Phil83 hat geschrieben:Aber beim Lesen hätte ich spontan Gedacht, dass ein Krümmer ein "Einzelteil(e) dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit" ist. Aber egal...
Das Einzelteil als unabhängige technische Einheit ist der Endschalldämpfer.
Der funzt als unabhängige technische Einheit auch auf einem anderen Krümmer bzw. Motorrad, und muss somit gekennzeichnet sein.
Der Krümmer ist ja mehr oder weniger ans Moped bzw. Zylinderabstände und Biegung gebunden, und man kann nicht so ohne weiteres einen Krümmer eines anderen Mopis anbauen. Den Endtopf aber meistens schon. Daher muss der Endtopf gekennzeichnet sein.
Phil83 hat geschrieben:Zumindest wäre es ja wohl nicht fernliegend, wenn Teile der Abgasanlage, die sich auf Geräusch/Schadstoffausstoß/Leistung auswirken, zu kennzeichnen wären. Gerade weil an denen so oft manipuliert wird.
Wenn Du ein Getriebezahnrad änderst, oder auch nur die Übersetzung des Mopeds, änderst Du genauso die Abgas und Geräuschwerte. Weil die werden bei einer speziellen Geschwindigkeit bzw. nach einem Fahrzyklus genommen, und die Motordrehzahl ändert sich mit der Übersetzung. Also sind wir wieder am Anfang.
Dann müssten wir jedes Pleuel, jeden Kolben, jede Buchse, jedes Getriebezahnrad ...etc...alles kennzeichnen lassen.
Phil83 hat geschrieben:Naja, wenn man überlegt für welchen Mist man ne Kennzeichnung brauch... Mich wunderts, dass ne Verkleidungsscheibe ne Kennzeichnung brauch, aber ein Krümmer nicht unbedingt...
Weil die Verkleidungsscheibe „aktiv“ an Schadensbegrenzung im Crash-fall beiträgt.
Teile, die aktiv an der Verkehrssicherheit beteiligt sind, müssen fast alle gekennzeichnet sein.
Wobei ich Dir in diesem Punkt fast recht gebe....fast....
Phil83 hat geschrieben:Das war nicht meine Frage. Mir ging es darum, wie man feststellen soll, ob ein nicht-originaler Krümmer zulässig ist oder nicht. Das ist meiner Meinung nach ne ganz andere Sache.
Jeder bzw. fast jeder Hersteller, der sich die Arbeit macht, einen Krümmer zu fertigen, fertigt nicht irgendeinen Krümmer, sondern einen Krümmer der was bringen soll.
Dementsprechend sind die Hersteller fast schon „stolz“ auf ihre Arbeit, und prägen immer ihr Herstellungssymbol mit ein, das im Nachhinein von den Prüfern als Kennzeichnung hergenommen wird. Vorrausgesetzt der Krümmer passt zu den Papieren.
Irgendwie versteh ich Deine Frage noch nicht wirklich, aber ich versuchs trotzdem...
Als Prüfer gehe ich davon aus, dass ein nicht serienmäßiger Krümmer nicht genehmigt ist.
Hat derjenige dann irgendwelche Prüfzeugnisse über diesen Krümmer, steht dort dann einwandfrei drin, ob er an dieses Moped darf oder nicht.
Hat er kein Prüfzeugnis, fährt er ohne Plakette heim, ganz einfach.
Es ist nicht meine Aufgabe als Prüfer, und auch nicht die Aufgabe der Polizei nachzuforschen, ob der Krümmer jetzt ran darf oder nicht.
Es ist dem Halter seine Aufgabe bei Beanstandung den Streitfall aufzuklären, und den Nachweis zu erbringen, dass dieser Krümmer so im Straßenverkehr gefahren werden darf.
Wenn er das nicht kann, hat er im Falle eines Krümmers und dementsprechenden Prüfers ein großes Problem.
Phil83 hat geschrieben:
Ich würde mir nie anmaßen schlauer als der Gesetzgeber zu sein, aber was spricht dagegen nach Lücken zu suchen? Motorradhersteller, die Auspuffsysteme bauen, die per Klappensteuerung in bestimmten "messungsrelevanten" Bereichen leiser sind, machen meiner Meinung nach nichts anderes!
Jep, da haste Recht. Und da geb ich Dir auch Recht. Meinste ich mach das anderst? Natürlich ist das unfair, weil ich die Grauzonen genau kenn....
Phil83 hat geschrieben: Bin ich denn der einzige, der die Rechtslage hirnrissig findet?

Das heisst doch im Klartext:
-Wenn ich unverschuldet einen Unfall baue
-dabei jemand "irreparabel" verletzt wird
-ich einen Austauschkrümmer ohne E-Nummer montiert habe (was ja grundsätzlich zulässig ist)
-darf ich am Ende zahlen und lebe den Rest meines Lebens vom Pfändungsfreibetrag, wenn ich nicht beweisen kann, dass sich durch den Krümmer keiner der betriebserlaubnis-relevanten Werte verändert hat.
Hm...meine Firma macht solche Gutachten auch....also ob es durch die original-ausführung vermeidbar gewesen wäre.
Aber nicht wegen eines Krümmers. Mal ganz ehrlich... danach schaut nach einem solchen Unfall keiner mehr.
Wäre es ein Auto, und das Fahrwerk wäre nicht eingetragen, dann möglicherweise.
Aber diesen Aufwand wegen eines Krümmers würde kein, ich betone KEIN Richter unterzeichnen geschweige denn anordnen, oder für gut heissen.
Unverhältnismäßig und ohne Ausgang.
Phil83 hat geschrieben: Das stink doch zum Himmel und kann für den Einzelnen zu total unverhältnismäßigen Folgen führen

Dann sollte man sowas doch besser gleich verbieten! Aber egal, das kann glaub ich ein Endlos-thread werden...
Ich akzeptiere, dass ich im Zweifel die Legalität meines eigentlich legalen Krümmers nachweisen muss und danke Raigmore für seine Ausführungen.
Klar stinkts zum Himmel. Wie vieles in Deutschland. Aber....
Phil83 hat geschrieben: Dann sollte man sowas doch besser gleich verbieten!
Das haben sie ja versucht, mit der Gesetzespassage, über die wir hier diskutieren.
Nur haben sie sich unverständlich ausgedrückt.
Nichts für ungut...nur so am Rande:
Es gibt genauso Prüfer, die das so auslegen wie Du. Für die ist es so, dass der Krümmer ausgetauscht werden darf/kann.
Aber das ist leider falsch zumindest sehr wagemutig ausgelegt.
Gruß
Raig