Maskte für J eintragen

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Hubraumkiller

Maskte für J eintragen

Beitrag von Hubraumkiller »

Hi Leute
Da ich für meine an Superbikelenker brauche um die j fahren zu können will ich evtl eine Maske draufbaun!!

mir würde die aus dem Biete Teil gefallen!
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=45243

nun hab ich das Problem mit dem Tüv!!

Gibts irgend ein gutachen dass die J ohne Vollverkleidung fahrbar ist?? wenn nicht muss ich meine Maschine aufmachen (noch 34 PS) und dem Tüv fahren lassen... Resultat 150 -200 Euro im A...

Oder weiß einer einen Tüv in der Nähe von Landshut der solche sachen schön öfter eingetragen hat und auf die Fahrprobe verzichtet??

mfg
Bastian

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der den Berg erklomm
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Beitrag von der den Berg erklomm »

wenn du nicht grad zu nem Tüv oder Dekrastützpunkt fährst wir die Eintragung (sofern vernünftig angebaut) kein Problem werden. An deiner Stelle würde ich mich umhorchen ob es ne Umbauschmiede in deiner Umgebung gibt. Die haben in der Regel Prüfer an der Hand die dir so etwas abnehmen.
Morgen gibts Freibier....

clonie

Beitrag von clonie »

guck hier http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer sollte doch auch dafür gelten oder?

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Tie
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Beitrag von Tie »

der den Berg erklomm hat geschrieben:wenn du nicht grad zu nem Tüv oder Dekrastützpunkt fährst, wird die Eintragung (sofern vernünftig angebaut) kein Problem werden. An deiner Stelle würde ich mich umhorchen ob es ne Umbauschmiede in deiner Umgebung gibt. Die haben in der Regel Prüfer an der Hand die dir so etwas abnehmen.
1. Satz is Käse! Die Spielregeln gelten für alle gleich! Und auch ich zieh mir den Stiefel nicht an, da dann ne Plakette zu pappen! Sowas kann man einfach nicht ignorieren und unsere Richtlinien sind da ziemlich "digital"!

2. Satz gäbe Hoffnung für nen Prüfer, der den Ball, im Rahmen einer Einzelabnahme, flach halten sollte. Eingetragen werden muß es so oder so! Und sowas geht halt nur mit nem 21-er.
Zuletzt geändert von Tie am 27 Jul 2009 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Da gab's doch schon mal Berichte, dass wenn der TÜV die ori. Verkledung nicht
austragen will, man dann stattdessen z.B. ne neue Maske+Bug einträgt
und ab da Null Probleme hat..

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Tie
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Beitrag von Tie »

Super Rider hat geschrieben:Da gab's doch schon mal Berichte, dass wenn der TÜV die ori. Verkledung nicht
austragen will, man dann stattdessen z.B. ne neue Maske+Bug einträgt
und ab da Null Probleme hat..
Komisch, daß sich der "normale Biker" nur die Dinge merkt, die eigentlich die legale Grenze überschritten haben, und die offiziellen Spielregeln nicht!

Auch wenn es sowas schon gegeben haben soll, ist es dennoch falsch!
Wenn ne Vollverkleidung abgebaut und irgendwie "ersetzt" wird, ist ne Abnahme fällig! Das ist nunmal so und wird von mir auch so befolgt!
Nur weil sich da "irgendwer" nicht dran gehalten haben soll, ändert das nicht die gesetzliche Grundlage!

Ich hab damit eh nix am Hut! Einzelabnahmen macht der TÜV. Was die dann eintragen, is mir latte! Wenn die mit ihrem Siegel und Unterschrift dafür haften und die Verantwortung übernehmen, ist das deren Sache!

Aber ich spring ja auch nicht vom Balkon, nur weils jemand anderes tut...

P.S.: Nur die wenigsten Masken haben ein Teilegutachten, so daß alles mit ner einfachen Eintragung gegessen wäre! Noch weniger gibts ABEs. In dem Teilegutachten bzw. den ABEs stehen die Motorräder drin, an die die Dinger verbaut werden dürfen.
Materialgutachten, technischer Bericht, undokumentierte techn. Änderungen = §21
Zuletzt geändert von Tie am 27 Jul 2009 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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nato
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Beitrag von nato »

das hört sich ja fast so an,wie wenn es bald keine fighter mehr gibt,oder sonst irgendwelche umbauten.
Bremsen macht die Felge dreckig

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Ich wusste ja irgendwie schon, dass sowas kommt :lol:
Ich rede hier grundsätzlich von Teilen, die ne ABE/(Material)Gutachten haben;
wie diese nun genau eingetragen werden, soll an dieser Stelle mal egal sein..
Fakt ist aber doch, dass man z.B. keine Maske anbauen und eintragen lassen kann,
wenn noch die ori. Kanzel dran ist - somit umgeht man die Austragung der ori. Teile.

