MRA Scheibe und Fußrasten Problem

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Typ44

MRA Scheibe und Fußrasten Problem

Beitrag von Typ44 »

Hallo zusammen!

Hab grad mein Mopped mit ohne TÜV von'er Werkstatt abholen müssen... :roll:

Jetzt fahre ich den Bock seit 10 Jahren mit einer Selbstgebastelten Sozius-Fußrastenanlage und hatte noch nie Probleme deswegen... bis heut!
Der DEKRA Mann hat gesagt, dass man da net einfach was hin bauen darf. Ich hatte mich damals extra beim TÜV deswegen erkundigt und mir wurde gesagt, dass das bei Soziusrasten kein Problem wäre!!! Stimmt das nu oder net???
Wer letztes Jahr zur "Titten raus ist Sommer" Party beim Marcello war wird die Rastenanlage sicher net vergessen haben... :wink:
Über Stbilität braucht man sich da keine Gedanken zu machen!

Für meine MRA Tourenscheibe (schwarz) wollte er auch ne ABE sehen. Hab aber leider keine und auf der Homepage von denen gibt es nur eine ABE für eine Scheibe des Typs: WVM
Ist das dann jetzt die richtige??? Oder hat vielleicht einer noch ne ABE zu liegen?
Auf meiner Scheibe steht nur:
MRA
ACRYLIC SHEET
Resartglas T1-00/35

Schon mal vielen Danke im Vorraus!
Gruß Typ44

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Ich habe 2 Scheiben und da steht auch das gleiche drauf..
Bei einigen, hab ich gesehen, steht auf der Scheibe noch ne KBA-Nr drauf.
->KA was da jetzt für ne Freigabe dafür geben soll, ich habe jedenfalls
auch nur die für den Typ WVM gefunden.
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Typ44

Beitrag von Typ44 »

Hallo Super Rider!

Bist Du mit der WVM ABE schon mal über'n TÜV?
Oder könne das auch Probleme geben?


Gruß Typ44

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Beitrag von Super Rider »

Typ44 hat geschrieben:Hallo Super Rider!

Bist Du mit der WVM ABE schon mal über'n TÜV?
Oder könne das auch Probleme geben?


Gruß Typ44
Ne, die WVM-ABE habe ich zwar immer dabei, aber ich gehe nicht davon aus,
dass das so i.O. ist..
Habe die J vom Händler gekauft und da war noch nichtmal ne ABE für die Reifen
dabei, wie ich später feststellen musste..
Wie der Vorbesitzer den TÜV gemacht hat, weiß ich jetzt nicht, habe aber auch
noch ein knappes Jahr, um das rauszufinden.
Ich versuch's demnächst noch in Erfahrung zu bringen und wenn das nicht
klappt, kann ich mir ja noch ne Raicing-Scheibe zulegen (steht sowieso auf der Liste).


Gruß,
SR

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Ne, die WVM-ABE habe ich zwar immer dabei, aber ich gehe nicht davon aus,
dass das so i.O. ist..
Das hilft mir dann jetzt also net!

Ich fahre mit der Scheibe jetzt auch schon 12 Jahre herum, gab nie Problem!
Hab den TÜV immer in einer freien Werkstatt machen lassen, ohne ABE-Papier... kein Problem!
Ich denke mal der Prüfer dort kannte die Scheibe und das war dann OK.

Gruß Typ44

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Zeto
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Beitrag von Zeto »

Ich würd bzgl. der scheibe, einfach mal bei MRA anrufen und direkt nachhaken.

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Beitrag von Super Rider »

Zeto hat geschrieben:Ich würd bzgl. der scheibe, einfach mal bei MRA anrufen und direkt nachhaken.
Hab schon ne Mail geschrieben

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Tie
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Beitrag von Tie »

Tja Jungs, klassischer Fall von: Viel zu lange übersehen worden!

Wenn dem so ist wie beschrieben, wäre mein Urteil das Gleiche gewesen!

Die Zulässigkeit eines Austauschwindschildes ist nur über eine eingeprägte KBA-Nummer samt ABE möglich! Wenn Du da ne reine Racingscheibe angeschraubt hast, ist das halt nach aktueller Gesetzeslage nicht in Ordnung!
Ich kann Dir auch keinen Grund nennen wieso das ein HU-Kriterium ist, aber ich mach ja keine Spielregeln - ich befolge sie nur.
Habe meine ABE gerade vor der Nase, auch Typ WVM mit KBA 90512.
Wenn sich diese Nummer auf Deiner Scheibe nicht wiederfindet...

