Predator182 hat geschrieben:Hallo Leute
Ich habe meine J von 2 Sitzer zu 1 Sitzer Umbebaut.
Jetzt meine Frage muss ich das eintragen lassen
Weil ich im Frühling zum TUV muss .
Danke schon im vorraus
Ist das euer Ernst, das man so was eintragen muß?? Oder verarscht ihr ihn nur?
Conni70
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Es gibt immer Leute, die Recht haben:
Die einen vorher, die anderen nachher
Habe vor 5 Jahren auf Einsitzer umgebaut. Der Höcker ist auch eingetragen. Allerdings steht bei mir immernoch 2- sitzer im Schein und Brief. Ich baue das ab und an um, um jemanden mitzunehmen. Womöglich ist das nicht rechtens aber bisher hat es der Tüv nie bemängelt oder gesehen, das es noch so drin steht.
Zeto hat geschrieben:Mann muss eigentlich auch eintragen lassen, wenn man die Verkleidung abmotiert...
Hat mein Vater mit seiner TRX durch, und die hat original nur ne Halbschale.
da die Verkleidung (oder auch nur halbschale) Bestadteil der original BE ist, muss bei einem Abbau solcher Teile eine Änderung eingetragen werden....
Klingt komisch - ist aber so....
Jörch hat geschrieben:Der Höcker ist auch eingetragen. Allerdings steht bei mir immernoch 2- sitzer im Schein und Brief.
bei mir genau das selbe.
gutachten in dem sinn hatte ich auch nicht.
bei mir ist lediglich ein schildchen mit einlaminiert auf dem der hersteller steht.
der tüv mensch hats mir aber anstandslos eingetragen.