Seite 1 von 1

Verfasst: 17 Feb 2008 19:43
von Klaus69
Da wird wohl ne Einzel Abnahme fällig :-(

Verfasst: 17 Feb 2008 19:54
von Klaus69
Warte mal was Tobi und Raigmore dazu sagen. Die sind vom Fach :-P

Re: L oder K Motor in J eintragen.

Verfasst: 17 Feb 2008 19:55
von Takis
burninghawk hat geschrieben:Moin Männer,

hat schon jemand Zylinder, Kolben und Nockenwelle einer K mit geänderten Hauptdüsen in seine J eintragen lassen?
Wie geht das von Statten, da es ja keinerlei Gutachten o.ä. gibt.
Wie sieht es aus mit einer geänderten Übersetzung 15-47???

MfG Hawk
Das macht wohl kein Tüvprüfer mit . Was soll der da eintragen ? Dann verlangt er bestimmt ein Abgasgutachten und das kannst du nicht bezahlen .
Macht das anders , sag das ist ein orginal L Motor mit 122 Ps mit Orginal Übersetzung . Die Übersetzung solltes du dann später umbauen :wink:
Ps . Mein 9er Motor ist auch eingetragen :lol:

Verfasst: 17 Feb 2008 20:03
von Terrini
burninghawk hat geschrieben:Außerdem was ist mit der MotorNr.? Geht daraus nicht hervor das es sich um einen J Motor handelt?
Nein.

Verfasst: 17 Feb 2008 20:03
von Klaus69
Kawa Händler können die Nummern umschlüsseln...

Verfasst: 17 Feb 2008 20:11
von Takis
Hast du schon mal eine MotorNr. in deinen Schein gesehen ? Da ist keine Nr.
Bei mir steht im Schein : Motorumbau ZX900B ( Kawasaki Zx-9R ) mehr nicht . Bei Leistung 105 Kw bei 11000 Um und 280 Kmh .
Zu der Übersetzung , normal ist das Umbauen der Übersetung verboten .
Aber : die Übersetzung ist nicht im Schein eingetragen , wie soll der Wachmeister wissen was Orginal ist . Glaube 50 % im Forum fahren eine kurze Übersetzung .

Verfasst: 17 Feb 2008 20:25
von Takis
burninghawk hat geschrieben:darum geht es ja gar nicht was der Herr Wachtmeister sieht, sondern wenn ich z.B. einen Unfall mit Todesvolge verursache, dann schaut nicht der Wachtmeister meine Karre nach sondern Gutachter die Datenblätter der ZXR zu verfügung haben und da steht auch die Übersetzung drin.
Alles Mist , es muß ein Zusammenhang mit der Übersetzung und den Unfall geben . Das mit der Übersetung hat andere Gründe ( Abgasgutachten , Phonbegerzung usw )
Wenn du Angst hast lass dein Mopet Orginal und fahr nie mehr wie 100 KMh auf der Landstr. , das ist auch verboten. :wink:

Verfasst: 17 Feb 2008 20:43
von mad1111
Takis hat geschrieben:
burninghawk hat geschrieben:darum geht es ja gar nicht was der Herr Wachtmeister sieht, sondern wenn ich z.B. einen Unfall mit Todesvolge verursache, dann schaut nicht der Wachtmeister meine Karre nach sondern Gutachter die Datenblätter der ZXR zu verfügung haben und da steht auch die Übersetzung drin.
Alles Mist , es muß ein Zusammenhang mit der Übersetzung und den Unfall geben . Das mit der Übersetung hat andere Gründe ( Abgasgutachten , Phonbegerzung usw )
Wenn du Angst hast lass dein Mopet Orginal und fahr nie mehr wie 100 KMh auf der Landstr. , das ist auch verboten. :wink:
mönsch warum immer gleich so bissig....

@burninghawk
bau die scheisse um, lass das mitm eintragen, sieht keine sau und hau ne schöne anlage ran und das wars, sollte der oder wer auch immer das teil aufn prüstand schicken, falls das dann überhaupt noch möglich ist (MEINE JETZT NACHM UNFALL)istse halt überdurcschnittlich gut abgestimmt....und wenn die das feststellen, dann kommt die beweisproblematik noch dazu, denn nur weil du fährst heißts nicht, dass du das auch warst....

Verfasst: 17 Feb 2008 21:08
von Tie
Das klingt nicht nur nach Einzelabnahme, das ist ganz sicher eine - wenn nicht gleich ne EBE (Einzelbetriebserlaubnis).

