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Anhängerkupplung

Verfasst: 14 Sep 2008 17:57
von Takis
Habe an meinen Auto ( damit ich mein Mopet ziehen kann ) eine gebrauchte Opel AHK angebaut . Das Teil hat ein Typenschild mit allen Daten und Prüfzeichen . Muß ich die AHK nun eintragen lassen ? Habe mal gelesen das braucht man heute nicht mehr , wenn die AHK ein Prüfzeichen hat .

Verfasst: 14 Sep 2008 18:42
von Catweazle
Du sollst dein Mobbed Fahren :!: :!: :!:
nicht hinterher ziehen :wink:

Verfasst: 14 Sep 2008 19:43
von AndyG
Hi Takis,
wenn die Kupplung eine e-Nummer hat brauchst du die nicht eintragen.
Du mußt aber die Einbauanleitung auf der diese Nummer auch eingetragen ist, immer mitführen und auch bei der HU vorlegen.

Verfasst: 14 Sep 2008 22:58
von Tie
AndyG hat geschrieben:Hi Takis,
wenn die Kupplung eine e-Nummer hat brauchst du die nicht eintragen.
Du mußt aber die Einbauanleitung auf der diese Nummer auch eingetragen ist, immer mitführen und auch bei der HU vorlegen.
Perfekt!
Nur wenn die Kupplung ne E-Nr. hat reicht das den Prüfern in der Regel.

Verfasst: 15 Sep 2008 7:59
von AndyG
Hi Tie,
wir hatten uns ja schon mal über dieses Thema unterhalten und danach war ich ja nochmals beim TÜV und der neue Prüfer wollte diesen Wisch auch unbedingt sehen.
Ich hatte ihn da zufälligerweise auch mit. Mir war gar nicht bewußt das diese "Einbauanleitung" ein amtliches Dokument ist und ich hab das Ding jetzt lieber dabei :D

Verfasst: 15 Sep 2008 18:26
von Tie
Was beweist, daß es Schlimmeres, als mich gibt! :twisted: :wink: