thema spiegel

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
dr.bruno

thema spiegel

Beitrag von dr.bruno »

hab mal wieder ne frage zum thema spiegel.


wieviel von den dingern müssen dran sein fürn tüv? reicht da einer oder müssen zwei dran sein?

und was kostet es mich wenn mich die bullerei anhält und keine dran sind? gibbet da punkte?


klärt mich mal bitte auf. danke!

bruno

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

das wundert mich halt. in den papieren steht ja nicht explizit drin ob ein oder zwei aussenspiegel dran sind.

im busgeldkatalog hab ich dazu nichts gefunden.

MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

Ich hab mal was gelesen ab Bj. weiß nicht welcher Monat 1990 müßen 2 Spiegel dran sein.
und dann sind es auch immer so große Löffel das man meint Mickey Mouse kommt angefahren.

kawawahni

Beitrag von kawawahni »

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0859.pdf

Spiegel mußt du haben. 8) Hier im Forum ist doch jemand mit nur einem Spiegel.

Gruß Ilko

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Tie
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Beitrag von Tie »

Heizschnucke hat geschrieben:Du musst zwei haben, da Deine Maschine auch mit zwei Spiegeln zugelassen wurde bzw. eine Betriebserlaubnis erhalten habt.

Zum Thema Strafe, da würde der §30StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in Frage kommen. Sie führten ein nicht vorschriftsmässig ausgerüstetes Fzg..bla..bla.

Wenn de an nen bösen Cop gelangst, begründet er ne Gefährdung (isjaauch nicht weit weg begründet). Ich glaub drei Punkte und mindestens 50,- Euro.
Musst sonst noch mal genau in den Bußgeldkatalog schauen.
Boah finster! Da muß man aber schon wirklich jedem Ordnungshüter ins Gesicht Kotzen, daß es alleine wegen eines Spiegels dazu kommt. Also ICH halte einen fehlenden oder unzulässigen Spiegel nicht für ein Attentat auf die öffentliche Ordnung. Hab jetzt gerade im Bußgeldkatalog gesucht und nichts gefunden. Ich stufe das, ohne weitere Vorkommnisse, als OWi ein, also unterhalb der Punktegrenze (garantiere aber nicht dafür!).

Generell gilt aber:
* ab EZ 01.01.90 müssen Krafträder mit einer bbH von mehr als 100 km/h mit einem zweiten Rückspiegel ausgerüstet sein
* vor EZ 01.01.90 genügt ein Rückspiegel
* Größe mind. 60 cm²
Voraussetzung: Zulässiges Prüfzeichen
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

naja, dann muss ich mir fürn TÜV halt einen satz spiegel borgen.

danke für die infos männer :wink:

einervon300

Beitrag von einervon300 »

So muss mich da jetzt mal mit einmischen.... :lol:

Also erstens finde ich persönlich sieht es doch wirklich blöd aus mit nur einem Spiegel rum zu fahren.....wobei das wohl jedem sein Geschmack ist...meiner wäre es jedenfalls nicht.

Zweitens hat TIE recht....ab nem gwissen Bj. was seinem Zitat zu entnehmen ist, braucht man zwei Spiegel...

Drittens ist eine Ordnungswidrigkeit (Owi) von 5 -1.000 Euro aufwärts möglich.... Von 5-35 Euro kann ein Polizist von seinem Opportunitätsprinzip(hoffe ich habs richtig geschrieben...ist lange her.) gebrauch machen. Das heisst er kann mit Bußgeld von 5-35 Euro verwarnen oder er verwarnt mündlich und die Sache ist gegessen.

Wenn eine Owi im Bußgeldkatalog über 35 Euro sprich 40 Euro aufwärts liegt dann ist das ein Owi-Anzeige ( und immer mit Punkten verbunden dabei gehts ab einem los und kann bis 4 rauf) ....sprich der Polizist würde sich rein teoretisch selbst strafbar machen wenn er uns nicht anzeigen würde...Aber nur rein teoretisch, denn keiner von uns wäre böse wenn er uns beim Verstoss mit der Profiltiefe weiterfahren lässt, uns nur mündlich verwarnt und sagt wir sollen den Reifen wechseln....Es sei denn einer von uns ist geil auf Punkte, dann sollte er das dem Polizsiten sagen, der hat bestimmt Freude dran.

Ich persönlich würde wenn jemand mit nur einem Spiegel fährt keine Gefährdung sehen, sonder mir nur denken.....sieht Sch****** aus.. Aber wie gesagt.....jedem sein Geschmack und kommt auf die Maschine an.

