Seite 1 von 1

Verkleidung

Verfasst: 31 Mär 2009 12:20
von GG
Hallo

Ich fahre eine ZXR J mich würde interessieren ob ich auch ohne Verkleidung diese fahren darf oder nicht.


MfG

GG :?: :party:

Verfasst: 31 Mär 2009 12:23
von Catweazle
musste austragen lassen ist aber eig. kein großes ding ...

Verfasst: 31 Mär 2009 12:25
von mikevandike
Ja, jeder Umbau bzw. jede Veränderung muss eingtragen bzw. wie in deinem Fall ausgetragen werden... 8)

Verfasst: 31 Mär 2009 12:27
von Gast
Catweazle hat geschrieben:musste austragen lassen ist aber eig. kein großes ding ...
Kein großes Ding? Na Du musst es wissen...

Gruß

Verfasst: 31 Mär 2009 12:29
von Catweazle
warum Raigi??

ich bin damals hin gefahren und hab 37 euro bezahlt und gut wars... :lol:

dauerte ca. 10 min.

aber ich bin kein >TÜV Mannund kann nur aus eigener erfahrung mit ner ZZR 600 reden.. gibt es denn da sonst größere Probleme? :roll:

Re: Verkleidung

Verfasst: 31 Mär 2009 13:33
von alter-mann
GG hat geschrieben: Ich fahre eine ZXR J mich würde interessieren ob ich auch ohne Verkleidung diese fahren darf oder nicht.
... nein ...
und die sache beim tuev ist ... eigentlich auch "ganz einfach" ...
manche pruefer interessiert es halt nich und du bekommst
"normal" tuev ...
dass hat aber nichts mit austragen zu tun ...
sobald dir ein tuev-pruefer die verkleidung austragen soll ..
wird er (je nach dem wie er es eben sieht) auch "fahrversuche machen wollen" ...
und die koennnen dann wieder "richtig geld" kosten ..

es ist halt wie vieles im motorradleben ... absolut unterschiedlich
und von tuev-man(n) zu tuev-man(n) - region verschieden ..

nur auf dauer wird es wohl rund ums motorrad was den tuev angeht (bei solchen sachen) erher schwerer als leichter ... :idea:

Verkleidung

Verfasst: 31 Mär 2009 17:17
von GG
Sers

Kann mir mir eigentlich die :kotz: Pozilei was tun wenn ich ohne Verkleidung fahre und diese nicht ausgetragen ist.

MfG

GG 8)

Verfasst: 31 Mär 2009 18:35
von Tie
Da Du nach aktueller Gesetzeslage mit demontierter Verkleidung ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist, kann sie das sehrwohl!
Aus gleichem Grund wurden wir (GTÜ) auch dazu angewiesen in solchen Fällen keine Plakette zu pappen!
Persönliche Meinungen sind hier irrelevant...

Verfasst: 31 Mär 2009 20:09
von Schabo
Man kann das ganze aber auch andersrum aufziehen..... wenn dir keiner die Verkleidung austragen will, lässt Du dir einfach ne Lampenmaske als Verkleidung eintragen.
Damit hat der Tüv dir ne andere Verkleidung eingetragen und die Sache ist vom Tisch, denn Du hast ja ne Verkleidung dran.
Ist rechtlich wasserdicht - stand neulich inner Fighters ein Bericht zu dem Thema.
Wenn se dir nix austragen wollen - dann sollen sie dir halt was anderes eintragen. :wink:

Verfasst: 31 Mär 2009 20:14
von Tie
:kratz: Ihr kommt auf Ideen ... :wink:

Das wird aber auch nur in Einzelfällen geklappt haben. Und wenns eingetragen ist, wirds die nachfolgenden Prüfer nicht mehr kümmern, da dafür ja jemand anderes ne Unterschrift geleistet hat.

Auch wenn das nach einer "eleganten" Methode klingt, hebt das das Obengesagte aus meiner Sicht nicht auf.

Bin ich froh, daß ich mit Einzelabnahmen nix am Hut hab!
Die ganze Thematik ist sogar aus meiner Sicht ... :kotz:

(Trotzdem halte ich mich gezwungener Weise an die Spielregeln ...)

Verfasst: 31 Mär 2009 20:17
von medianca
Schabo hat geschrieben:Man kann das ganze aber auch andersrum aufziehen..... wenn dir keiner die Verkleidung austragen will, lässt Du dir einfach ne Lampenmaske als Verkleidung eintragen.
Damit hat der Tüv dir ne andere Verkleidung eingetragen und die Sache ist vom Tisch, denn Du hast ja ne Verkleidung dran.
Ist rechtlich wasserdicht - stand neulich inner Fighters ein Bericht zu dem Thema.
Wenn se dir nix austragen wollen - dann sollen sie dir halt was anderes eintragen. :wink:
genauso hab ich es gemacht :lol:

Verfasst: 31 Mär 2009 20:18
von Takis
Schabo hat geschrieben:Man kann das ganze aber auch andersrum aufziehen..... wenn dir keiner die Verkleidung austragen will, lässt Du dir einfach ne Lampenmaske als Verkleidung eintragen.
Damit hat der Tüv dir ne andere Verkleidung eingetragen und die Sache ist vom Tisch, denn Du hast ja ne Verkleidung dran.
Ist rechtlich wasserdicht - stand neulich inner Fighters ein Bericht zu dem Thema.
Wenn se dir nix austragen wollen - dann sollen sie dir halt was anderes eintragen. :wink:
So habe ich es auch gemacht :wink:

Verfasst: 31 Mär 2009 20:22
von alter-mann
Schabo hat geschrieben:... und die Sache ist vom Tisch, denn Du hast ja ne Verkleidung dran...
nur dann wenn man(n) auch ne verkleidung dranhaben moechte ...
ansonsten ist man(n) genau so nass.