Mehreren Äußerungen zu Folge, ist diese Vorgehensweise auch zu 100% 'wasserfest'.

Ich wüsste jetzt nicht, warum man einen Wirbel drum machen sollte
(auch wenn man hier und da einige Abkürzungen nimmt/Paragraphen ausweicht),
wenn's am Ende doch alles legal ist/bzw. niemand was dagegen aussetzen kann.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Super Rider hat geschrieben:Ich wusste ja irgendwie schon, dass sowas kommt :lol:
Wieso fragste dann?
Super Rider hat geschrieben:Ich rede hier grundsätzlich von Teilen, die ne ABE/(Material)Gutachten haben;
wie diese nun genau eingetragen werden, soll an dieser Stelle mal egal sein..
Fakt ist aber doch, dass man z.B. keine Maske anbauen und eintragen lassen kann,
wenn noch die ori. Kanzel dran ist - somit umgeht man die Austragung der ori. Teile.
Das ist Deine Logik!
Es ist nunmal so, daß vollverkleidete Motorräder auch vollverkleidet bleiben müssen. Eine Lenkerverkleidung ersetzt keine Vollverkleidung! Es sei denn man setzt sich mit ner Einzelabnahme auseinander. Es ist halt so! Mir persönlich wärs völlig egal, ob einer mit oder ohne Verkleidung rumfährt! Aber ich hab das ja nicht zu entscheiden!
Super Rider hat geschrieben:Mehreren Äußerungen zu Folge, ist diese Vorgehensweise auch zu 100% 'wasserfest'.

Ich wüsste jetzt nicht, warum man einen Wirbel drum machen sollte
(auch wenn man hier und da einige Abkürzungen nimmt/Paragraphen ausweicht),
wenn's am Ende doch alles legal ist/bzw. niemand was dagegen aussetzen kann.
Ich weiß auch nicht, wieso da son Wirbel drum gemacht wird! "Wasserfest" ist lediglich, daß diese Aussage (sorry!) FALSCH ist!

Wenn jemand beim TÜV im Zuge einer Einzelabnahme eine erleichternde Abkürzung kennt - PRIMA! Nur es bleibt ne Einzelabnahme! In diesem Falle auch, wenn ein ABE-Teil angeschraubt wird.
nato hat geschrieben:das hört sich ja fast so an,wie wenn es bald keine fighter mehr gibt,oder sonst irgendwelche umbauten.
Ja, sie sägen kontinuierlich! Hab kürzlich mal mit sojemandem gesprochen: Seid Euch sicher, die lachen auch nicht mehr!

Siehe:
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=45303

P.S.: Ich gebe hier nur Informationen weiter, die NICHT meine persönliche Meinung wiederspiegeln!
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Hubraumkiller

Beitrag von Hubraumkiller »

Oh Leck!!!
Was hab ich da losgetreten...

Geht des dann auch nicht, wenn einer die maske schon auf ner J hatte, dass ich da mit nem kopierten fahrzeugschein komm zum eintragen??

ich hab da des 34 PS problem...
Wenn ich mit 34 PS die Maske eintragen lasse, dann darf ich meine maschine nicht offen fahren, ohne die eintragung zu wiederholen.
aber ich kann auch nicht die maschine nur fürn Tüv aufmachen, weil ich da die Drossel wieder austragen müsste!! :(

Ich bin Student!! ich muss schaun wo ich sparen kann, und die orginal so zuschneiden?? Ich weiß nicht...

mfg
Bastian

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Tie
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Beitrag von Tie »

Auch wenn ich Deine Situation nachempfinden kann: Es ist nunmal so!
Und ne Briefkopie, mit einer Eintragung irgendeiner Lenker-Maske, ist kein gültiges Dokument für eine Eintragung!

>Siehe auch: http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=24457

Ich betone: Das ist die Theorie! Du kannst es ja mal mit nem Beratungsgespräch versuchen. (kostenlos!)

