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Verkleidungsblinker

Verfasst: 28 Aug 2009 12:12
von OpenOcean
Mahlzeit.
Da war ich heute frohen Mutes beim Dekra Mann und wollte für meine kleine TÜV haben.
Abgaswerte, Probefahrt, Ständerschalter etc. alles in Ordnung und dann kam: Blinker links bitte. Ich Blinker links und er: Da haben wir ein Problem. Ich: wieso? Er: Ich kann den Blinker nicht sehen. Ich: Da ist er doch. Er: aber nur zur Seite und dafür gibt es bei ihm keinen TÜV. Ich dann noch: aber es stehen ganz viele Nummern drauf. Er: is mir egal.

Jetzt die Fragen an unsere TÜV-Jungs: Neue Blinker dranbasteln oder nen neuen TÜVer suchen?

Die Verkleidungsblinker sind von Louis und haben die Bestellnummer 10033605

Drauf steht von oben nach unten: H21 W 11 12 im Kreis: E11 50R-001054 ST-151

und so sehen sie aus:

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Danke.

Greets OO

Verfasst: 28 Aug 2009 12:39
von Tie
Von dem was ich erkennen kann, hat der grüne Kollege leider Recht!
Die Blinker müssen auch nach vorne blinken!
Daß das Ding ohne Zweifel eine Blinkleuchte ist, is klar! Aber dann muß sie auch so montiert werden, daß sie ihren Zweck erfüllen kann (geometrische Sichtbarkeit)!

Verfasst: 28 Aug 2009 12:40
von go-baby-go
keine Angst.. ich habe auch minibliker und das würde als schwere mängel bewertet... auch kein TÜV oder wie wir das in Österreich nennen "§57a"....

bei uns muss du das genehmigen lassen oder andere Prüfstelle suchen...

lg. Marco

Verfasst: 28 Aug 2009 12:42
von Weltschrauber
Hey Stefan , wenn du magst - kannst du fürn TÜV meine haben - bin eh wieder weg und kann nicht fahrn .......oder du kaufst dir 2 Stück für 4,95 und schraubst die für den TÜV dran .....

Verfasst: 28 Aug 2009 12:46
von Gast
Hier kannste bissl was lesen,Link zum Rest der Tüv-Hanse Sammlung am Ende des Beitrags!


Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Warnblinkanlage:

- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Verfasst: 28 Aug 2009 12:47
von OpenOcean
@ Tie: Danke für die Antwort. ICh habe gedacht es könnte reichen, was man nach vorne sieht. Na dann fang ich mal das Basteln an und dann wieder hin.

greets OO

Verfasst: 28 Aug 2009 12:54
von OpenOcean
Röhrig: Danke für den Link. Dmenach sind sie nach Kennung : 11 bzw 12 zulässig. So wie der Kollege meinte und auch Tie hier bestätigt liegt es eher an der "geometrischen Sichtbarkeit" ich könnte sie also in dem geeigneten Abstand unter die Scheinwerfer bauen. Das sieht nur richtig :kotz: aus.

na ja werd wohl um ne Bastelstunde nicht rumkommen. Vielleicht fahr ich vorher mal zu nem anderen TÜVer und frage ihn vorher: Was sagst zu meinen Blinkern? Ich kenn Kollegen, die mit diesen Blinkern an der selben Stelle keine Probleme bekommen haben.

grets OO

Verfasst: 28 Aug 2009 13:10
von Dennis
Ganz unabhängig vom Tüv, würd ich die Dinger nicht nutzen.
Hab vor ner Woche selbst mir welche bei ebay besorgt, sind auch direkt von der Seite blendend hell etc., allerdings auch nur von da. Hab die Dinger montiert und von vorn geguckt, sah man kaum was.
Hab mich entschieden lieber Leds mit Ärmchen dranzumachen die ich auch hinten dranhab, ist sonst ein übles Sicherheitsrisiko beim Überholen von mehreren Dosen. Die Dinger liegen eh schon so an dass man sie nicht mehr sehen kann wenn man auf der anderen Seite bischen versetzt steht/fährt, aber da der Winkel das nochmal schwerer macht... ich würd' und werd's mir allein aus dem Grund nicht antun. Ganz davon abgesehen, dass es da evtl. ne Teilschuld geben könnte wegen der schlechten Sichtbarkeit.

Verfasst: 28 Aug 2009 16:55
von Super Rider
Dennis hat geschrieben:Ganz unabhängig vom Tüv, würd ich die Dinger nicht nutzen. [...]
+1

Man soll ja den anderen auch mal ne Chance geben, sich nicht abzuknallen.