Was die Fußrastenanlage angeht: Absolute Zustimmung mit dem Dekra-Kollegen! Man kann nicht irgendwie nen Toilettengriff drantüddeln und sagen es sei ja nur der Soziussitz!
Was Dir Dein TÜVler da verzapft hat, hast Du entweder misverstanden oder Du hast nen absoluten Maulwurf erwischt!
Wenn Du 2 Sitzplätze eingetragen hast, dann müssen auch 2 (sichere) Sitzplätze vorhanden sein!
Extrem beschrieben: Man kann auch keinen Gartenklappstuhl ins Auto schrauben und sagen, es sei ein vollwertiger Beifahrersitz!

Ich kenne Deine Konstruktion nicht! Aber wenn der werte TÜV-Kollege die von Dir zitierte Meinung vertritt bzw. vertreten hat, wieso hat er Dir die Dinger nicht einfach eingetragen?
Als obs einen Unterschied machen würde, ob der Fahrer vom Sitz fällt oder die Sozia!

So leid es mir tut: Ich hätte ganz genauso geurteilt, wenn mir sowas im Rahmen der HU aufgefallen wäre.
Was mir mein Sachverstand sagen würde, wäre in diesem Zusammenhang völlig irrelevant! (Leider!)
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Oh, das ist hart! :roll:
Aber schon mal vielen Dank für die Antwort!!!
Darf ich denn die Rasten einfach wegmachen? Oder heißt es dann: "Da müssen welche hin!"
Ich frage, weil sich das mit meiner Schark-Komplettanlage beißt! Die ist höher, und da passen die Original-Rasten net mehr!

Gruß Typ44

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wenn Du 2 Sitzplätze eingetragen hast, dann müssen auch 2 (sichere) Sitzplätze vorhanden sein!
Sorry, das ist nunmal so! Ich kanns auf Deinem Avatar erkennen, daß das mit Serien-Rasten nicht klappen kann!
Einzige Möglichkeit: Einzelabnahme bei Deinem TÜV-Kumpel.

Abbauen: Wieder Einzelabnahme mit Änderung der Sitzplatzanzahl.
Solange also 2 Sitzplätze im Schein stehen, müssen da auch welche hin!

Tut mir leid...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Ich brech zusammen... :roll:
Nen TÜV Kumpel gibt's da leider net. Hab mich da vor 10 - 12 Jahren mal irgend wo erkundigt gehabt und fahr seit dem so... :oops:
Wie gesagt, gab nie Probleme und hab mich net weiter drum gekümmert.

Naja, auf jeden Fall vielen Dank Tie!!! Jetzt weiß ich zumindest mal woran ich bin und kann mich dementsprechend kümmern.

Gruß Typ44

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Tie
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Beitrag von Tie »

Kühl Dich mal wieder ab!

Fahr einfach mal zum TÜV, erzähl denen Deine Geschichte und frag nach Auswegen!
Wenn er Dir die Rasten einträgt, sollte sich auch das Problem mit einer zulässigen, gebrauchten Scheibe in überschaubaren Grenzen halten.
Kein Grund panisch zu werden!

Mit "Kumpel" meinte ich den Pfosten, der Sozius-Fußrasten als irrelevant bezeichnet hat! :twisted:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Also die selbstgebauten Fussrasten für den Sozius:
Ich sehe dieses Bauteil als nicht Bauartgenehmigt an.
Isses ja auch, sonst wär ne KBA Nummer, oder ne EG bzw. ECE Nummer eingeprägt.
Wie an den Scheinwerfern.
Wo steht denn im Gesetz, dass man z.b. das Sitzbankmaterial nicht wechseln darf?
So verhält sich das meines Erachtens mit den Sozi Fussrasten auch.
Wenn jetzt nicht explicit nachgewiesen werden kann, dass die selbstgebauten Fußrasten die Sicherheit des Fahrzeugs grundlegend verschlechtern, dann ist das legal.
Warum denn auch nicht? Was besseres oder gleichgutes Nachrüsten darf man. Auch von nicht Bauartgenehmigten Teilen.
So würde ich argumentieren. Und das ist völlig legitim.
Du musst Dir halt im klaren darüber sein, dass Du für Deine selbstgebauten Fußrasten in JEDER Gefahrensituation verantwortlich bist.
Bsp:
... deine Fußraste reißt bei nem Unfall ne Omma inner Mitte durch, bei ner originalen Fußraste wärs möglicherweise nicht passiert, weil die vllt abgebrochen wär.
Dann biste richtig dran. Dann basteln die Dir nen Schuh um Deine Fußrasten, dass Du niemals mehr grün sehen wirst.
Aber legal war das dann alles.

