es geht sich um folgenden Roller:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :RTQ:DE:11
der roller ist auf 84ccm getunt worden. bekommt man dies beim tüv eingetragen? oder gibt es andere möglichkeiten? es war ursprünglich ein 50ccm roller. wenn ja was kostet dies?
ich hoffe die tüvler können mir helfen.
gruß
Jan
Keine ZXR aber trotzdem ne Frage...
Keine ZXR aber trotzdem ne Frage...
-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
...ich und meine ZXR 750 L...
...ich und meine ZXR 750 L...
aber wenn ein mustergutachten vorhanden ist, dann geht es?Tie hat geschrieben:Wenn es für diesen 84ccm-Umbau kein Mustergutachten gibt, heißt das Einzelabnahme in vollem Umfang zur Zulassung als Leichtkraftrad.
Ohne jetzt tiefer einzusteigen: VERGISS ES!!! (Unbezahlbar und der Kosten-Nutzenfaktor = 0!!!)
Dann lieber gleich ein entsprechendes anderes Gerät kaufen.
danke für die schnelle antwort.
gruß
Jan
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...ich und meine ZXR 750 L...
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Sehr fraglich. Da es sich dann um eine Neuzulassung handelt MIT Änderung der Fahrzeugart, ist es fraglich, ob die tatsächliche Erstzulassung rechtlichen Bestand hat. Da Du ein "neues" Fahrzeug bauen würdest, würden dann die aktuellen Schadstoffgrenzwerte für die Erstzulassung zu Grunde liegen... => UNMÖGLICH für einen 2-Takter.
danke für die schnelle hilfe.Tie hat geschrieben:Sehr fraglich. Da es sich dann um eine Neuzulassung handelt MIT Änderung der Fahrzeugart, ist es fraglich, ob die tatsächliche Erstzulassung rechtlichen Bestand hat. Da Du ein "neues" Fahrzeug bauen würdest, würden dann die aktuellen Schadstoffgrenzwerte für die Erstzulassung zu Grunde liegen... => UNMÖGLICH für einen 2-Takter.
gruß
Jan
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...ich und meine ZXR 750 L...
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