Aber Gefährdung grenze ich hier mal aus, gebe aber keine Garantie.... Sollt jemand wegen eine Gefährdung wegen Fahren mit nur einem Spiegel ne Anzeige bekommen, dann rate ich ihm nen Rechtsanwalt zu nehmen....denn da kommt kein Polizist durch...meine Meinung dazu.

Grüße!

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Tie
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Beitrag von Tie »

Vielen Dank für Deinen Hinweis! Das hilft auch mir weiter, da der Bußgeldkatalog eigentlich nicht meine Bibel ist.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

TIE Danke für diesen Text :D :shock:

Miene H1 is Baujahr 89 dann kann ich ja den einen Spiegel wegschmeißen :D

Juhuuuuuuu

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

danke für die zusätzlichen infos.

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elmstreet77
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Beitrag von elmstreet77 »

Ich denke Spiegel haben da schon ihre Bedeutung, wenn du auf der Renne bist, denke ich geht das klar, aber im Straßenverkehr halte ich keine Spiegel für ein NoGo, was ist wenn du nicht richtig schaust, gefährdest dich und andere Verkehrsteilnehmer!
Entweder Spiegel dran, oder runter von der Strasse!

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Also meine Z hat nur einen (links) und ich hab den 2. auch noch nie Vermisst an dem Ding (bei nem Sportler find ich sieht es aber komisch aus) :roll:

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Sleipnir
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Beitrag von Sleipnir »

Sieht eigentlich jemand mehr als sich selber in den Spiegeln? Zumindest ich hatte noch nie ein Motorrad wo nicht wenigstens die Hälfte des Spiegels von mir selber verdeckt wurde. Wenn ich wirklich etwas sehen will muß ich nen Schulterblick machen. Glaub ich brauch so "Wohnwagenspiegel" :roll: :lol:

Rein optisch gesehen würde ich sagen, 2 oder keinen.
<ZX750Holy-One000156> https://youtu.be/h5nDeMvPJZE

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Awak
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Beitrag von Awak »

Ich sehe mich kaum im Spiegel. Den linken benutze ich um zu schauen ob jemand neben mir ist und den rechten um hinter mir zu schauen.
Im rechten sehe ich mich fast zur Hälfte und muss mich leicht nach linksbewegen um zu schauen was hinter mir ist.

Optisch finde ich 2 besser als ein... wobei das ist 'ne Gewichtsreduzierung... :lol:
Live With Full Force !!!
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Beachtung der Groß-Kleinschreibung, sowie korrekte Buchsatben folgen ist unkreativ...

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

Sleipnir hat geschrieben:Sieht eigentlich jemand mehr als sich selber in den Spiegeln? Zumindest ich hatte noch nie ein Motorrad wo nicht wenigstens die Hälfte des Spiegels von mir selber verdeckt wurde. Wenn ich wirklich etwas sehen will muß ich nen Schulterblick machen. Glaub ich brauch so "Wohnwagenspiegel" :roll: :lol:
Das hab ich mich auch schon gefragt..
Damit ich was sehe, muss ich immer den Arm näher an den Körper bringen,
sonst seh' ich nur max. die halbe Spur.
Bei höheren Geschw.'en wird's allerdings mitm Schulterblick etwas schwieriger,
z.B. beim Wechsel auf die linke Spur.

Seit ich Fahrrad fahre, habe ich mir schon angewöhnt, durch nen Schulterblick,
fast alles um mich zu sehen - wenn auch für kurze Zeit (etwa wie'n Radar).

Auf Landstrtaßen ist es ja auch noch möglich, nen 'guten' Schulterblick zu machen,
aber so ab 160 schätze ich doch schon ein Stück weit die Spiegel.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ihr habt Sorgen ...

Frage geklärt?

Gut!

Sinn und Unsinn bitte in der Quasselecke! :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

einervon300

Beitrag von einervon300 »

So Jungens!

Lass mich da nicht lumpen und hab mal recherchiert bevor ich dummes sage.

Seit 01.01.90 muss ein Kraftrad einen Spiegel links haben! Die davor brauchen gar keinen! Die ab Bj. 01.01.90 brauchen nur einen! So die STVZO! Zwei bauen die Hersteller aber wegen Optik und Sichtverhältnissen.

Jetzt kommts!

Wer mit gar keinem Spiegel fährt. Vor Bj 90 der muss gar nix zahlen.

Wer ab Bj. 90 mit gar keinem Fährt muss nach § 30 STVZO 25 Euro bezahlen wenn er von den grünen angehalten wird. So......eine Gefährdung kann man wohl ganz ausschließen. Es heisst zwar in selbigem § noch, dass es eine Steigerung gibt wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird. Da wären wir im Bereich von 90 Euro und Punkten.