Die Scheibe:
Eine Scheibe, die an einem Fahrzeug angebracht wird, muss bestimmte Brucheigenschaften nachgewiesen haben, sonst wird sie im Verkehr als nicht sicher angesehen.
Bezüglich Splittern usw; absolut zu verstehen.
Wenn eine Scheibe diesen Test gemacht hat, Sei es nur eine Kopie davon, erhält sie eine Kennzeichnung.

--> Hat sie diese nicht?--> Gefährlich. Logisch.

Gruß
Raig

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Hallo zusammen!

Erst mal vielen Dank für die Antworten! Ihr wart schon mal ne große Hilfe! :D
Montag hab ich nen Termin mit nem TÜV'ler, der sich die Sache mit den Rasten anschaut. Mal abwarten was er sagt!

Wegen der Scheibe hab ich in der Teile-Suche gepostet. Vielleicht bekomm ich ja noch was nettes mit ABE. 80€ für eine Neue ist mir im Moment zu teuer. Schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und Geld/Zeit ist knapp, leider!

Hoffe das klappt alles und ich hab dann ein legales Mopped! Halbe Sachen die irgend wann Probleme/Ärger geben können will ich net!

Werd auf jeden Fall noch mal posten wie es gelaufen ist!

Gruß und noch nen schönen Vatertag an alle! :P
Typ44

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Tie
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Beitrag von Tie »

@ Raigy: Und wieso müssen dann Fußrasten-Anlagen eingetragen werden und meine eloxierten LSL-Graffelfußrasten ne ABE? :kratz:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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Super Rider
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NEWS

Beitrag von Super Rider »

..und die Antwort kam:
Hallo,

dabei handelt es sich um das alte Materialprüfzeichen, dafür gibt es keine
ABE, diese Scheibe hätte damals eingetragen werden müssen, diese
Gutachten gibt es heute leider nicht mehr und sie gelten leider auch nicht
mehr. Es tut mir leid, aber ich kann ihnen da nicht weiterhelfen.

Gast

Beitrag von Gast »

Tie hat geschrieben:@ Raigy: Und wieso müssen dann Fußrasten-Anlagen eingetragen werden und meine eloxierten LSL-Graffelfußrasten ne ABE? :kratz:
Wer sagt denn das man das im allgemeinen muß, Tobi. Das sagst Du. Wenn das so wäre, dann wären es doch Bauartgenehmigte Teile.
Nur weil irgendeine Firma angefangen hat die "Eintragungsprobleme" mit Hilfe eines Teilegutachtens zu minimieren, glaubt jetzt jeder das müsse so sein.
Ich kann mir auch ein Teilegutachten für meinen Auspuffhalter anfertigen lassen.
Muss der deswegen eingetragen werden?

Gruß
Raig

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Hallo allerseits!

War grad beim TÜV, und anschließend noch beim Straßenverkehrsamt! Scheibe und Rasten wurden eingetragen! :P

Vielen Dank für Eure Hilfe!
@Super Rider: Wenn Du eine Deiner Scheibe fahren willst, versuchs auch mal mit ner Eintragung! Fragen kostet nix und bei mir war's jetzt gar kein Problem!

Viel Grüße
*Der mit wieder TÜV* :D

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Tie
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Beitrag von Tie »

Na also! Glückwunsch!

Könntest Du mal ein Foto von den Rasten einstellen, damit ich mal ne Vorstellung bekomme?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Typ44

Beitrag von Typ44 »

Hallo Tie!

:oops: .... ich weiß ja net! Die Dinger wurden damals falsch zusammengeschweißt und dann so hergerichtet, das sie funktionieren!
Also ein sehr Augenkrebs-fördernder Anblick! Trotzdem aber sehr stabil!!!

Bin grad dabei, mir was neues zu besorgen! Muss mich mal an's CAD hocken, und dann gibt's was feines von'ner CNC-Maschine! 8)
Ist leider nur ein einmaliges Angebot... wird aber bestimmt geil!

Davon poste ich dann gerne mal Bilder, wenn sie eingetragen sind!!! Die jetzigen zeig ich Dir aber auch noch mal bei Gelegenheit! Werd wohl bald ganz in Deine Nähe ziehen (Umzug)! :wink:

Gruß Typ44

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Beitrag von Super Rider »

*Update, falls für jdn. von Interesse.

Habe mal den Händler angerufen, wo ich die J gekauft habe mit bla bla,
erloschene Betriebserlaubnis, ..
Der durfte dann zum TÜV und ~40€ bezahlen.
Habe jetzt die Scheibe auch im Schein stehn.

Gruß,
SR

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