Hier mal einige TÜV Tipps

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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eifel-ninja
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Hier mal einige TÜV Tipps

Beitrag von eifel-ninja »

Beleuchtung:
Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere, geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker von Hella).

Blinker:
Ab Bj. 1962 am Kraftrad Pflicht. Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350mm.

Doppelscheinwerfer:
Doppel-Fernlicht ist immer zulässig, Doppel-Abblendlicht, wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist, oder das gesamte Motorrad bereits eine EG-Betriebserlaubnis hat. Auch hier lohnt eventuell die Anfrage beim Prüfer.

Standlicht:
Standlicht ist am Motorrad nicht vorgeschrieben.

Zusatzscheinwerfer:
Als Zusatzscheinwerfer dürfen je ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer ist rechts, der Fernscheinwerfer links, etwa in Höhe des Hauptscheinwerfers, anzubringen und muß einzeln schaltbar sein. Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung ist eine Anbauhöhe nicht mehr festgelegt. Es dürfen auch zwei Fernscheinwerfer montiert werden. Man schaltet Sie wahlweise zusätzlich zum Abblendlicht im Hauptscheinwerfer, das dortige Fernlicht entfällt.

Doppelrücklicht/Bremsleuchte:
Dicht nebeneinander sind Doppelrücklichter zulässig. Es darf jedoch nur eine Bremsleuchte vorhanden sein. Ist das Fahrzeug nach EG-Recht zugelassen, dürfen beide Leuchten Bremslicht haben. Erst ab Bj. 88 ist ein Bremslicht Pflicht. Bei Fahrzeugen vor Bj.83 darf das Bremslichtglas auch gelb sein.
Nicht vergessen: Ein Rückstrahler ist immer noch Vorschrift!

Kontrolleuchten:
Kontroll-Leuchten für Fernlicht und Blinker müssen nur vorhanden sein, wenn die Funktion dieser Bauteile weder direkt noch anhand der Schalterstellung vom Fahrer erkannt werden kann. Weitere Kontroll-Leuchten sind nicht vorgeschrieben.

Auspuff:
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Obwohl diese eine ABE in schriftlicher Form ersetzen soll, ist eine Änderungsabnahme und Eintragung nötig. Die nötigen Prüfzeugnisse müssen durch den Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum.

Lenker:
Muß eingetragen werden. Auf freigängigen Lenkeinschlag ist zu achten. Griffhöhe des Lenkers über der Sitzfläche max. 500mm. Der Lenker darf bei einem Unfall das Verlassen des Fahrzeugs nicht unnötig behindern. Soll ein Lenker gekürzt oder mit einer Kabelbohrung für Lenkerendenblinker versehen werden, muß dies vorab mit dem Tüv besprochen werden. Stets nur einseitig, so klein wie möglich bohren, möglichst zwischen der Klemmung.

EG-Zulassung:
Ist ein Fahrzeug nach EG Recht zugelassen, findet sich im Brief auf S. 4 eine entsprechende Eintragung, z.B. E1 * 93/81*0008*05 . E1 steht für ein nach europäischem Recht in Deutschland geprüftes Fahrzeug. Sie finden das "E" auf diversen Bauteilen wieder, z.B. auf den Spiegeln, dem Auspuff, der Hupe etc. Diese Bauteile dürfen nur gegen nach EG-Recht geprüfte andere Bauteile getauscht werden.

Abschließend gilt:
Teile von Fahrzeugen, die über eine Zulassung verfügen, können auch an andere Fahrzeuge gebaut werden. Solange keine negative Beeinflussung der Fahreigenschaften zu befürchten ist, und der Umbau fachgerecht ausgeführt wurde, ist eine Abnahme durchaus möglich.
Solche Projekte jedoch unbedingt vorab mit dem Prüfer klären! Ebenso sollte bei Eigenbauten vorgegangen werden. Beispielsweise ist der Eigenbau einer vorverlegten Fußrastenanlage eintragefähig, wenn er korrekt ausgeführt wurde und die verwendeten Materialien (nach DIN) angegeben werden können.
Gruß Ralf

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oTHEr

Beitrag von oTHEr »

sorry, aber bitte um quellen, nachweis der aktuallität,......

allein das "auspuff -prüfzeugnisse-vom hersteller" gilt schon lang nichtmehr, bzw liefert kein hersteller mehr.....

Schabo

Beitrag von Schabo »

Ausserdem ist es bei Beleuchtungstechnischen Einrichtungen so, dass wenn das Moped nach E-Recht zugelassen ist nur Scheinwerfer, Leuchten und Blinker verbaut werden dürfen, die auch eine E-Nummer haben. Eine Bauartprüfung nach StVzO ist dann nicht zulässig.
Im Klartext:
Wenn eine Lampe an eurem Moped eine E-Nummer hat - müssen alles Lampen, Blinker etc eine E-Nummer haben!
Ein mischen von Einrichtungen mit E-Nummer und alten Bauteilen ohne E-Nummer ist nicht zulässig. Achtet aber kein Mensch drauf!

Gast

Re: Hier mal einige TÜV Tipps

Beitrag von Gast »

eifel-ninja hat geschrieben:Auspuff:
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Obwohl diese eine ABE in schriftlicher Form ersetzen soll, ist eine Änderungsabnahme und Eintragung nötig.
Hallo Eifel-Ninja,

Was n Quatsch. Sorry. Ausgewachsener Blödsinn.

Danke Schabo.

Gruß
Raig

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