Am einfachsten wäre, Du baust wieder ne Vollverkleidung an, dann brauchste in dr Hionsicht garnix machen! Ne Eintragung für die Segelstange brauchste so oder so.
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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Tie hat geschrieben:
Super Rider hat geschrieben:Ich wusste ja irgendwie schon, dass sowas kommt :lol:
Wieso fragste dann?
->Wo hab ich denn was gefragt?? :kratz:



Ich versteh' ja schon, dass du hier nur den "100%-gen" Weg darstellen willst,
aber ich denke, den meisten ist's doch lieber, wenn etwas einfachher geht;
aus diesem Grund finde ich es gar nicht verkehrt, hier Möglichkeiten aufzulisten,
wie etwas auch einfachher gehen kann - bei Steuern tricksen Leute ständig,
warum dann auch nicht hier, wenn's dazu die Möglichkeiten gibt..

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Tie
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Beitrag von Tie »

WENN es dazu Möglichkeiten gibt!

Welche Antworten soll ich denn noch geben, wenn die Gesetzeslage in den Themen, mit denen ich mich tagtäglich auseinandersetze, eindeutig ist und es nur EINE ANTWORT gibt?

Kann das nicht einfach so akzeptiert werden?

Nur weil Du von jemandem gehört hast, der nen Bruder hat, der einen kennt, bei dem ein Prüfer verkatert/geistig umnachtet/kapitulierend irgendwas getan hat, was wünschenswert für die Zukunft wäre, jedoch den geltenden Gesetzen wiederspricht!

Ich finds ja auch nicht toll! Ich würde auch gerne "freier" an meinen Fahrzeugen basteln dürfen, da ich ja auch noch das nötige Wissen habe. Aber wenn ich in HU-Themen gefragt werde was zu tun ist, dann gebe ich nicht eine, sondern DIE Antwort!

Die Gerüchte, was wer wo trotzdem eingetragen bekommen hat, höre ich genauso oft, wie das, was passiert, wenn ein "Kollege" mit seiner "Gesetzes-Interpretation" auffliegt und dann entsprechend belangt wird!
Das interessiert hier aber natürlich niemanden!

Und ich sage es jetzt das letzte Mal: Wird eine Verkleidung abgebaut oder durch eine andere, vom Hersteller nicht vorgesehene ersetzt, muß die alte ausgetragen und/oder die Angebaute eingetragen werden!

O-Text GTÜ:
Verkleidung
§ 30 StVZO
Rili Nr. 2 zu § 19 StVZO Freigängigkeit d. Bedienungselemente; Verletzungsgefahr; Kantenschutz; freie Sicht auf Bedienungselemente; Abstand zu wärme-strahlenden Teilen; Zustand; Zulässigkeit; Ausführung

* wenn Verkleidung nachträglich angebaut wird, muss eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden sein
* orig. Verkleidung darf nur mit Zustimmung des Herstellers od. mit gültiger Grundlage abgebaut werden, da sich das Fahrverhalten stark verschlechtern kann
Wenn in der Fahrzeuggenehmigung (ABE, EG-Typ) eine Vollverkleidung enthalten ist und das Moped MIT VVK ausgeliefert wurde, dann hat da solange eine dran zu sein, bis diese im Zuge einer Einzelabnahme ausgetragen und evtl. was anderes eingetragen wurde!
Ne VVK durch ne Lenker- und/oder Bugverkleidung zu ersetzen ist einfach nicht!

Wir können da jetzt noch 5 Seiten lang drüber reden: Es wird nichts ändern!
Und damit bin ich aus dem Thema raus!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Harm
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Beitrag von Harm »

ich versteh den wirbel gar nicht.
frage gestellt, von nem pruefingenieur beantwortet, aus die maus.
wollt ihr solange fragen, bis irgendwann irgendwer ne antwort gibt, die euch gefaellt?
Hier sicher nicht.
kann man so ne antwort nicht einfach mal als das nehmen was sie ist?
die aktuelle rechtslage????
auch wenns uns nicht gefaellt.
also
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!

Aufzynden 2020:
Hausbau

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Harm hat geschrieben:ich versteh den wirbel gar nicht.
frage gestellt, von nem pruefingenieur beantwortet, aus die maus.
wollt ihr solange fragen, bis irgendwann irgendwer ne antwort gibt, die euch gefaellt?
-Mir geht's einfach darum, dass es eben nicht ganz unmöglich zu sein scheint.
Letztens hat z.B. der Hitman gemeint, dass sein versetzter Zündschloss, bzw.
das fehlende Lenkradschloss seinen TÜV noch nie gestört hätte..
^^Da kann der Tie noch so viele Paragraphen zitieren, machbar scheint's zu sein
und wenn es nur Einzelfälle darstellt - für den Einen (Besitzer) macht's nen Unterschied.

