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4 Scheinwerfer? Geht dass?

Verfasst: 30 Dez 2008 20:28
von H1Muss
Ich möchte meine GFK kanzel mit 4 Scheinwerfern für die Straße ausrüsten( 2Abblend- , 2 Fernscheinwerfer). Aussehen soll das ganze ähnlich wie bei der ZZR1400 von Kawasaki. Bisher habe ich jedoch nur sehr unterschiedliche Informationen gefunden. Gelten EG- Bestimmungen oder deutsche? Die alten deutschen Bestimmungen sagen jeweils ein Scheinwerfer mit Abstand 20cm zueinander, aber das kann ja nicht mehr gelten, sonst gäbe es die ZZR ja nicht... Bitte um Hilfe.

Verfasst: 30 Dez 2008 21:08
von J-Racer
Klar geht das :wink:

Am PKW darf man sogar bis zu 6 haben :lol:

Verfasst: 30 Dez 2008 22:09
von Harm
Ist prinzipiell deine Sache, ob du nach alter oder neuer Norm baust.
Nur darfst du nicht "mixen"
Also entweder alles mit grossem E oder alles mit kleinem e.
Hat tobi mal so erklaert wenn ich mich recht erinnere.
S.

Verfasst: 31 Dez 2008 1:22
von H1Muss
Ich hab den Bericht mit Kennwort "mixen" gefunden, jedoch die Unterschiede in Bezug auf die Scheinwerfer nicht klar erkannt.
Soll ich da zum TÜV gehen und sagen ich will EG und gut ist? Wissen die da bescheid? Ist es wichtig ob auf meinen Ellipsoidscheinwerfern ein großes oder ein kleines e,E ist?
Sorry wenn ich so doof frage, aber ich habe echt keine Erfahrung damit.
Das nächste ist die Beschaltung. Die inneren Scheinwerfer hätte ich gerne als Abblender, die äußeren als Fernlicht, gibts da Regeln? Ich hab mir gedacht das Abblendlicht dichter zusammen zusetzen um die Fuhre als Einspurfahrzeug kenntlich zu machen und die Fernlichter weiter auseinander zu setzen da die sowieso niemand sieht, schließlich blende ich immer ab, wenn jemand kommt. Aber denken und wissen....Das nächste ist die Zulssung der Ellipsoidscheinwerfer. Die sind ja bereits Zugelassen, ist eine Eintragung dann überhaupt nötig?

Verfasst: 31 Dez 2008 11:41
von alter-mann
ich wuerde ... bevor ich mit dem umbau beginne den pruefer welchen mir damit tuev geben soll ...
bzw.
der ... der es eintragen soll fragen wie er die sache sieht ...

Verfasst: 31 Dez 2008 11:51
von 99er
alter-mann hat geschrieben:ich wuerde ... bevor ich mit dem umbau beginne den pruefer welchen mir damit tuev geben soll ...
bzw.
der ... der es eintragen soll fragen wie er die sache sieht ...
Das sollte man auf jeden Fall tun. Der Prüfer fühlt sich immer wohler, wenn er von Anfang an einbezogen wird, als später vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. So hab ich`s beim 7er-Scheinwerfer auch gemacht.

Sonst findest du auch hier drei sehr interessante Links zu dem Thema: http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=41047

Gruss Jan

Verfasst: 31 Dez 2008 13:12
von Tie
Zum selber lesen:http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=6791

(vorletzter Post)
Also entweder alles mit grossem E oder alles mit kleinem e.
Hat tobi mal so erklaert wenn ich mich recht erinnere.
Das ist aber dunkelste Theorie!
Ich kenne keinen Prüfer der da unterscheidet! Abgesehen davon, daß eh fast alle erhältlichen Leuchtmittel E-geprüft sind.

Das mit großem und kleinem E ist übrigends EG und ECE. Braucht hier aber nicht interessieren!

Verfasst: 31 Dez 2008 18:06
von H1Muss
Besten Dank, jetzt hats geschnaggelt. So wie ich es sehe darf ich das, aber zum Tüver geh ich jetzt vorab und frage nach, dann kann nichts schief gehen. Danke

Verfasst: 01 Jan 2009 3:51
von Gast