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Rücklicht mit integriertem Blinker

Verfasst: 14 Mär 2008 7:52
von Avicularia
Meinerseits mal eine grundsätzliche Frage.
Habe dieses Rücklicht entdeckt und mich direkt gefragt:

Ist das in Deutschland erlaubt :?:



Sieht ja doch irgendwie scharf aus :D

Verfasst: 14 Mär 2008 8:21
von dr.bruno
Bin mir da ziemlich sicher, dass du das in D nicht zugelassen bekommst. Die ham doch für Mopeds einen Mindestabstand welchen die Blinker haben müssen. Und der wird hier "gerigfügig" unterschritten.

Aber mal schauen was die Männäs vom Fach dazu sagen. Vielleicht gibbet ja irgendeinen findigen Paragraphen der es ermöglicht. Schliesslich sind wir DER Rechts- und Gesetzesstaat schlechthin. :lol:

Verfasst: 14 Mär 2008 9:04
von Gast
Habe das hier gefunden.

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Verfasst: 14 Mär 2008 9:19
von Avicularia
ledoctorrossi hat geschrieben:Habe das hier gefunden.

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
voll toll....du machst mir mut 8)

Verfasst: 14 Mär 2008 9:42
von dr.bruno
@doc: genau das meinte ich. dieses paragraphen geraffel wo die mindestabstände drin sind.

@avi: da kannste wohl 3 punkte in der luft verbinden und nen haken dran machen. wahrscheinlich hat das ding nicht mal irgendeine prüfnummer oder?

Verfasst: 14 Mär 2008 9:56
von tobi2k
nach EWG(EG)/ECE

bei den hinteren blinkern muss der abstand zwischen den innenrändern der leuchtenden fläche mindestens 180 mm betragen.

sie dürfen maximal 300 mm vom hinteren punkt des fahrzeugs entfernt sein (richtung fahrzeugmitte)

höhe: mindestens 350mm, höchstens 1200 mm über dem boden.

quelle bikers news.

habs mal in ner vereinfachten form niedergeschrieben.

Verfasst: 14 Mär 2008 10:47
von Klaus69
Womit erst mal zu klären wäre nach welcher Norm das Licht des restlichen Bikes ausgerichtet ist. Denn danach richtet sich welche der beiden Vorgaben zu erfükllen ist...

Verfasst: 14 Mär 2008 10:53
von tobi2k
wenn stvzo dann kann man einzelrichtlinien der ewg anwenden. aber alles insgesamt muss der 93/92/ewg entsprechen.

auch wieder aus bikre news

Verfasst: 14 Mär 2008 11:15
von frederic2001

Verfasst: 14 Mär 2008 12:35
von Klaus69
Danke Freddi,

hatte den Link nicht gefunden...

Verfasst: 14 Mär 2008 13:27
von Tie
Ist schon alles gesagt! Abgesehen davon - auch wenn die Abstände passen würden - ohne Prüfzeichen (Verwendungsbereich und Zulässigkeit) ...
Also keine Chance das Ding benützen zu dürfen!