Selbst wenn's in 90% der Fälle nicht geht, freut man sich über die restlichen 10%.
Wenn's einmal eingetragen ist - egal wie - juckt's den Besitzer sicherlich nicht mehr,
wie aufwändig oder gar grenzwertig bzgl. der Legalität das Ganze war - am Ende ist der
Prüfer derjenige, der seine Unterschrift da stehen hat.
Wenn's bei einem geklappt hat, kann's auch beim anderen klappen - und wenn man
dazu durch halb Deutschland zu dem einen TÜV-Mann fahren muss.
Gesetz nun hin oder her.

Gast

Beitrag von Gast »

@Super Rider
Eingetragen bedeutet nicht legal und kann Dir im Nachhinein aberkannt werden!
Heißt dann das Du trotz schw. Buchst. im Schein ohne Betriebserl. unterwegs warst und ne Strafe bekommste als Bonus!
Beim Tüv regiert auch+immer noch Geld,nicht immer auch nicht überall aber bei mir um die Ecke 100%!

Gast

Beitrag von Gast »

@hubraumkiller!

Einfachste Lösung:

Sprich den Umbau mit dem Tüv ab, was du alles brauchst!
Zeige die Umbauteile usw, blabla!

Eine Vollverkleidung muss nie ausgetragen werden!!!!!! Nie!!!!!!

Abklären, umbauen, eintragen!

Hitman

Beitrag von Hitman »

@Tie
seid wann soll den diese Regelung gelten?? sprich ab wann ist sie in Kraft getreten?
würde mich mal brennend interessieren.

Gruß der Hitman 8)

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McTschegsn
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Beitrag von McTschegsn »

Nen paar hier haben den Schuss echt nicht gehört...

Leute wenn ihr das doch alle besser wisst, warum seid ihr dann nicht beim TÜV beschäftigt und macht die Eintragungen? Müsste doch nen geiler Nebenverdienst sein dann, oder irre ich mich da...

Und NEIN, ich werde über diesen Post NICHT diskutieren...
win win wiiiin , WIIIIIIIINNNN, oder wozu is der komische drehbare Griff da rechts da?
www.deck01.de
www.jet-connection.de

Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

@Hitmann: Das ist ein alter Hut. Schließlich sind die ZXR mit Verkleidung homolgiert worden. Das die Aerodynamik sich ohne Verkleidung ändert dürfte wohl jedem klar sein ( hoffe ich wenigstens ).

Eventuell ist auch bekannt das viele Fahrwerksprobleme durch in den Lenker eingeleitete Kräfte verschlimmert oder ausgelöst werden...

Ansonsten kann ich mich nur Tie und McT anschließen...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Hitman

Beitrag von Hitman »

@Klaus,
na ich denke mal Klaus das it wie vieles hier im schönen Deutschland eine auslegungssache,denn bei mir wurde ja auch maske und bugspoiler eingetragen vom Tüv selber und ich hatte diesbezüglich noch nie probleme.Und du kennst meine Mopete ja.
deshalb war es meine Frage ob sich das zu irgendeinem genauen zeitpunkt eben geändert hat.

Gruß Hitman 8)

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

@all ...
man(n) ... kann alles diskutieren ... keine frage ...
ab einem gewissen punkt kann es aber auch "nur noch ein ueberfluessiges gespraech" werden ...

mehr erklaerung wie tobi sie wiedergibt ... wird man(n) auch beim tuev nich bekommen ...

natuerlich kann man(n) auch beim tuev unterschiedlicher "meinung" sein was die auslegung von regeln angeht ...

was der eine eintraegt ... muss der andere noch lange nich machen ...

ist doch ganz einfach ... ( verstehe den ganzen "stress" bei solchen angelegenheiten nicht) ...

zu dem tuevler gehen der was eintragen / machen soll und entsprechend seiner "anweisung" handeln ...

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der den Berg erklomm
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Beitrag von der den Berg erklomm »

Tie hat geschrieben: 1. Satz is Käse! Die Spielregeln gelten für alle gleich! Und auch ich zieh mir den Stiefel nicht an, da dann ne Plakette zu pappen! Sowas kann man einfach nicht ignorieren und unsere Richtlinien sind da ziemlich "digital"!

2. Satz gäbe Hoffnung für nen Prüfer, der den Ball, im Rahmen einer Einzelabnahme, flach halten sollte. Eingetragen werden muß es so oder so! Und sowas geht halt nur mit nem 21-er.
tie : das sind meine persönlichen Erfahrungen. Falls ich dich jetzt in eine Schublade gesteckt haben sollte in die du nicht gehörst oder gehören willst, tut mir das Leid. Das war def. nicht meine Absicht.
Morgen gibts Freibier....

