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Gerücht um Reifenpaarungen
Verfasst: 19 Nov 2008 16:38
von Gast
Hi
Bei uns geht das Gerücht um dass ich zum Beispiel vorne ne Pirelli und hinten nen Metzeler fahren darf wenn sie freigegeben sind.
Könnt ihr etwas dazu sagen?
Ich bin der Meinung dass das Bullshit ist. Ich hab in der Fahrschule gelernt dass am Motorrad immer Reifen des gleichen Typs sein müssen.
Verfasst: 19 Nov 2008 16:52
von Der-Retter
Markenübergreifend ?
Ne das geht nicht, hab ich zumindest noch nie gehört.
Du darfst bei ein paar wenigen Reifen mit einem anderen Modell des Herstellers in Kombination fahren.
Allerdings geht das halt auch wie gesagt nur bei sehr wenigen Reifen-Modellen.
Verfasst: 19 Nov 2008 16:56
von traumreiter
wenn ich mich recht erinner, war vor einiger zeit mal nen bericht bei moto bike, auf dsf, was drin, da haben die ne bmw mit zwei verschiedenen marken ausgerüstet und haben so ne tour gemacht.
aber keinen plan, was die tüver dazu sagen, oder ob man es darf oder net
Verfasst: 19 Nov 2008 17:00
von Monster-Sascha
Bei manchen Motorrädern ist das glaub egal, soweit ich weis.
Ich hatte mal eine Suzuki Bandit 400 im Fuhrpark, bei der durfte ich verschiedene Hersteller fahren, nur die Größe musste passen.
Voraussetzung: Geschwindigkeitsindex der Reifen maximal H.
Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher, ob das auch heute noch gilt.
Grüße Sascha
Verfasst: 19 Nov 2008 17:34
von Catweazle
Stimmt Sascha..
ich hab auf Meiner Z auch Verschiedene Reifen
vorne Donlop und Hinten Pirelli.
es sind Beides V Reifen aber ich müsste auf der Z nur H Fahren..
ist so Vom Tüv Abgesegnet weil die Fuhre eh net so Schnell ist..
bei den ZXRs ist das aber defi nicht Erlaubt!

Verfasst: 19 Nov 2008 18:15
von Tie
Wenn keinerlei EXPLIZITE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN vorliegen DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
Macht ja auch wenig Sinn, wenn man weiß, daß sogut wie alle Reifenhersteller Vorder- und Hinterrad aufeinander abstimmen (Profil, Kontur, Gummi-Mischung, etc.).
Experimentiert da bloß nicht rum! Wenn Ihr da auf die Fresse geht, zahlt keine Versicherung dieses Universums!
Und wenn jetzt das Argument kommt: "Im Fahrzeugschein eines Kumpels meines Cousins steht aber keine Reifenbindung! Der darf das!" heißt das nur, daß er eine beliebige Reifenpaarung eines Herstellers UND einer Baureihe fahren darf, auch wenn es keine ausdrückliche Freigabe für das ursprüngliche Modell gibt. Gleiches gilt für die Exoten, die ebenfalls keine Profilbindung haben.
Und dann hätten wir noch die aktuellste Masche (z.B. bei Suzuki). Da steht bei aktuellen Mopeds immer häufiger keine Profilbindung mehr im Schein, sondern sinngemäß: Reifen-Herstellerfreigabe zu beachten.
D.h.: Der Mopedhersteller reicht den Stiefel an die Reifenhersteller weiter, Freigaben für ihre Schluffen zu erstellen. Es haftet also der Reifenhersteller für die Freigabe an Maschine XYZ. Der Halter hat somit die Pflicht sich einen Reifen zu besorgen, für den es eine Freigabe für das entsprechende Moped gibt.
Bei Oldtimern, Mofas und LKRs siehts wieder anders aus.
Generell ist es aber auch dann immer sinnvoll einen einheitlichen und harmonierenden Satz Reifen zu fahren, auch wenn man vorne nen Sportreifen und hinten ne Stollenpelle fahren dürfte.
Verfasst: 19 Nov 2008 19:11
von traumreiter
unabhängig dases totaler schwachsinn ist, ist es denn explizit irgendwoe verboten ?
Verfasst: 19 Nov 2008 19:47
von Tie
DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
Hätte ich "verboten" schreiben sollen?

Verfasst: 19 Nov 2008 21:10
von kleiner onkel
Tie hat geschrieben: DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
....
traumreiter hat geschrieben:unabhängig dases totaler schwachsinn ist, ist es denn explizit irgendwoe verboten ?....
wie geil... welcome back traumreiter
und pass auf, da vorne stehen die bullen...muahahaah
MEGAROFL
Verfasst: 20 Nov 2008 10:31
von Gast
Danke! 10,- Euro gewonnen