Da technisch betrachtet kein Stein mehr auf dem anderen bleibt und - wie schon erwähnt - nichts vorhanden ist, auf das man zurückgreifen könnte, ist aus meiner Sicht ein Vollgutachten erforderlich mit ALLEM Schnick-Schnack den man sich vorstellen kann.
Leistung, Abgas, Geräusch, Geschwindigkeiten, Übersetzung, etc. Alles muss neu ermittelt werden.
Da aber dann das "Ergebnis" im schlimmsten Fall (EBE) den derzeitigen gesetzlichen Grenzwerten entsprechen muß um zugelassen werden zu können ...

Naja, da kann ich aber auch daneben liegen!

Am besten nach einem motorradfreundlichen aaSoP (§21-befugter TÜV-Prüfer) suchen und mit dem mal die Sache besprechen.

Achja: Laß Dir ne Kostenprognose stellen! Wahrscheinlich hat sichs dann eh erledigt!

Verfasst: 17 Feb 2008 21:10
von Takis
Grins , du hast Pn :wink:

Verfasst: 17 Feb 2008 21:31
von ZXR Rider
Takis hat geschrieben:Grins , du hast Pn :wink:
Möchtest du uns nicht an der "Lösung" teilhaben lassen? Würde mich schon interessieren, welche Möglichkeiten da noch bleiben...

Verfasst: 17 Feb 2008 22:10
von Takis
Mit dem " Richtigen Tüvmann " geht das . Mein 9er Motor hat er ohne Probleme eingetragen.

Verfasst: 27 Feb 2008 11:48
von Schwarzwaldracer
Bei mir steht da drin:" Leistungssteigerung durch geänderte Kolben und Nockenwellen 86KW.


mehr ist da nicht rauszufinden und ob andere Düsen drinn sind hab ich noch nicht gekuckt.

Übersetzung ist original

Verfasst: 27 Feb 2008 18:50
von Tie
burninghawk hat geschrieben:Kannst du mir evtl. eine Kopie deines Fahrzeugscheins Mailen?

Hawk.
Siehe Nachbarthema: Geh besser nicht davon aus, daß es dann problemlos klappt!

Verfasst: 28 Feb 2008 8:32
von Schwarzwaldracer
gib mal deine mail per PM


mfg

Verfasst: 03 Jul 2008 18:21
von strauch
Ich weiß das Thema ist schon alt, aber ich möchte gerne nochmal ewas aufgreifen. Ich habe auch eine J, die allerdings nen L Motor drin. 1993 hat ein früherer Vorbesitzer die J mit dem J Motor mal mitsamt Gutachten aufmachen lassen auf 122 PS. Der Neue Motor hat nun vermutlich wieder 98 und ist nichtmal eingetragen als Änderung. Ich hätte also gerne beide Dinge umgetragen! (btw, erkenne ich auch ohne den Vergaserdeckel abzureißen, ob die Drossel drin ist?)

Nun zum Problem: Mein Kawa heini hier in Dresden will mal eben 50€ dafür haben, dass er mir bestätigt, dass es ein L Motor mit der Drosselung ist. Er meinte er bräuchte 30 min um das herauszufinden, was ich mal glattweg für ne Lüge halte ;) Erst dann kann ich zum Tüv und kann mir das dann da zu einem weiteren amtlichen Schnäppchenpreis eintragen lassen... Ich mein, hallo? Es ist ein Rückbau und das hört sich eher nach einer neuen Abnahme an.

Verfasst: 03 Jul 2008 18:45
von Gast
versicherungstechnisch ist das ok, sofern bauliche änderungen eingetragen sind.... sofern das möppi auf über hunder pferdchen versichert ist... was ich sowieso empfehlen würde.
die eintragung vom motor dürfte kein problem machen... ein kumpel hatte jedenfalls keine damit.

Verfasst: 03 Jul 2008 19:25
von ZXRHunter
Du hast Post, Dresdner Nachbar ;)

Verfasst: 03 Jul 2008 23:05
von strauch
nunja, es ist im moment überhaupt nicht versichert. ich bin noch recht jung und habe deshalb nicht unendliche geldreserven als student... daher wäre es nunmal klasse, wenn ein tüv einfach so den ja unveränderten neuen motor mit der dazugehörigen leistung eintragen würde! ich meine, ich habe einfach keine lust auf nen prüfstand zu gehen, obwohl ich einen unveränderten motor habe! es wäre total klasse, wenn sich jemand finden könnte, der gleiches durch hat ODER besser noch jemand der in der branche tätig ist!

danke schonmal! strauch