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Tie
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Beitrag von Tie »

@Bergerklomm: Nein, hast Du nicht! Ich hatte erfolglos den Versuch unternommen, zu erklären, wieso dieser Satz einfach nicht stimmt. Persönlich hast Du mich nicht mal gekratzt! ;-)

Aber ich werde noch einen letzten Versuch unternehmen ... !

Denn: Jetzt komme ich langsam dahinter, wo es hier hakt! Gehen wir die Sache nochmal ganz von vorne und mit Geduld an.

Nehmen wir mal einen fiktiven Fighter, mit allem möglichem Schnick-Schnack - Felgen, 9-er Motor, Auspuff-Anlage, Heckumbau, Maske, Höcker, Gabel etc.
So ein Gerät entspricht bis evtl. dem Hauptrahmen nicht mehr im Entferntesten dem Fahrzeug, das diesem Umbau seine Fahrgestellnummer gegeben hat. Jedem wird klar sein, daß in solchen Fällen eine Einzelabnahme durchzuführen ist. Dabei wird jede Änderung dokumentiert (3-seitiger Fahrzeugschein), da das Basis-Bike keine Referenz mehr besitzt. Dementsprechend wird auch nicht jedes Trum, das vom Ursprungsbike abgeschraubt worden ist, explizit genannt, sondern die Teile, die auch anwesend sind!
Häufigst bekommt dann dieser Bock eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis) und der Name "Kawasaki" erscheint nicht mehr als Hersteller, sondern derjenige, der das Ding gebaut hat.
Ich nehme mal an, daß die geschilderten Vorgänge jedem einleuchten.

Daneben steht ein umgefallenes Serien-Bike, das sonst auch dem Ausliefrungszustand und somit der Fahrzeug-ABE (bzw. EG-Typ) entspricht.
Die geschrotteten Teile werden abgebaut und durch Zubehörteile ersetzt - also in unserem Fall durch nen SBL und ner Maske mit Funzel.
Das Bike entspricht also auch weiterhin, bis auf die genannten Änderungen, dem Bike, das vor 15 Jahren vom Band gefallen ist!
Ein Vollabnahme kann in Abhängigkeit der Bedürfnisse des Prüfers (aaSoP's) einen schmerzhaften Batzen €uros kosten. Daher wäre dies im 2. Fall mit Haubitzen auf Ameisen Schießen!
Da aber unser Bike mit Vollverkleidung geboren und mit dieser auch für seine ABE (=Geburtsurkunde) homologiert bzw. typisiert wurde, erlischt die BE, da Kawa keine ZXR ohne Verkleidung gebaut hat. Es entspricht nicht mehr dem vom Hersteller vorgesehenen Zustand und es gibt auch kein Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Gutachten, aus dem der kleine PI, wie ich, entnehmen kann, daß Kawa auch ohne Kleid mit der ZXR zufrieden war.

Da nach deutschem Gesetz (§30 und §19.2 StVZO) der technische Zustand und dessen Zulässigkeit in den Fahrzeugpapieren zu stehen hat, muß diese Veränderung eingetragen werden!
Kein Gutachten oder Herstellerbescheinigung => Einzelabnahme in bedeutend kleinerem (und günstigeren) Umfang ggü. Fall 1!
Dann darf das Ding auch weiterhin "Kawasaki ZXR" heißen.

Unter welchen Bedingungen und Auflagen diese Änderung eingetragen wird, entscheidet alleine der Prüfer! Das lässt sich durch ggF. mehrere Gespräche mit verschiedenen Kollegen des TÜVs klären. Fährt man einfach so durch die Gegend, fährt man ohne BE, da die technische Zulässigkeit des umgebauten Bikes nicht nachgewiesen ist.

Hab ichs jetzt geschafft, die Dinge so zu erklären, wie erwünscht oder hat noch immer irgendwer Schmerzen beim Versuch meine Angaben zu verstehen? :twisted:

@Admins: Bitte das ganze Thema in die TÜV-Ecke! Prädikat: Pädagogisch wertvoll!
Zuletzt geändert von Tie am 29 Jul 2009 8:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von 3/4L Fan »

Tie hat geschrieben:mit Haubitzen auf Ameisen Schießen!
Ich hau mich weg :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Sorry Tie :lol:
Mit Kleid: http://www.zxr750.de/board/viewtopic.php?f=42&t=37104&start=25

und ohne: http://www.zxr750.de/board/viewtopic.php?f=39&t=41670

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