen zu werden,
möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht für Ärger mit Tüv und Rennleitung sorgt.

1.Regel – STVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden
2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachten

Bisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“ sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde.
Mehr nicht !!!!!


Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks
und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen.

Deshalb hier noch einmal die aufklärende Auflistung der wichtigsten Details:

Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung)

E 1 = Deutschland
E 2 = Frankreich
E 3 = Italien
E 4 = Niederlande
E5 = Schweden
E 6 = Belgien
E 7 = Ungarn
E 8 = Tschechische Rep.
E 9 = Spanien
E11= Großbritannien
E12= Österreich
E13= Luxemburg
E14= Schweiz
E43= Japan
E45= Australien
E47= Südafrika
E48= Neuseeland


Und der wichtige richtige Verwendungszweck

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)

Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte


Blinker:

50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA

und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer

Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"


Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken .
Greets
Helldancer

Verfasst: 10 Dez 2009 22:56
von Tie
Öhm, danke für die Mühe, die Du Dir gemacht hast!
Aber daß außer dem E-Prüfzeichen auch der Verwendungsbereich über die weiteren Symbole vorgegeben ist, ist eigentlich (zumindest hier) kein Geheimnis!
Siehe: http://www.zxr750.de/board/viewtopic.php?f=28&t=6791

Ganz unten, der Link zur LTE-Richtlinie. Da steht nun wirklich alles zum Thema "Beleuchtung" drin!

Verfasst: 13 Dez 2009 20:32
von helldancer
Ist auch eher ein Klassiker, den ich schon in vielen anderen Foren gepostet hab.
Der ein oder andere Newbie lernt trotzdem was dazu.

Kann man ja auch noch schön ergänzen.

Re: Nur ein "E" ist nicht OK

Verfasst: 03 Jul 2011 21:17
von heilong
heisst 50R nicht getestet für Motorräder?

Re: Nur ein "E" ist nicht OK

Verfasst: 03 Jul 2011 22:28
von Tie
heilong hat geschrieben:heisst 50R nicht getestet für Motorräder?
http://www.zxr750.de/board/viewtopic.php?f=28&t=6791

"50" ist eine ECE-Kennziffer und das "R" steht für Scheinwerfer für Fernlicht (vorne) bzw. Umrißleuchte oder nach hinten wirkende Schlußleuchte.

Ob an einem Traktor, einem LKW oder einem Moped: Diese Leuchte wäre allgemeingültig zulässig und muß nicht explizit für oder an einem Krad geprüft sein.