Das wird jedoch nicht der Fall sein, denn warum sollte einer dessen Moped Bj nach 90 ist eine wesentliche Beeinträchtigung unterstellt werden, wenn einer mit Bj vor 90 herumfährt?!?!!? Da beißt die Maus kein Faden ab. Das geht nicht.

Hoffe ich hab dem einen oder anderen weitergeholfen.......Denke das Thema könn ma abhacken.

Gruss!

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

einervon300 hat geschrieben:So Jungens!

Lass mich da nicht lumpen und hab mal recherchiert bevor ich dummes sage.

Seit 01.01.90 muss ein Kraftrad einen Spiegel links haben! Die davor brauchen gar keinen! Die ab Bj. 01.01.90 brauchen nur einen! So die STVZO! Zwei bauen die Hersteller aber wegen Optik und Sichtverhältnissen.

Jetzt kommts!

Wer mit gar keinem Spiegel fährt. Vor Bj 90 der muss gar nix zahlen.

Wer ab Bj. 90 mit gar keinem Fährt muss nach § 30 STVZO 25 Euro bezahlen wenn er von den grünen angehalten wird. So......eine Gefährdung kann man wohl ganz ausschließen. Es heisst zwar in selbigem § noch, dass es eine Steigerung gibt wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird. Da wären wir im Bereich von 90 Euro und Punkten.

Das wird jedoch nicht der Fall sein, denn warum sollte einer dessen Moped Bj nach 90 ist eine wesentliche Beeinträchtigung unterstellt werden, wenn einer mit Bj vor 90 herumfährt?!?!!? Da beißt die Maus kein Faden ab. Das geht nicht.

Hoffe ich hab dem einen oder anderen weitergeholfen.......Denke das Thema könn ma abhacken.

Gruss!
:respekt: klar und präzise auf den punkt gebracht. beinhaltet alles was ich wissen muss. Danke!

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Das ist ja Geil!!

gibts das zum Ausdrucken und mitnehemen für deine Kollegen??

ich hab ne 85er Z750 und der Spiegel der als alibi drann war ist grade im Regal Verschwunden :twisted:

einervon300

Beitrag von einervon300 »

Ich mach ne Kopie und gibt bescheid wenn ich sie habe. Gerne kann sie jeder auf Anfrage haben.

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Cool danke.. :D

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

@ all ...ich glaube nich dass es ohne spiegel geht ...
sprich die angaben sind meiner meinung nach nich richtig ...

ich hab eben mal gegoogelt ...

=> eine offizielle tuev-seite ... einfach mal bei spiegel schauen ...

auch vor 1990 muss man(n) einen spiegel haben ... so hatte ich es auch in erinnerung ....

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CJ
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Registriert: 30 Mai 2005 10:54
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Beitrag von CJ »

Also ich glaub das gerade beim Motorradfahren sind "Informationen" wo sich welches Auto um mich herum befindent mega wichtig! Und da wollt Ihr euch freiwillig "die Eier abschneiden"???
Selbst wenn man kurz den Arm ans Körper drücken muss, macht doch nix. Dafür weis man was Sache ist.
Ausserdem, wie schei***e sieht den ein Supersportler mit einem Spiegel aus?!
Wenn ohne Spiegel, dann müssen die mit etwas ersetzt werden.
Z.B. mit ner miniCam im Heck und vorne im Kockpit ein kleines Display. Aber blind fahren.................?

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Schade ich hatte was im Kopf das früher einer und ab 90 2 drann sein müssen aber die hoffnung das jemand was gefunden hat stirbt zuletzt :roll:

ist ja wie mit den Blinkern.. wenn meine Z 1 Jahr Später gebaut worden wäre müsste sie hinten auch blinker haben so wie sie ist braucht sie aber nur am Lenker die Ochsenaugen... :roll:

einervon300

Beitrag von einervon300 »

Kann sein das der TÜV so sieht....Bußgeldrechtlich wird aber nichts passieren. Ist aber nicht das erste mal, dass der TÜV für die Hauptuntersuchung Sachen bemängelt, obwohl kein Bußgeld fällig wäre.

Andersrum ist auch oft so, dass der TÜV Teile enträgt, welche nicht zulässig wären. Kann passieren wenn man einen beim TÜV kennt und der die Teile einträgt. ABER AUFGEPASST: Das schützt nicht vor Strafe, denn jeder Polizist kann nen Gutachter holen, wenns dann nicht passt dann kanns sein, dass Gutachtenkosten und Bußgeld auf einen zukommen + Untersagung der Weiterfahrt.

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