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Tüv

Verfasst: 29 Mär 2008 12:25
von Takis
Ich habe mir eine ZXR 750 J ohne Motor gekauft die seit dem 03.07.2006 abgemeldet ist . Nun habe ich sie mit einen K Motor wieder aufgebaut .
Ich wollte den K Motor eintragen lassen und auch gleich Tüv und Asu machen lassen . Bekomme ich dann wieder 2 Jahre Tüv und brauche ich eine Rote Nr. um zum Tüv zufahren ? Was sollte ich noch beachten ? Das Eintragen des K Motor ist nicht das Problem .

Verfasst: 29 Mär 2008 13:14
von Klaus69
HU / ASU gibt`s nur mit Zulassung und die wieder nur mit TÜV / HU.

Also kommst Du um das rote Kz nur rum wenn Du irgendwelche Connections hast. Hat mit dem räumlichen Abstand zwischen Zulassung und Prüfbehörde nix zu tun...

Verfasst: 29 Mär 2008 15:45
von Takis
Klaus69 hat geschrieben:HU / ASU gibt`s nur mit Zulassung und die wieder nur mit TÜV / HU.

Also kommst Du um das rote Kz nur rum wenn Du irgendwelche Connections hast. Hat mit dem räumlichen Abstand zwischen Zulassung und Prüfbehörde nix zu tun...
:kratz: Klaus wie soll das gehen ? Ich dachte mir das so : ich leihe mir ein Rotes Kennzeichen und fahre damit zum Tüv und lasse alles machen . Meine Sorge ist , ab wann bekomme ich wieder 2 Jahren Tüv und nicht nur zb. 6 Mo. weil der Tüv schon seit 1,5 Jahren abgelaufen ist .

Verfasst: 29 Mär 2008 16:03
von mad1111
dann lasse gleich zweima tüffen ;-) oder halt in 6 mon. nochma....

Verfasst: 29 Mär 2008 19:50
von Takis
mad1111 hat geschrieben:dann lasse gleich zweima tüffen ;-) oder halt in 6 mon. nochma....
Das wollte ich ja vermeiden , 2 mal zahlen für eine Leistung mag ich gar nicht . Die Tüvings hier wissen bestimmt mehr .

Verfasst: 29 Mär 2008 20:13
von Gast
Zur direkten fahrt zur Prüfstelle (Tüv, Dekra, GTÜ ect.) brauchst Du nur eine Doppelkarte, wenn du hast schraub das alte Kennzeichen der Maschine ran, wenn Du es nicht hast ist das nicht weiter wild, Doppelkarte/Versicherungskarte und die Fahrzeugpapiere reichen aus, habe diese Aussage von der Zulassungstelle, meiner Versicherung und von meinem Prüfer bekommen, die Versicherung hat mir das sogar schriftlich gegeben.

Wenn Du Deine HU bestanden hast, gilt die wieder volle 2 Jahre. Wenn Du noch eine gültige HU hast, hast Du eben die 6 Mon. "verschenkt"

Die Prüfer Kleben ab Prüfdatum volle 2 Jahre. Anders kenne ich das nicht.

Frag doch den Prüfer einfach vorher, habe schon 2x bei unterschiedlichen Prüfstellen die HU ein paar Monate vor Ablauf der "alten" HU machen lassen, beide haben ab Prüfdatum wie gesagt volle 2 Jahre geklebt...

MfG
Christian

Verfasst: 29 Mär 2008 20:27
von Frank
Mit altem Nummernschild, Papieren und Deckungkarte kann auf kürzestem Wege zum TÜV und zur Zulassungsstelle gefahren werden. Bei abgemeldetem Fahrzeug gibt es frisch für 2 Jahre TÜV. Die Plakette wird von der Zulassungsstelle erteilt, da der TÜV ja noch nicht das neue Nummernschild hat. Dort gibt es nur einen Zettel mit dem Prüfergebnis. Also: Deckungskarte+Nummernschild, damit zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle.

Verfasst: 29 Mär 2008 20:40
von Hermann
genau so wars bei mir auch. Rotes Nummenschild brauchste nich.
Doppelkarte und Fahrzeugpapiere genügen.

Verfasst: 29 Mär 2008 20:47
von Harm
Korrekt.
Fahrten zum Erlangen der BE kannste ohne Kennzeichen/Zulassung machen.
Mitm Tuevbericht aufs LRA/ZULA.
Da kriegst dann Plakette und Zulassung.
Is auch irgendwo hier beschrieben.
S.

Verfasst: 29 Mär 2008 20:52
von Takis
Echt :?: ich kann mir nicht vorstellen das ich ohne Kennzeichen ( was ich eh nicht habe ) und ohne Versicherungsschutz zum Tüv fahren darf . Wer zahlt denn bei einen Unfall ?

Verfasst: 29 Mär 2008 20:56
von Rainer
Deine Doppelkarte ist in dem Moment der Vers.schutz

Verfasst: 29 Mär 2008 21:02
von Picksen
@Takis
richtig lesen werter Herr Kollege,Kennzeichen brauchste nicht,Doppelkarte wiederum zwingend,brauchste ja eh wenn Du Zulassen willst,bei uns kriegst Du auch nur noch ein Fahrzeug angemeldet,wenn die Steuern per Bankeinzug bezahlt werden,wie isses bei Euch?
Gruß Picksen

Verfasst: 29 Mär 2008 21:12
von Takis
Ich brauch doch ein Kennzeichen :!:


Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren. Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause?

Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

* zur Abstempelung der von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen
* zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (Außerbetriebsetzung)
* zur Durchführung der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.


Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke

* Erftkreis, mit dem Kennzeichen BM,
* Rhein-Sieg-Kreis, mit dem Kennzeichen SU,
* Rheinisch Bergischer Kreis, mit dem Kennzeichen GL,
* Leverkusen, mit dem Kennzeichen LEV und
* Kreis Neuss, mit dem Kennzeichen NE

in Frage. Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.
Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.

Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt. Dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen. Ebenfalls gilt dies für Probefahrten, zum Beispiel bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.

Verfasst: 29 Mär 2008 21:26
von Gast
Hab´s so geschrieben wie es im Landkreis LDS, TF und B gehandhabt wird, mein Prüfer sagte. Das Kennzeichen wird nur benötigt um im falle eines Unfalls/Verkehrskontrolle das Fahrzeug schneller identifizieren zu können. Weils mit der FG Nummer halt länger dauert.

Wenn Du nun weist das in Deinem LK das Kennzeichen pflicht ist, nimm nen rotes oder nen 5 Tages Kennzeichen und gut.

Kannste ruhig schlafen und beruhigt fahren....wären aber Kosten gewesen die Du gespart hättest.

MfG
Christian

Verfasst: 29 Mär 2008 22:24
von Klaus69
Takis hat geschrieben: :kratz: Klaus wie soll das gehen ? Ich dachte mir das so : ich leihe mir ein Rotes Kennzeichen und fahre damit zum Tüv und lasse alles machen . Meine Sorge ist , ab wann bekomme ich wieder 2 Jahren Tüv und nicht nur zb. 6 Mo. weil der Tüv schon seit 1,5 Jahren abgelaufen ist .
Mit rotem Kz kein Problem. Da gilt dieses "tolle Spiel" nicht. Die Fahrten zur Zulassungsstelle / HU glten meines Wissens nach nur bei Fahrzeugen die bereits auf mich angemeldet waren.

Welches Zeitfenster für die Gültigkeit der HU gilt kann ich in dem Spezialfall nicht sagen.

Da Du aber eh keinen Einfluß darauf hast ist es eigentlich müßig sich deswegen im Vorfeld Gedanken zu machen...

Re: Tüv

Verfasst: 29 Mär 2008 23:03
von SiebenR
Takis hat geschrieben:Ich habe mir eine ZXR 750 J ohne Motor gekauft die seit dem 03.07.2006 abgemeldet ist...
Ähm, bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher und weiß auch nicht, ob das noch aktuell ist,
aber vor ein paar Jahren war´s auf jeden Fall so, daß man eine Vollabnahme machen mußte,
wenn ein Fzg mehr wie ein Jahr am Stück abgemeldet war! :roll:

Verfasst: 30 Mär 2008 12:15
von Takis
Ist mir alles zu unsicher , 10 Fragen und 10 andere Anworten . Ich leihe mir von einen Freund eine Rote Nr. aus und gut ist .
Danke für die schnellen Infos.

Verfasst: 30 Mär 2008 12:59
von SiebenR
Takis hat geschrieben:Ist mir alles zu unsicher , 10 Fragen und 10 andere Anworten . Ich leihe mir von einen Freund eine Rote Nr. aus und gut ist .
Danke für die schnellen Infos.
Denk mal, da bist dann auf der sicheren Seite!

Hatte mir 1994 eine RD 350 zusammnegebaut (aus 3 mach 1 :wink: ) und die Kiste damals mit einem Anhänger zum TÜV gefahren.
Mußte damals eine Vollabnahme machen, da das Motorrad länger als ein Jahr abgemeldet war.
Als ich dann mit dem Hänger ankam, hat der Prüfer die Abnahme nicht durchgeführt! :evil:
Er behauptete, er müsse bei einer Vollabnahme auf jeden Fall eine Probefahrt machen und dazu würde eine rote Nummer benötigt!

Weiß jetzt nicht, ob das reine Willkür und der Prüfer einfach ein A...och, oder so berechtigt war.
Mit "zarten" 18 war ich noch zu grün um mich da auf Diskussionen einzulassen.
Bin dann halt ein paar Tage später mit dem roten Kennzeichen hin und dann war alles ok

Verfasst: 30 Mär 2008 19:25
von Klaus69
SiebenR hat geschrieben:Er behauptete, er müsse bei einer Vollabnahme auf jeden Fall eine Probefahrt machen und dazu würde eine rote Nummer benötigt!
Das ist ja inhaltlich das was mir zu dem Thema auch geläufig ist...

Verfasst: 30 Mär 2008 19:40
von greenday
ich hatte den spaß gerade erst... kennzeichen oder hänger werden gebraucht, ohne is nicht !

(anmelden auf direktem weg mit altem, entwerteten kennzeichen geht aber)

tüv 2 jahre weil abgemeldet.. (auch wenn überzogen war)

und wenns oben schon alles steht :oops: dann möchte ich es nur schreiben, damit es doppelt oder 3fach hier steht :lol:

Verfasst: 30 Mär 2008 21:03
von Tie
So, war das WE nicht da!
Im Wesentlichen wurde alles gesagt. Rote Kennzeichen und gut.
Wenn Du mit der Eintragung des K-Motors bei Deinem TÜV-Spezi eh kein Problem hast, erübrigt sich das, was ich in den letzten Wochen eh schon 3 mal geschrieben habe, wie der reguläre Weg wäre und was einem da alles passieren kann.
Wenn die Mühle eh abgemeldet war bekommst Du 2 Jahre ab Prüfdatum.

Verfasst: 30 Mär 2008 21:36
von Takis
:kniefall: Danke Jungs , werde mit Roter Nr. vorfahren und euch dann alles berichten .