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Kellermann Blinker/Rücklichtkombination
Verfasst: 26 Mai 2009 19:18
von Holgi77
Lt. Louis haben die Dinger "E"-Zulassung. Was sagt wohl der TÜV hierzu?
Zu finden
hier!
Verfasst: 26 Mai 2009 19:46
von elmstreet77
gabs da nicht schonmal ne Thread zu? Sind doch die mit Bremslicht und Blinker in einem , oder?
Verfasst: 26 Mai 2009 19:49
von CJ
Ich glaub der TÜV wird nicht "meckern können". ALso wird gehen.
ABER: die Autofahrer sind an normale Rücklichter gewohnt, und die "Blinker" werden die eher irretieren. Wenn da noch ein Unfall passiert................. Also ich will die nicht dran haben. Ausserdem waren die Mal mächtig teuer (Dein Link funzt nicht).
Verfasst: 26 Mai 2009 19:51
von Super Rider
elmstreet77 hat geschrieben:gabs da nicht schonmal ne Thread zu? Sind doch die mit Bremslicht und Blinker in einem , oder?
Da, glaub ich, verwechselst du was..
Es gab da mal ein Bremslicht mit integr. Blinkern - nicht umgekehrt.
Bei Blinkern ist ein Mindestabstand vorgeschrieben, daher ging das nicht;
hier sehe ich eigentlich kein Problem.
Verfasst: 26 Mai 2009 19:56
von Super Rider
CJ hat geschrieben:Ich glaub der TÜV wird nicht "meckern können". ALso wird gehen.
ABER: die Autofahrer sind an normale Rücklichter gewohnt, und die "Blinker" werden die eher irretieren. Wenn da noch ein Unfall passiert................. Also ich will die nicht dran haben. Ausserdem waren die Mal mächtig teuer (Dein Link funzt nicht).
Der Link funzt, musst ihn aber 2x anklicken, da der louis zuerst die
Session-ID (glaub ich) zuweist und auf dich die Startseite schickt.
(um das zu umgehen, kann man's anders verlinken)
Rücklichter (hab ich gefunden):
An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich! Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein. Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen. Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet!
Das Umgewöhnen der Autofahrer ist dagegen wohl nicht ganz so krass..
Verfasst: 26 Mai 2009 20:01
von Weltschrauber
hatte vor kurzen schon einen mit den Dingern vor mir ! Zum Glück kam nur en Stopie dabei raus und ich hab den Vogel mit seinem Bock nicht getroffen .....
Ich sag nur :
VOLL SCHEISSE und Sau Gefährlich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
wenn du das nicht kennst verstehst du erstmal gar nicht was vor dir abgeht ...............
Verfasst: 26 Mai 2009 20:01
von CJ
Also die könnte man nemmen wenn man Heckumbau macht und Rückleuchtenloch zumacht.
Aber 90€!!!

Verfasst: 26 Mai 2009 20:03
von CJ
Weltschrauber hat geschrieben:hatte vor kurzen schon einen mit den Dingern vor mir ! Zum Glück kam nur en Stopie dabei raus und ich hab den Vogel mit seinem Bock nicht getroffen .....
Ich sag nur :
VOLL SCHEISSE und Sau Gefährlich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
wenn du das nicht kennst verstehst du erstmal gar nicht was vor dir abgeht ...............
GENAU das meinte ich!!! Ist mega kacke. Und wenn dabei doch ein Unfall passiert, da gibts tierisch viel Probleme (für beide Seiten)
Verfasst: 26 Mai 2009 20:10
von elmstreet77
@Alex, Grundprinzip ist doch das Gleiche!
Mich würde das irritieren!
Verfasst: 26 Mai 2009 22:17
von Super Rider
elmstreet77 hat geschrieben:@Alex, Grundprinzip ist doch das Gleiche!
Klar

Es gibt aber
schlaue Leute, die sich Gesetze und Vorschriften überlegt haben,
denen nach die eine sinnbezweifelte Erfindung erlaubt ist und die andere nicht.