Verfasst: 31 Mär 2009 22:31
von Sleipnir
Warum kann man sich eigentlich nicht "wahlweise mit - oder" eintragen lassen? Wenn ich mir bei nem Rutscher die Verkleidung plätte erlischt ja auch nicht direkt die Betriebserlaubnis, oder?
Heute hab ich Lust auf ohne morgen mit. Beides ist genehmigt. Warum nicht beides eintragen?

Verfasst: 01 Apr 2009 16:16
von Gast
Die Bauartgenehmigung einer ZXR ist direkt nach dem Fließband erstellt worden.
D.h. sie hatte ne Verkleidung an.
Jetzt hat sie in der ABE der ZXR selber eine Verkleidung stehen, die dazu dient Wind abzuweisen, Luft an die wichtigen Orte zu leiten usw.
Wie n Porsche oder n Fiat auch.
Darf der denn seine Karosserie abbauen???? Und nackt rumfahren? Warum denn nicht? Die Motorräder dürfens doch auch, würden diejenigen sagen.


Gruß
Raig

Verfasst: 01 Apr 2009 16:54
von Sleipnir
Das alles Sinn seinen Sinn hat war mir bewußt. Meinte nur, wenn ich z.B. die Verkleidung jetzt austragen lasse und irgendwann wieder auf "mit Verkleidung" umbau, muß ich die ja wieder eintragen lassen. Warum? Es war mit schon immer genehmigt. Warum läßt man sie nicht einfach drin?!
Auch andere Auspuffanlagen, oder hoher - tiefer Lenker, 1 Mann Betrieb - 2 Mann Betrieb etc.
Das ein TÜV Prüfer nachsieht ob ich beim Anbau alles richtig gemacht hab ist völlig OK. Aber dieses ein- austragen hätte mal ein Ende^^

Verfasst: 01 Apr 2009 17:11
von CJ
Sleipnir hat geschrieben:Das ein TÜV Prüfer nachsieht ob ich beim Anbau alles richtig gemacht hab ist völlig OK. Aber dieses ein- austragen hätte mal ein Ende^^
Wenns nicht ein/ausgetragen wird, wie soll ein aussendstehender nachprüfen ob Du es beim TÜV vorgeführt hast und der den Umbau für OK befunden hat???

Verfasst: 01 Apr 2009 19:00
von Tie
Der technische Istzustand jedes Fahrzeuges ist verpflichtend in den Fahrzeugpapieren zu dokumentieren! Genau aus dem Grund, den CJ zum Schluß angeführt hat. Ein Auspuff hat ne ABE bzw. E-Nr. und verändert nicht maßgeblich die Eckdaten eines Fahrzeuges.

Zusammgefasst heißt das:

Baut jemand eine Verkleidung dauerhaft ab, muß es eingetragen werden. (Änderung des Serienzustandes, erloschene BE)

Baut jemand danach die Verkleidung wieder an, ist das eine Rückrüstung in den Serienzustand und die vorhergegangene Eintragung muß wieder gestrichen werden. (Korrektur des Istzustandes in den Fahrzeugpapieren.)

Baut jemand eine andere Verkleidung an muß diese ebenfalls in den Papieren dokumentiert werden. (Änderung des Serien- bzw. des dokumentierten Fahrzeugzustandes, erloschene BE)

Fragt nicht nach dem Warum - ES IST SO!

Genug Smalltalk, jetzt ... :wink:

Verkleidung

Verfasst: 09 Apr 2009 12:46
von GG
Sers

Danke für die vielen Antworten ich habe die Verkleidung wieder rauf.
Aber ich finde das mit dem austragen eintragen einfach nur Typisch Bürokratie um mehr gehts ja auch nicht den sicherehitsrelevant ist es auf keinen Fall.


MfG

GG :prost:

Re: Verkleidung

Verfasst: 09 Apr 2009 13:28
von kleiner onkel
GG hat geschrieben:Sers ...den sicherehitsrelevant ist es auf keinen Fall...
doch.

was glaubst du denn, wie sich das fahrverhalten verändert bei
240 km/h ohne verkleidung???

Re: Verkleidung

Verfasst: 09 Apr 2009 14:23
von CJ
kleiner onkel hat geschrieben:
GG hat geschrieben:Sers ...den sicherehitsrelevant ist es auf keinen Fall...
doch.

was glaubst du denn, wie sich das fahrverhalten verändert bei
240 km/h ohne verkleidung???
das tut es auf jeden Fall. Aber eine Austratung wirkt da nicht entgegen :-)
Also is es (bei der Verkleidung) doch Bürokratie.

Verkleidung

Verfasst: 31 Mai 2009 14:44
von GG
Sers

Das ist mir schon klar das sich das Fahrverhalten veränder da die Aerodynamik anders ist.Abgesehen davon kann mann eh nur auf der Autobahn diese Geschwindigkeit ausfahren ( ist zumindest bei mir so) und ich finde Autobahn doff.
Das ist meine Meinung.

MfG

GG :roll:

Verfasst: 31 Mai 2009 15:16
von Tie
Gesetzgebung mit individueller Fahrstilanpassung gibt es aber leider nicht!
Vor dem Gesetz sind alle gleich!

Ich denke zu dem Thema wurden jetzt alle Eventualitäten erschöpfend beantwortet!

P.S.: Die aerodynamische Physik beginnt ab Geschwindigkeiten von 120 km/h spürbar wirksam zu werden! Ab da kanns also damit begründbare negative Auswirkungen auf Fahrstabilität geben (Pendeln, Lenkerschlagen, etc.)
Wer behauptet diese Geschwindigkeit nicht zu fahren lügt!