Verfasst: 20 Nov 2008 11:35
von traumreiter
ne ich hab mal nen bissle gegoogelt.
bundesverband
http://www.bundesverband-reifenhandel.d ... eifung.pdf
tüv nord
http://tuev-nord.de/23187.asp
das liest sich so, als ob man nur die dimensionen und die geschwindigkeitsangabe gleich haben muss, auf den reifen
tie, kannst du dir das mal bitte genau durchlesen und nen sagen was du daraus liest
und wenn ich das bei bridgstone richtig gelesen hab, sagen die
Hersteller Bridgestone:
Die Profile BT014 und BT016
gleichlautende dürfen miteinander kombiniert werden.
Die Profile BT54, BT020 und BT021
dürfen miteinander kombiniert werden
also kann man ja schonmal die profile unter einander mischen.
nicht das ich sowas machen würd, nur des thema nervt langsam, weil jeder ne andere meinung hat und ich endlich klarheit haben will, ob irgendwo es ein gesetz gibt, wo es schwartz auf weiss steht, § soundso sagt, in D verboten. was ja nicht bedeuten muss, das die eu es verbietet. geht denn eu recht vor oder brd recht
in ösi oder frankreich isses da echt anders
@ kleiner onkel, ich war nie weg, nur stiller geworden,aus persönlichen gründen, und mit den grünen hab ich im mom. ganz andere sorgen, als meine reifen, da diese beide von conti sind, he he
Verfasst: 20 Nov 2008 19:04
von Tie
Träumchen, bitte lies nochmal was ich geschrieben habe:
Tie hat geschrieben:Wenn keinerlei EXPLIZITE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN vorliegen DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
Macht ja auch wenig Sinn, wenn man weiß, daß sogut wie alle Reifenhersteller Vorder- und Hinterrad aufeinander abstimmen (Profil, Kontur, Gummi-Mischung, etc.).
Experimentiert da bloß nicht rum! Wenn Ihr da auf die Fresse geht, zahlt keine Versicherung dieses Universums!
Und wenn jetzt das Argument kommt: "Im Fahrzeugschein eines Kumpels meines Cousins steht aber keine Reifenbindung! Der darf das!" heißt das nur, daß er eine beliebige Reifenpaarung eines Herstellers UND einer Baureihe fahren darf, auch wenn es keine ausdrückliche Freigabe für das ursprüngliche Modell gibt. Gleiches gilt für die Exoten, die ebenfalls keine Profilbindung haben.
Und dann hätten wir noch die aktuellste Masche (z.B. bei Suzuki). Da steht bei aktuellen Mopeds immer häufiger keine Profilbindung mehr im Schein, sondern sinngemäß: Reifen-Herstellerfreigabe zu beachten.
D.h.: Der Mopedhersteller reicht den Stiefel an die Reifenhersteller weiter, Freigaben für ihre Schluffen zu erstellen. Es haftet also der Reifenhersteller für die Freigabe an Maschine XYZ. Der Halter hat somit die Pflicht sich einen Reifen zu besorgen, für den es eine Freigabe für das entsprechende Moped gibt.
Bei Oldtimern, Mofas und LKRs siehts wieder anders aus.
Generell ist es aber auch dann immer sinnvoll einen einheitlichen und harmonierenden Satz Reifen zu fahren, auch wenn man vorne nen Sportreifen und hinten ne Stollenpelle fahren dürfte.
Bevor ich mir Deine 4 Jahre alten Schinken ansehe, bleibe ich bei dem was ich gelernt und während meiner letzten Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommen habe. (Dieser Reifenherstellerverband ist für meinen Job vollkommen uninteressant, da er absolut NICHTS mit der derzeit gültigen Gesetzeslage am Hut hat!)
Wie auch der TÜV in Deinem Link schreibt:
Unter folgenden Voraussetzungen kann, aufgrund einer Bekanntgabe des Bundesverkehrsministeriums, von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abgewichen werden:
...
Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifen ohne jede Einschränkung an dem betreffenden Motorrad gefahren werden darf.
Is sinngemäß das Gleiche, wie ich es gestern geschrieben habe!
Und darüber brauchen wir eh nicht reden:
Unsere Empfehlung: Halten Sie sich im Interesse Ihrer Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da nur diese in aufwendigen Fahrversuchen auf Ihren Motorradtyp abgestimmt sind. Besonders bei schnellen Motorrädern haben nicht nur Bauart und Größe, sondern auch Fabrikat und Profil der Reifen erhebliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten, speziell bei hohen Geschwindigkeiten.
Und weil Du es wahrscheinlich nicht mitbekommen hast:
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229
Nachtrag: Wenn ein Reifenhersteller, wie hier Bridgestone, eine Freigabe erteilt, daß ein 14-er mit einem 16-er kombiniert werden kann, ist alles in Butter, solange man diese Freigabe im Bedarfsfall auch vorweisen kann.
Ähnliches gibts bei BT20/21.
Aber vorne Conti hinten Bridgestone ... NEVER!!!
Verfasst: 22 Nov 2008 10:32
von Gast
kleiner onkel hat geschrieben:Tie hat geschrieben: DEFINITIVES NEIN - UNZULÄSSIG!
....
traumreiter hat geschrieben:unabhängig dases totaler schwachsinn ist, ist es denn explizit irgendwoe verboten ?....
wie geil... welcome back traumreiter
und pass auf, da vorne stehen die bullen...muahahaah
MEGAROFL
Muhahaha. Wie geil ist das denn?
Im sonstigen: Thumbs up für Tobi, der Recht hat.
Gruß
Verfasst: 22 Nov 2008 13:29
von Catweazle
Tie hat das ja alles schon sehr genau Ausgeführt
wollt halt nur reinwerfen das man es Bei motorrädern mit
H
Bereifung Eintragen lassen Kann..
Also Sowas mit die Kleine GPZ305 von meinem Dad oder meine alte Z 750
da hab ich das Abnehmen lassen da die Reifen ja auch etwas Länger drauf bleiben als bei nem Sportler lohnt sich das...